Neuigkeiten:




  Das Forum-Team wünscht allen Mitgliedern
  und Gästen ein geruhsames Weihnachtsfest

Hauptmenü

Frage Bürgergeld-Antrag(HA)für meinen Neffen

Begonnen von Dragon, 02. November 2025, 17:08:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Dragon

Hallo Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33Wenn er diese Beträge nachweislich auch bekommen hat oder wird - Ja. Handelt es sich hierbei um die Stundung des Mietanteils?
er hat noch keinen Brief bekommen,da der antrag nicht bearbeitet wird das JC weigert sich bis jetzt!
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33Ein Darlehensvertrag würde auch noch das Taschengeld bzw. Geld für den Lebensunterhalt umfassen. Wobei man durchaus auf volle Euro auf- oder abrunden darf.
Der Sohn bekommt falls mich mein Bruder nicht belügt 120-200€/Monat!Also was muss ich den da jetzt ein tragen bin gerade total verwirrt???

Meine Darlehnsvorlage war ohne das Taschengeld siehe hier mein Zitat das hatte ich vorher etwas gändert.

ZitatZitat von mir

Darlehensvertrag                                                                                                    Datum 17.11.2025


zwischen

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt

und

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt

wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von zweihundert vierundzwanzig und nullzweicent <-- so ok ?für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von zweihunderteuro <-- so ok ?für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet

2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.

3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.

Heißt das ich trage beim 1.Punk oben die 224,€+200 Taschengeld ein=424€ ?
im Unteren Punkt 201€+200€=401€ Taschengeld=ein ??

Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33
ZitatAlso trage ich im Darlehnsvertrags
1x für Nov geteilt durch drei  =224,033333333€?
1xDez geteilt durch drei =201,733333333?



Sheherazade

Um das Durcheinander nicht noch größer zu machen, solltest du feste montaliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt bis über den Leistungsanspruch durch das Jobcenter entschieden wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

#62
Hallo Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 15:08:12Um das Durcheinander nicht noch größer zu machen, solltest du feste montaliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt bis über den Leistungsanspruch durch das Jobcenter entschieden wurde.
So ich hoffe das ich jetzt richtig ergänzt habe siehe bitte unten!mein Zitat...
<-- trage das später als Wort ein
Zitat
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 14:52:33Wenn er diese Beträge nachweislich auch bekommen hat oder wird - Ja. Handelt es sich hierbei um die Stundung des Mietanteils? Ein
Aktuell wissen wir nichts ob das JC jemals freiwillig zahlen wird ,geschweige ob er diese Beträge auch bekommt! :weisnich:

Zitat von mir
Darlehensvertrag                                                                                                    Datum 14.11.2025


zwischen

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt

und

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt

wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von 224€<-- trage das später als Wort ein für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von 200€ <-- trage das später als Wort ein für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet 

2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung der Monatlichen festen Beträgen für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.

3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.

Mit freundlichen Grüßen
Meinst du so ist die Darlehnsvorlage ist jetzt richtig ,falls es falsch sein sollte?bitte  korrigieren?
Ich habe das Datum auf sein Geburtstag geändert den 14.Okt wo er 25 Jahre alt wurde.

Sheherazade

Ja, so sieht es meines Erachtes gut aus. Aber lass mal das "mit freundlichen Grüßen" unten weg, da gehören nur die Felder für die Unterschriften der Vertragsparteien hin.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

#64
Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 15:34:35Ja, so sieht es meines Erachtes gut aus. Aber lass mal das "mit freundlichen Grüßen" unten weg, da gehören nur die Felder für die Unterschriften der Vertragsparteien hin.
Danke @ Sheherazade für deine hilfe  :sehrgut:
dann lösche ich das mit den freundlichen Grüßen :schaem:
Gut dann erstelle sie jetzt!! Damit ich meinen Bruder gleich Kontaminieren kann+er sie so naher abholt wenn alles stimmt?
Update um 15:49

So das Fertige Schreiben sieht folgendermaßen aus.
ZitatDarlehensvertrag                                                                                                Datum 14.11.2025 <-- habe ein 3 tage früheres Datum eingetragen ich hoffe das ist ok ? Sein Geburtstag


zwischen

Herr XXX - im Weiteren Darlehensnehmer genannt

und

Herr XXXX - im Weiteren Darlehensgeber genannt

wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von zweihundert vierundzwanzig für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von zweihundert für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet 

2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung feste monatliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.

3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.

Unterschrift des Darlehensnehmer

Herr XXX


Unterschrift des Darlehensgeber

Herr XXX
Die Daten sind im echten Schreiben dabei.


Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Sorry aktuell verstehe ich hier nichts mehr mir tut der Kopf schon weh, wenn de Mist teil hier!
Dafür hast du es richtig gemacht! Wusste ich doch das du die Zahlen selber eintragen kannst
Der letzte Entwurf passt! bis auf das rote

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 15:39:592. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung fester monatlicher Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete. wählen mit dem Zusatz, Sodass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Nichtmal ich weiß es ! mein Bruder sagt jedesmal was anderes. 'ICh habe ihm gesagt Hey was soll das!er versteht das nicht weil er zurückgeblieben ist.
Genau genommen sollte es der Neffe machen und wissen, aber da wird ja nichts ge/besprochen wie du geschrieben hast.

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57soll mein Neffe+Bruder zum Teufel gehen,will nicht wegen dem hier mit dir in streit geraten!
mit mir eher nicht, allerdings habe ich meine Gründe genannt warum ich es nicht ausrechne und eintrage. War wohl auch richtig denn:
Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Mein Bruder ändert jedesmal seine aussage

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 15:39:59Damit ich meinen Bruder gleich Kontaminieren
:mocking: Kontaktieren  :grins:

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 16:08:59Dafür hast du es richtig gemacht!
Der letzte Entwurf passt! bis auf das rote
Ja mit mühe und Not meine Augen sind jetzt total Rot! nach der Arbeit brauche ich eine sehr lange pause.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 16:08:59Genau genommen sollte es der Neffe machen und wissen, aber da wird ja nichts ge/besprochen wie du geschrieben hast.
Mein Neffe war auf einer Sonderschule wie ich vor kurzen erfahren habe"aber keine normale sondern eine schlimmere,der Scheint auch zurückgeblieben zu sein,wegen Schläge von seiner Mutter.

Bei mein zweiter Bruder ist das leider so" das liegt an eine meiner Tanten,sie hat in als Baby in meiner Heimat mehrmals auf dem Kopf geschlagen.deswegen ist er zum teil zurückblieben+hat Brandflecken an der linken Hand.

meine Großeltern/Tanten war Pychos. wir 3 Brüder können froh sein dort lebendig raus gekommen zu sein.

Wir auch ein schönes Wochenende! Wünsche dir schöne Weihnachten und ein frohes neues Jahr Fettnäpfchen  :bye:

So ich werde mich jetzt ausruhen sonst wird mir noch schwindlig

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 15:39:592. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung feste monatliche Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete wählen mit dem Zusatz, dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt

Mach das rote mal weg, das ist aus meiner Antwort an dich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 19. Dezember 2025, 16:30:45das rote mal weg, das ist aus meiner Antwort an dich.
Keine sorge ich habe das von Fettnäpfchen im Text hier: ergänzt.

Zitat2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung fester monatlicher Beträge für Lebensunterhalt und anteilige Miete.So dass es sich um laufende darlehensweise Unterstützung handelt , bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.