Arbeitszeit bei Erwerbsminderungsrente

Begonnen von eder, 24. Oktober 2025, 12:45:33

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eder

Sind die 3 Stunden täglich bindend oder die gesamten 15 Stunden Wochenarbeitszeit?

Bekommt die RV überhaupt eine Information über die am Tag geleisteten Arbeitsstunden?

Da ich auch noch einen Gewerbebetrieb angemeldet habe mußte ich schon eine Erklärung zum Einkommen und der Arbeitszeit abgeben , alles genullt soweit keine Probleme

Meine TZ Stelle wurde jetzt in eine geringfügige Beschäftigung herunter gestuft um die Wochenarbeitszeit einzuhalten, aber diese ominösen 3Stunden täglich sind völlig daneben, ich würde wohl mehr Aufwand wegen des ArbeitsWeges als Nutzen haben.

Tja, ignorieren und gut ist dass ?




Sheherazade

ZitatEs besteht also keinerlei Gefahr, aufgrund Ihres Minijobs den Anspruch auf die EM-Rente zu verlieren. Auch wenn diese nur befristet bewilligt wurde und Sie nun einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen müssen, ist der Nebenjob unproblematisch. Wichtig ist einzig und allein das sogenannte "Restleistungsvermögen" - also die Frage, inwieweit Sie mit Ihrer Gesundheit überhaupt noch malochen können. Und hier gilt wie oben geschildert die magische Grenze von drei Stunden.
Quelle

In der Regel also maximal 3 Stunden pro Tag. Dir wurde ja mit der Bewilligung der EM-Rente bescheinigt, dass du nur bis zu 3 Stunden am Tag arbeiten kann - warum willst du der Rentenversicherungsanstalt unbedingt beweisen, dass du doch mehr als 3 Stunden schaffst?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Ich will der RV überhaupt nichts beweisen, deshalb ja meine Frage,ob die RV überhaupt über die tägliche Arbeitszeit also dem "Stundenzettel" Sachkenntnis erlangt oder halt nur über die Lohnabrechnung und damit der Wochenarbeitszeit.

Ich fahre mit Sicherheit nicht 60km um sage und schreibe nur 3stunden zu schaffen

Sheherazade

Zitat von: eder am 24. Oktober 2025, 13:45:19deshalb ja meine Frage,ob die RV überhaupt über die tägliche Arbeitszeit also dem "Stundenzettel" Sachkenntnis erlangt oder halt nur über die Lohnabrechnung und damit der Wochenarbeitszeit.

Ich vermuite mal, dass entweder bei Verdacht oder bei Stichproben durchaus die Zeiterfassungsbelege (die in der Regel Bestandteil der Lohnabrechnung sind) angefordert werden können. Stehen auf deiner Lohnabrechnung Wochenarbeitszeiten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Zitat von: Sheherazade am 24. Oktober 2025, 14:00:40Stehen auf deiner Lohnabrechnung Wochenarbeitszeiten?


Nicht direkt abgerechnet werden 36 Arbeitsstunden im Monat also ganz schlüssig unter 15h pro Woche. Wird die RV auch ganz genau wissen zumal ja der Zuschuss zu meiner Altersrente noch drauf kommt.


Maunzi

Kannst du kein Homeoffice machen?

Denn du bist laut Gutachten nicht in der Lage 3h am Tag zu arbeiten, sondern WENIGER als 3h am Tag! Das sollte auch nachweislich eingehalten werden, könnte sonst zu ordentlichem Ärger führen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 24. Oktober 2025, 17:14:06sondern WENIGER als 3h am Tag! Das sollte auch nachweislich eingehalten werden, könnte sonst zu ordentlichem Ärger führen.
So ist es, wäre dann der Wegfall der EM-Rente.

Das schreiben die wohl auch direkt so.

Man muss das mit der RV abstimmen, auch ob der Job überhaupt leidensgerecht ist.
Wenn nicht, kann das auch zur Einstellung der EM-Rente führen.

eder

So ganz offiziell, nein die RV bekommt keine Meldung über die tägliche geleistete Arbeitszeit . Also alles halb so wilde da kräht bei geringfügiger Beschäftigung kein Hahn nach

