Wie "bürokratisch" müssen geringe Einkommen sein?

Begonnen von ReGa741, 01. November 2025, 19:57:40

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ReGa741

Hallo,

für die nächsten 1-2 Monate sieht es spontan knapp aus bei mir mit Bürgergeld.

Ich weiß, dass 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei sind.

Kann ich mir einfach von einer Person X 50 Euro überweisen lassen oder im nächsten Monat dann Testkäufer sein und mir eine geringe Aufwandsentschädigung von 80 Euro überweisen lassen? Das ist ja alles im Rahmen des "freien Einkommens" und man würde es auch auf dem Kontoauszug sehen, welchen ich einreiche.

Geht das einfach so "unbürokratisch" oder braucht es für jedes Einkommen auf dem Konto Arbeitsvertrag / Arbeitgeber / Monatsmitteilung / Veränderungsmitteilung, etc.?

Oder rechnet das Jobcenter beim Kontoauszugcheck einfach zusammen, was an Eingang rein ging pro Monat und wenn es unter 100 Euro ist, dann ist es anrechnungsfreies Einkommen und fertig, ohne Papierkram?

Danke Euch.

Harald53

Zitat von: ReGa741 am 01. November 2025, 19:57:40Ich weiß, dass 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei sind.

Das gilt nur für Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
Wenn dir jemand einfach so 50 Euro überweisst oder du Testkäufer spielst dann wird das ganz normal als Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet.

Um auf deine Überschrift zurückzukommen, also ja bürokratisch  :zwinker:

Rotti

Zitat von: ReGa741 am 01. November 2025, 19:57:40Kann ich mir einfach von einer Person X 50 Euro überweisen lassen oder im nächsten Monat dann Testkäufer sein
nein laufende Einkommen sind das nicht.

Ein gewisses Einkommen von bis zu 50 € pro Monat ist nicht anrechenbar, aber das gilt für Geldgeschenke, die innerhalb eines Jahres diese Summe nicht überschreiten
. Jede einzelne Kontobewegung muss jedoch dem Jobcenter gemeldet werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt behandelt wird. Ab Juli 2024 gilt zusätzlich, dass eine Bagatellgrenze von 50 € bei Geldgeschenken gilt, die nicht anrechenbar sind.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Fettnäpfchen

Rotti

Zitat von: Rotti am 02. November 2025, 10:43:59Jede einzelne Kontobewegung muss jedoch dem Jobcenter gemeldet werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt behandelt wird.
Korrekt geschrieben
Jede einzelne Kontobewegung die Leistungsrelevant ist....

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: ReGa741 am 01. November 2025, 19:57:40oder braucht es für jedes Einkommen auf dem Konto Arbeitsvertrag / Arbeitgeber / Monatsmitteilung /
Nein, wenn es eher eine einmalige Sache ist, wie ein Testkauf.

Dann sind 99,99 € anrechnungsfrei von dem Einkommen, darüber wird dann angerechnet.

Meist gibt es da eh nicht so viel, da man dafür, fast immer den Artikel behalten kann.
Das wäre dann auch kein Einkommen.