Frage zum ALG I und rückwirkender Auszahlung bei paralleler Jobcenter-Prüfung

Begonnen von Sese, 30. Oktober 2025, 13:28:57

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Sese

Hallo liebes Forum,

eine Freundin von mir hat nach einem Arbeitsunfall zunächst 78 Wochen Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft erhalten. Danach wurde sie aufgefordert, ab Mitte August Arbeitslosengeld I zu beantragen, was sie auch getan hat.

Zeitgleich hat sie einen Antrag beim Jobcenter gestellt, da ihre Lebensgefährtin nur einen Minijob hat und ihnen vermutlich aufstockende Leistungen zustehen. Vom Jobcenter liegt bis heute kein Bescheid vor.

Jetzt (am 28. Oktober) hat sie erstmals Geld von der Agentur für Arbeit bekommen – aber nur für Oktober. Für August und September wurde bisher nichts nachgezahlt.

Ist es üblich, dass die Agentur für Arbeit rückwirkende ALG I-Zahlungen so lange zurückhält, obwohl es sich doch um eine Versicherungsleistung handelt, die unabhängig vom Jobcenter gewährt wird?

Sheherazade

Vermutlich hat das Jobcenter schon einen Erstattungsanspruch an die Agentur für Arbeit gestellt. Was sagt denn der ALGI-Bescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Ich weiß nur, dass es eine interne Kommunikation zwischen Agentur für Arbeit und JC gegeben hat.

Allerdings hat das JC ja noch gar keinen Bescheid geschickt, geschweige denn etwas bezahlt.

Du meinst also, dass diese Vorgehensweise so üblich ist ?

Sheherazade

Ja, normal ist das immer so. Und eigentlich müsste auch was dazu im ALGI-Bescheid stehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Danke für die bisherigen Erklärungen – aber das verstehe ich nicht.

Das Jobcenter zahlt doch nur aufstockend, falls das ALG1 (plus der Minijob) nicht ausreicht für die Bedarfsgemeinschaft – und das auch erst, wenn ein Bescheid vorliegt.

Die ALG1-Nachzahlung für August (halber Monat) und September müsste doch eigentlich die Agentur für Arbeit leisten.
Für Oktober haben sie ja jetzt auch gezahlt.

Sheherazade

Ohne genauere Daten und Angaben (wann genau Antragstellung Bürgergeld, was steht im ALGI-Bescheid und von wann ist der),  kann man dazu nichts weiter sagen.

Meiner Erfahrung nach ist das Verletztengeld in etwa genauso hoch wie das nachfolgende ALGI. Wie kommt man darauf, dass man zeitgleich mit ALGI unbedingt Bürgergeld dazu braucht, wenn man vorher auch ohne klar gekommen ist?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Das Einkommen ihrer Partnerin hatte sich verringert, daher haben sie im Juli Bürgergeld beantragt.
Einen Monat später erfolgte dann der ALG1-Antrag.
Vom JC gab es, wie gesagt, bis heute keinen Bescheid.

Sheherazade

Ich geb auf, ich mag dir nicht mehr die Würmer aus der Nase ziehen.

Eine letzte Frage noch, vielleicht schaffst du es, wenigstens diese für andere interessierte Helfer zu beantworten:

Zitat von: Sese am 30. Oktober 2025, 16:45:03Vom JC gab es, wie gesagt, bis heute keinen Bescheid.
Warum nicht, hat man da nicht mal nachgefragt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Ich kenne den genauen Wortlaut des ALG1-Bescheids nicht.

Aber dort steht, dass ihr ab dem 18.08. Leistungen zustehen.

Am 28.10. hat sie nun zum ersten Mal ALG1 ausgezahlt bekommen, aber nur für den Oktober.

Ich verstehe halt grundsätzlich nicht, warum das JC einen Erstattungsanspruch erhebt, obwohl es gar keine Leistungen bewilligt hat.