Angabe von Therapeut bei der Rentenversicherung

Begonnen von 2_Gerhaard, 18. November 2025, 15:03:22

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2_Gerhaard

Hallo:
Kann man bei der Rentenversicherung als sein Behandler einen Psychologischen Psychotherapeuten angeben? Man würde dann auch eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen.
Das wäre dann kein Arzt in dem Sinne wie ein Neurologe oder Psychiater, sondern ,,nur" Psychologischer Psychotherapeut.
Wäre das für den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung hilfreich?
Man würde dann auf andere Ärzte verzichten und ihn als Behandler bei der Rentenversicherung anzeigen.
Danke

Sheherazade

Wenn nach dem behandelnden Arzt gefragt wird, gibt man idealerweise den Arzt an, bei dem alle Berichte zusammenlaufen, meistens ist das der Hausarzt. Alternativ gibt man dann alle behandelnden Fachärzte an. Ein Therapeut ist kein behandelnder Arzt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

2_Gerhaard


2_Gerhaard

Tja, das mit dem Therapeuten, der auch Gutachten schreibt, wäre eine große Hilfe.