Anhörung wegen Guthabenauszahlung Betriebskostenabrechnung erhalten

Begonnen von ReGa741, 23. Oktober 2025, 16:03:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ReGa741

Hallo,

ich mache es kurz.

1. Meine Betriebskostenabrechnung des Vermieters wies ein Guthaben auf.
2. Dieses Guthaben wurde auf mein Girokonto ausgezahlt.
3. Ich beantragte Bürgergeld neu und reichte die Kontoauszüge ein, mit dem Eingang der BK-Gutschrift.
4. Ich erhielt eine Anhörung vom JC aufgrund dieser Guthabensauszahlung mit der "Ankündigung", das Bürgergeld um diese Summe X zu kürzen aufgrund einer "KdU-Überzahlung".

Ich denke, ich kann da nichts machen, richtig? Alles so korrekt vom JC bzw. nach SGB-Rechtsprechung(?). Man kann es nicht als "Einkommen" verpacken?

Was sagt ihr?

Sheherazade

Wann genau hast du die Gutschrift auf deinem Konto gehabt (Datum) und wann hast du den Erstantrag auf Bürgergeld gestellt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 16:41:34Wann genau hast du die Gutschrift auf deinem Konto gehabt (Datum) und wann hast du den Erstantrag auf Bürgergeld gestellt?

Es war kein Erstantrag, sondern ein Folgeantrag.

Die Gutschrift ging Mitte September auf dem Girokonto ein. Anfang Oktober stellte ich einen Folgeantrag beim JC, beginnend ab November, mit den Kontoauszügen von September (Gutschriftsmonat), August und Juli.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:44:47Es war kein Erstantrag, sondern ein Folgeantrag.

Dann habe ich das
Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:03:06Ich beantragte Bürgergeld neu
falsch verstanden. Ok.

Wenn dir diese Erstattung im laufenden Bezug zugeflossen ist, ist die Vorgehensweise des Jobcenters korrekt. Und nein, es ist kein Einkommen, kann man auch nicht als solches verpacken.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Zitat von: Sheherazade am 23. Oktober 2025, 16:47:43
Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:44:47Es war kein Erstantrag, sondern ein Folgeantrag.

Dann habe ich das
Zitat von: ReGa741 am 23. Oktober 2025, 16:03:06Ich beantragte Bürgergeld neu
falsch verstanden. Ok.

Wenn dir diese Erstattung im laufenden Bezug zugeflossen ist, ist die Vorgehensweise des Jobcenters korrekt. Und nein, es ist kein Einkommen, kann man auch nicht als solches verpacken.



Ok, danke für die Auskunft.

Diese bestätigt meine Vermutung. ;-)