Jobcenter scheint EM-Rentenantrag und AU nicht zu akzeptieren und macht Druck...

Begonnen von Tinality, 13. November 2025, 15:37:27

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Sheherazade

Zitat von: Tinality am 22. November 2025, 20:27:55Es scheint wirklich freiwillig zu sein, und ich habe sie schriftlich darauf hingewiesen, dass es freiwillig ist, ich Au bin und ich bei so ziemlich allen Ärzten/ Therapeuten usw. bin, die es gibt und die ich brauche. Reicht ihr nicht.

Natürlich reicht ihr das nicht, solange du ihr Spiel noch mitspielst und dich laufend rechtfertigst. Hör endlich auf mit der Frau zu reden, das ist nur Wasser auf ihre Mühlen. Letztendlich steht in deiner Akte nicht, was diese SB gesagt hat, sondern nur dein Verhalten darauf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Tinality

Zitat von: Tinality am 22. November 2025, 17:41:13Ich glaue Fahrtkosten werden erst ab einem bestimten Betrag/Höhe erstattet. und ich habda mal grade 2,20€. Aber ich guck nochmal nach.
Hin und zurück zählt also wahrscheinlich schon 4,40 Euro
und dann je Einladung
Du darfst auch sammeln und mehrere Einladungen auf einmal die Erstattung beantragen und verlangen.
Mancher Chef vom JC stoppt so eine/n SB schon aufgrund übermäßiger Einladungen und Kosten.
Fahrkosten zu Terminen beim Leistungsträger
und im Anhang ein Antrag.

Zitat von: Tinality am 22. November 2025, 17:41:13Ich habe
auch mal so ähnlich gehandelt.
Da wollte das JC dass ich eine Umschulung bezahle die ich über das JC angeleiert habe und die sie mit erst nicht genehmigen wollten.
Zig Seiten erstellt, ausgedruckt, begründet und belegt mit Gesetzestexten + dem AV und so weiter... Das JC hat einfach abgelehnt und auf Erstattung bestanden.
In dem Schreiben stand auch was von Rechtsfolgen ...
Darauf habe ich mit einem Zweizeiler geantwortet in dem ich u.a. erwähnte das ich keine Rechtsfolgenbelehrung hatte.
Bei der nächsten Post bekam ich recht und der Fall war erledigt.
Als Quintessenz habe ich nochmals festgestellt das "in der Kürze die Würze liegt".

Lesestoff zu der 16 K
https://www.arbeitsagentur.de/datei/infoblatt-massnahmen-zur-ganzheitlichen-betreuung_ba051384.pdf

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Tinality am 22. November 2025, 20:27:55Es scheint wirklich freiwillig zu sein
Womöglich mag es für den ein oder anderen, sogar sinnvoll sein.
Aber eben auch nur so ein billiger Träger der Jobcenterindustrie, wo man sicher nicht allzu viel erwarten darf.

Aber das kann man ja selbst entscheiden, für mich käme, das ganz sicher nicht infrage.

Mir wurde so etwas, oder Ähnliches, allerdings auch nie angeboten.

Tinality

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. November 2025, 17:56:51
Zitat von: Tinality am 22. November 2025, 20:27:55Es scheint wirklich freiwillig zu sein
Womöglich mag es für den ein oder anderen, sogar sinnvoll sein.
Aber eben auch nur so ein billiger Träger der Jobcenterindustrie, wo man sicher nicht allzu viel erwarten darf.

Aber das kann man ja selbst entscheiden, für mich käme, das ganz sicher nicht infrage.

Mir wurde so etwas, oder Ähnliches, allerdings auch nie angeboten.

Für mich kommt das auch nicht in Frage. Das mag mit Sicherheit gut sein für Personen, die arbeitsfähig sind und vielelicht nur geringe Hemmnisse und Probleme haben in Arbeit zu kommen.
Da ich aber schon ein bisschen mehr auf dem Buckel habe und bereits in passender (beginnender) Behandlung bei verschiedenen/mehrern Ärzten/Therapeuten/Betreuer usw bin und dauerhaft Au bin und eben der EMR-Antrag läuft ... kann ich mir es nur so denken, das das JC alles versucht, mich nicht in Rente kommen zu lassen und das irgendwie zu umgehen. Was glaube ich nicht grade rechtlcih sauber ist, wenn ich mich nicht irre ...

