Angabe von Therapeut bei der Rentenversicherung

Begonnen von 2_Gerhaard, 18. November 2025, 15:03:22

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2_Gerhaard

Hallo:
Kann man bei der Rentenversicherung als sein Behandler einen Psychologischen Psychotherapeuten angeben? Man würde dann auch eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen.
Das wäre dann kein Arzt in dem Sinne wie ein Neurologe oder Psychiater, sondern ,,nur" Psychologischer Psychotherapeut.
Wäre das für den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung hilfreich?
Man würde dann auf andere Ärzte verzichten und ihn als Behandler bei der Rentenversicherung anzeigen.
Danke

Sheherazade

Wenn nach dem behandelnden Arzt gefragt wird, gibt man idealerweise den Arzt an, bei dem alle Berichte zusammenlaufen, meistens ist das der Hausarzt. Alternativ gibt man dann alle behandelnden Fachärzte an. Ein Therapeut ist kein behandelnder Arzt.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

2_Gerhaard


2_Gerhaard

Tja, das mit dem Therapeuten, der auch Gutachten schreibt, wäre eine große Hilfe.