Ottokar

#8
Die DRV kontrolliert das sehr genau, der Arbeitgeber hat hierbei eine gesetzliche Auskunftspflicht (§ 98 SGB X). D.h. der AG muss der DRV auf Verlangen u.a. mitteilen, an welchen Tagen der AN gearbeitet hat und wie lange.
Wenn man voll erwerbsgemindert ist, liegt die Leistungsfähigkeit unter 3 Std. pro Tag bei einer 5-Tage Arbeitswoche.
Ob hier die Wochenarbeitszeit oder die Tagesarbeitszeit zur Beurteilung relevant ist, kommt auf den individuellen Grund der Erwerbsminderung an.
Bei jemandem mit physischer Leistungseinschränkung wird man eher auf die Tagesarbeitszeit abstellen, als bei jemandem mit einer psychischen oder seelischen Leistungseinschränkung.
Wenn die Tagesarbeitszeit nur ab und zu geringfügig über 3 Std. liegt und im Wochendurchschnitt erkennbar unter 3 Std., sollte es keine Probleme geben. Bsp: am Montag 3 1/2 Std, am Dienstag gar nicht und am Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils 2 1/2 Std. AZ ohne Pausen sollte keine Probleme mit der DRV verursachen.
Wenn man voll erwerbsgemindert ist und z.B. an zwei aufeinander folgenden Tagen deutlich mehr als 3 Std. arbeitet, riskiert man den Verlust der Erwerbsminderung. Bsp: am Montag, Dienstag, Mittwoch jeweils 4 Std. AZ ohne Pausen, Donnerstag und Freitag nichts, wird zum Verlust der vollen Erwerbsminderung und Rückstufung zur teilweisen Erwerbsminderung führen, auch wenn man rechnerisch unter der zulässigen Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Std. bleibt, weil § 43 SGB VI nunmal auf die tägliche Leistungsfähigkeit abstellt und nicht auf die wöchentliche.
Bei der Berechnung der täglichen Arbeitszeit macht die DRV übrigends keinen Unterschied, ob es sich um eine entlohnte Erwerbstätigkeit, oder eine freiwillige unentgeldliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt. D.h. hier zählt sogar Nachbarschaftshilfe mit.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


eder

Alles im grünen Bereich, ich werde mich hüten wegen nichts da an dem Stundenzettel rumzubasteln oder ähnliches.

Wenn wirklich einer etwas will wird man sich halt melden oder eben nicht.





Kopfbahnhof

Zitat von: eder am 28. Oktober 2025, 12:33:52werde mich hüten wegen nichts da an dem Stundenzettel rumzubasteln
Sollte man auch keinesfalls tun.
Darum immer alles vorab mit der RV klären.

Eine (oft) schwer erkämpfte EM-Rente würde ich niemals riskieren.
Denn wenn weg, dann meist für immer.

Sheherazade

Zitat von: eder am 28. Oktober 2025, 12:33:52ich werde mich hüten wegen nichts da an dem Stundenzettel rumzubasteln oder ähnliches.

Darum geht es ja auch nicht, die RV wird sich, wenn überhaupt, an deinen AG wenden, wenn sie die Zeiterfassungsnachweise haben wollen, wir haben seit kurzem eine Zeiterfassungspflicht für alle Arbeitgeber.

Zitat von: Ottokar am 28. Oktober 2025, 09:43:08Die DRV kontrolliert das sehr genau, der Arbeitgeber hat hierbei eine gesetzliche Auskunftspflicht (§ 98 SGB X). D.h. der AG muss der DRV auf Verlangen u.a. mitteilen, an welchen Tagen der AN gearbeitet hat und wie lange.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Oktober 2025, 17:01:54Sollte man auch keinesfalls tun.
Darum immer alles vorab mit der RV klären.

Eine (oft) schwer erkämpfte EM-Rente würde ich niemals riskieren.
Denn wenn weg, dann meist für immer.

Herjeh, was sollte ich im voraus denn klären? Ich bin nie gekündigt wurden, der Rentenantrag ist innerhalb des Krankengeld-Bezugs mehr oder weniger  mit sanften Druck von der KV übergeholfen.



Die Rente ist so gering, dass ich damit gar nichts anfangen kann. Mein Arbeitsverhältnis ist nicht marktüblich sprich ich mache nur Kontrolle und Dokumentation alles andere ist fakultativ.
Ich gehe also mit meinen Hunden im Wald spazieren und werde dafür bezahlt, ergo und logo ganz nebenbei

Ist ja nicht so,dass ich plötzlich krank geworden bin nein bin seit über 20jahren diagnostiziert und in Behandlung, Defizite summieren sich halt im Alter auf an einen größeren Herd habe ich lange zu knabbern Ataxie und Aphasie bleiben dauerhaft.

Ich will ja nicht meckern, aber bevor ich mein Arbeitsverhältnis aufgebe verzichte ich doch auf die Almosen der RV. Eine Zurückstufung auf Teil-Erwerbsminderung stellt mich nicht schlechter. Mit dem wandeln meiner Beschäftigung auf Geringfügigkeit habe ich keinen Anspruch auf Kranken oder Arbeitslosengeld mehr ganz toll....


Zitat von: Sheherazade am 28. Oktober 2025, 18:03:57Darum geht es ja auch nicht, die RV wird sich, wenn überhaupt, an deinen AG wenden, wenn sie die Zeiterfassungsnachweise haben wollen, wir haben seit kurzem eine Zeiterfassungspflicht für alle Arbeitgeber.

Ähm was glaubst Du wer die Stundennachweise führt? Denn Stundenzettel schreibe natürlich ich und nicht mein AG