Ich überlege nun, wie ich weiter vorgehe ..

Ich habe nach dem erneuten Disput mit der SB letzten Freitag, Kontakt zum MT aufnehmen müssen und habe ihm gleich mitgeteilt, dass AU und EMR-Antrag läuft. Er kenne die Grundlage nicht und würde beim JC anrufen. Was er höchstwahrscheinlich nicht getan hat. DIe Frage ist nun:

- Gehe ich zur Maßnahme ohne den Aktivierungsgutschein mitzunehmen und ohne dort irgendwas zu unterschreiben und erkläre ihm da alles nochmal, worauf er viellecht schon von sich aus absagt (was ich nicht glaube) dabei könnte das JC aber meinen, dass ich ja gar nicht so krank sein kann, wenn ich da trotz Au hingehe (zu was sie mich ja zwingen will)

oder

- sage ich dann nach meinem Gespräch beim MT mit Verweis auf AU und EMRA ab. (Worauf die SB mit Sicherheit wieder ausrastet und ich kann mir das aus gesundheitlicher/psychischer Sicht einfach nicht mehr leisten, auch wenn ich auf Durchzug stelle)

-gehe ich dann danch zum Anwalt

oder

- schicke ich am 3.12. die nächste AU ans JC, sage die Maßnahme am 5.12. schriftlich ab (mit Kopie ans JC) und sende am 6./7.12. Beschwerden an die Geschäftsführung meines JC und an das Kundenreaktionsmanagement (Fachdiesntabteilung) Stelle dabei auch gerade Antrag (fordere) auf Sachbearbeiterwechsel und Begutachtung durch den ÄD. Und schicke dabei gleich den bisherigen Schriftwechsel als Kopie mit und schildere auch noch die unterirdischen Äußerungen der beiden Grazien ...

weiß grad wirklich nicht mehr weiter ....

Kopfbahnhof

Zitat von: Tinality am 26. November 2025, 16:38:24und dauerhaft Au bin
Zitat von: Tinality am 26. November 2025, 16:38:24schicke ich am 3.12. die nächste AU ans JC, sage die Maßnahme am 5.12. schriftlich ab

Ich würde nur die AU ans JC schicken und fertig, da diese Dauerhaft ist, hat sich diese Maßnahme eh erledigt.
Zitat von: Tinality am 26. November 2025, 16:38:24Kontakt zum MT aufnehmen müssen
Müssen ist da gar nicht, er soll das mit dem JC klären.

Zitat von: Tinality am 26. November 2025, 16:38:24Gehe ich zur Maßnahme
Nochmal, dauerhaft AU = Maßnahmeteilnahme fällt aus.

Zitat von: Tinality am 26. November 2025, 16:38:24kann ich mir es nur so denken, das das JC alles versucht, mich nicht in Rente kommen zu lassen
Das denke ich nicht, da das JC nichts davon hätte.

Tinality

Hallo,

mal kurz eine Rückmeldung von mir.

Natürlich hat der Maßnahmeträger KEINEN Kontakt zum JC aufgenommen. Warum auch? Er würde es ja gut bezalt bekommen.

Dafür habe ich gestern eine weitere AU erhalten bis Januar, diese kopiert und vorab ans JC Online-Portal gesendet.

Zudem habe ich zwei Maßnahme-Absagen geschrieben, die morgen mit den Kopien der AU und der EMR-Antagsbestätigung an den MT gehen und als Kopie ans JC. Da dürfte meine SB wieder austicken und vor Wut schon qualmen. :lol:

...
Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit bestätige ich, dass ich Sie, der Aufforderung des Jobcenters folgend, am 21.11.2025 kontaktiert habe. Ich habe Ihnen umgehend meine aktuelle Situation mitgeteilt, insbesondere die ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit (AU) und den laufenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMR-Antrag).

