Wie lange ist länger als 6 Monate

Begonnen von 2_Gerhaard, 17. Oktober 2025, 20:32:01

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2_Gerhaard

Hallo:
Wenn man vom Ärztlichen Dienst für länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer für weniger als 3 Stunden täglich als erwerbsunfähig geschrieben wird, wie lange ist dann das mit den 6 Monaten?
Wie lange dauert länger als 6 Monate?
Wie sind so die Erfahrungen?
Wie lange wird man in diesem Fall von den Belästigungen der Jobcenter in Ruhe gelassen?
Danke

oldtom

Also nach erfahrungen gefragt...   zumindest hier sind 6 Monate wohl die Zeit die in den Gutachten steht... aber bei mir war das so, dass es ca. 1 Jahtr gedauert hat, von der Ankündigung einer Unterszchung bis zu dieser und dann 4 Monate bis das ergebnis da war ...   und nach weiteren  6 Monaten sollte das überprüft werden..    das war dann jetzt im Mai...   

Ich glaub die mögen einfach keine Kandidaten, die sie  weder in die groben Dreckjobs vermitteln können aber auch nicht verrenten.....

2_Gerhaard

Danke.
Die Frage war, wie lange "mehr als 6 Monate" ist? wenn in einem Gutachten mehr als 6 Monate steht.

oldtom

Das ist eher eine Rechtliche Frage ...   Nach dem was ich da so gelesenhabe , kommt es da nicht auf die Quantität an, sondern bedeutet die formulierung soviel wie "dauerhaft" , was der Behörde den Weg weist, ggf richtung Erwerbsunfähigkeit etc...  das kommt darauf an, was in den entsprechenden Vorschriften steht.
So wie ich das verstehe ist 'mehr als 6 Monate" juristisch die Grenze zwischen "vorübergehend" und "dauerhaft" ...

Ottokar

Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Oktober 2025, 20:32:01Wie lange dauert länger als 6 Monate?
Das muss der äD entscheiden, deshalb wird der Leistungsträger dich erneut zum äD schicken, aber frühestens in 6 Monaten.

Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Oktober 2025, 20:32:01Wie lange wird man in diesem Fall von den Belästigungen der Jobcenter in Ruhe gelassen?
In diesem Zeitraum ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben, d.h. man ist nicht vermittelbar, muss keine Jobangebote annehmen, keine Bewerbungen schreiben, an keiner Maßnahme teilnehmen.
Die Meldepflicht gilt aber weiterhin.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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2_Gerhaard

Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2025, 10:30:24
Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Oktober 2025, 20:32:01Wie lange dauert länger als 6 Monate?
Das muss der äD entscheiden, deshalb wird der Leistungsträger dich erneut zum äD schicken, aber frühestens in 6 Monaten.

Zitat von: 2_Gerhaard am 17. Oktober 2025, 20:32:01Wie lange wird man in diesem Fall von den Belästigungen der Jobcenter in Ruhe gelassen?
In diesem Zeitraum ist Leistungsfähigkeit nicht gegeben, d.h. man ist nicht vermittelbar, muss keine Jobangebote annehmen, keine Bewerbungen schreiben, an keiner Maßnahme teilnehmen.
Die Meldepflicht gilt aber weiterhin.
Ja.