Ärger wegen „Scheinantrag" auf Schwerbehinderung?

Begonnen von Katrin, Heute um 16:58:53

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Katrin

Hallo liebe Leute,

ich habe am 20.8.25 einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Ich hatte im Februar 2023 einen Schlaganfall erlitten und habe davon Sehstörungen auf dem rechten Auge beibehalten, die bis jetzt nicht verheilt sind. Ansonsten fühle ich mich fit und gehe auch seit Juni 2023 wieder arbeiten. Mein Mann meinte, ich solle dennoch versuchen, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen. Das Sozialamt will nun, dass ich den Namen meines Facharztes für Neurologie und den Namen meines Facharztes für Kardiologie nenne. Ich war 2023 im Anschluss an die Rehabehandlung (im April 2023)wegen der Sehstörungen 3 Mal bei einem Augenarzt und 1 Mal bei einem Neurologen. Im März 2025 habe ich mich noch mal bei einem Kardiologen durchchecken lassen. Ich bin aber weder bei einem Neurologen noch bei einem Kardiologen in Dauerbehandlung, weil ich eigentlich seit Juni 2023 bis auf die verbliebenen Sehstörungen gesundheitlich wieder vollständig regeneriert bin und ich mich fit fühle. Den Antrag auf Schwerbehinderung habe ich auf Wunsche meines Mannes gestellt, weil der das unbedingt wollte.
Was soll ich dem Sozialamt jetzt antworten? Ich bin ja bei keinen Neurologen oder Kardiologen in Dauerbehandlung und könnte nur die Ärzte nennen, die ich, wie oben genannt, besucht habe (plus jene, während der Reha im April 2023).
Wenn ich dem Sozialamt nun keine Ärzte nennen kann, die mich dauerhaft behandeln, könnte ich mir dann Ärger einhandeln?

Vielen Dank für Rat!

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am Heute um 16:58:53Wenn ich dem Sozialamt nun keine Ärzte nennen kann, die mich dauerhaft behandeln, könnte ich mir dann Ärger einhandeln?
Du kannst ja trotzdem diese Ärzte benennen.
Auch bei Antrag auf einen Grad der Behinderung wird alles noch einmal geprüft, was die Gesundheit angeht.

Wenn Du keine Ärzte angibst, kann Dir aber auch nichts passieren.
Schweigepflichtentbindungen sind da immer freiwillig.

Dann kommt sicherlich einfach eine Ablehnung.

Ottokar

Dass das Sozialamt hier für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren zuständig ist, finde ich ungewöhnlich.
Die Namen deiner Fachärzte gegen das Sozialamt nichts an, zumal das Amt damit ohnehin nichts anfangen darf. Du musst die Ärzte auch nicht von der Schweigepflicht entbinden.
Üblicherweise reichen entsprechende Befunde aus. Wenn diese aber schon älter als 3 Jahre sind, solltest du wegen der Sehstörung aktuell nochmal einen Augenarzt aufsuchen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


eder

Hallo,

von der Reha gibt's doch den Arztbrief inkl der Prognose und weiterer Behandlungsoptionen.

Also einfach diesen Brief inkl der Schweigepflichtentbindung dem Versorgungsamt zu kommen lassen.

Bei der Gelegenheit gleich mal schauen ob nicht doch schon die Vorarbeit vorhanden ist, normalerweise macht dass der bei der Reha tätige Sozialdienst gleich fertig.

Ansonsten Hausarzt,da müsste alles vorhanden sein, sicher gibt's da auch Hilfe wegen des Antrags