Da bei mir durchgehend eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ruhen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II alle aktiven Eingliederungspflichten, wozu auch die Wahrnehmung dieses Termins gehört.

Aufgrund dieser rechtlichen Lage und zur Sicherung meines Therapieerfolgs sage ich den vereinbarten Termin am 15.12.2025, 10 Uhr hiermit ab.

Ich bitte Sie, den Fall an das Jobcenter mit dem Vermerk "Teilnehmer*in nicht verfügbar wegen bestehender AU und ungeklärter Erwerbsfähigkeit" zurückzugeben. Ich werde den Kontakt erst wieder aufnehmen, wenn das Jobcenter die Klärung meiner Erwerbsfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst abgeschlossen hat.

Mit freundlichen Grüßen

...

Diese gehen morgen per Einschreiben an JC und MT raus.

Dann hatte ich am 2.12. einen Termin zum Erstgespräch bei einer Psychologin, bei der ich schon eine zeitlang auf der Warteliste stand.
Sie hat mir von einem ihrer Patienten erzählt (keine Sorge: Schweigepflicht wurde eingehalten: kein Name oder Details) der ebenfalls beim hiesigen Jobcenter ist, ebenfalls EMR-Antrag stellte und dann vom JC sämtliche Leistungen gestrichen bekommen hatte. Er hatte auch keine Krankenversicherung oder sonstiges mehr und das JC meinte zu ihm, dass er nun nichts mehr bekäme und man auf die Entscheidung der DRV warten müsse.
Ich bin mir nicht sicher, was der Mann daraufhin getan hat, aber ich hoffe er hat sich einen Anwalte geholt oder andere Hilfe. Denn so geht es nicht. Das ist der absolute Hammer. :schock:
Die Psychologin hat selbst gemeint, dass irgendetwas mit dem hiesigen JC nicht stimmt und es in letzter Zeit immer schlimmer zu werden scheint.

Außerdem habe ich Beschwerdebriefe soweit fertig gemacht, die am Samstag rausgehen. An den Geschäftsführer des hiesigen JC und die Fachdienstaufsicht für das hiesige JC. inkl. Gedächtnisprotokolle 8bzgl. der Aussagen der Sbs und ihre Frechheiten/Drohungen etc., Kopien und Auszüge der bisherigen Kommunikation, Kopien der AUs und so weiter, und ich verlange darin die Einschaltung des ÄD und eine neue SB/ einen neunen SB.

Meine bisherige SB hatte ja im letzten Termin süffisant gemeint ich könne mich auch gerne bei der Leitung beschweren. Das tue ich dann auch. Nur nicht bei ihrer Leitung, da diese wahrscheinlich nicht besser gesinnt ist, sondern gleich eine "Etage" höher.

Am 10.12. habe ich dann die Eingliederungsvereinbarung mit dem VfSP unterschrieben und hoffentlich bald auch einen Betreuer, der mich zu künftigen Terminen beim JC begleiten kann.

Auch der Arzt, bei dem ich gestern in der PIA war, hat auch nur noch mit dem Kopf schütteln können und ist der selben Meinung, dass das so nicht geht. Wenn man krank ist, ist man krank und dann gibt es nix zu arbeiten oder zu maßnahmen.
Ärztlicher Dienst wäre ein Muss und ich sollte mir am besten einen Anwalt holen.

Sollte das mit den Beschwerdebriefen an die entsprechenden Stellen widererwarten schief gehen, (was ich wirklich nichht glaube) dann werde ich wohl oder übel einen Anwalt nehmen müssen.

Da ist man schon krank wie ein Hund und dann wird man auch noch mutwillig so ... gegängelt und tyranisiert. Ich kann es wirklich nicht mehr anders benennen. Für nix und wieder nix. Entweder es ist pure Dummheit seitens der JC(SB), dass ich ihr den Job und die rechten Wege erklären muss (traurig,traurig) oder es sind geradezu perverse Machtspielchen (was es auch nicht besser macht) ....

Naja mal sehen, was das nun wird. So viel mal zu mir.

Wenns was neues gibt, lasse ich es euch gerne wissen.

Machts gut und euch eine schöne Zeit.

Fettnäpfchen

Tinality

Auf die Rückmeldung bin ich gespannt.

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Ich werde den Kontakt erst wieder aufnehmen, wenn das Jobcenter die Klärung meiner Erwerbsfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst abgeschlossen hat.
Das hättest du besser weggelassen!

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Meine bisherige SB hatte ja im letzten Termin süffisant gemeint ich könne mich auch gerne bei der Leitung beschweren. Das tue ich dann auch. Nur nicht bei ihrer Leitung, da diese wahrscheinlich nicht besser gesinnt ist, sondern gleich eine "Etage" höher.
Wird allermeistens gedeckelt, Ihre SB`s machen keine Fehler.
Auch von einer Etage höher und bei einer O.-Kommune erst recht denn der Landrat hat gar keine Ahnung.

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Entweder es ist pure Dummheit seitens der JC(SB), dass ich ihr den Job und die rechten Wege erklären muss (traurig,traurig) oder es sind geradezu perverse Machtspielchen (was es auch nicht besser macht) ....
ja oder auch eine interne Dienstanweisung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Natürlich hat der Maßnahmeträger KEINEN Kontakt zum JC aufgenommen. Warum auch?
Warum sollten die auch, denen dürfte deine Situation völlig egal sein.
Die scheißen dich dann eher beim JC an, statt zu helfen.

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Diese gehen morgen per Einschreiben an JC und MT raus.
JC reicht völlig aus, MT soll sich die Informationen beim JC selbst holen.

Du hast mit dem MT keinen Vertrag und ihn gehen solche Informationen nichts an.

Meiner Meinung nach reicht es völlig aus dem JC die AU zukommen zu lassen, mehr nicht.
Solange du AU bist, ist auch keine Maßnahme möglich.

Eine manchmal vom JC geforderte WUB zieht bei Maßnahmen gar nicht.
(sollten sie auf diese Idee kommen)


Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Ärztlicher Dienst wäre ein Muss
Aber nicht, wenn es aktuell ein laufendes Verfahren bei der RV gibt.

Tinality

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Dezember 2025, 17:17:28Wird allermeistens gedeckelt, Ihre SB`s machen keine Fehler.
Auch von einer Etage höher und bei einer O.-Kommune erst recht denn der Landrat hat gar keine Ahnung.

Deswegen gehts an die Geschäftsleitung und die Regionaldirektion.


Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2025, 18:34:41
Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Natürlich hat der Maßnahmeträger KEINEN Kontakt zum JC aufgenommen. Warum auch?
Warum sollten die auch, denen dürfte deine Situation völlig egal sein.
Die scheißen dich dann eher beim JC an, statt zu helfen.

Dann hat es sich ja eh erledigt. Wenn es zu keinem Termin kommt...

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Dezember 2025, 18:34:41
Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Diese gehen morgen per Einschreiben an JC und MT raus.
JC reicht völlig aus, MT soll sich die Informationen beim JC selbst holen.

Du hast mit dem MT keinen Vertrag und ihn gehen solche Informationen nichts an.

Meiner Meinung nach reicht es völlig aus dem JC die AU zukommen zu lassen, mehr nicht.

Solange du AU bist, ist auch keine Maßnahme möglich.

Tja, dutzende Male gesagt, geschrieben, gefaxt ... die Sb ist nicht davon abzubringen und ihrer Reaktion nach (die hätte man beim letzten Mal sehen müssen, die ist hoch wie eine Rakete. Die hat regelrecht gebrüllt. Da war mir klar: mit der stimmt was nicht.)

Sie kann oder eher WILL es nicht kapieren

Zitat von: Kopfbahnhof link=msg=1642367 date=1764869681
Eine manchmal vom JC geforderte WUB zieht bei Maßnahmen gar nicht.
(sollten sie auf diese Idee kommen)
/quote]


Kam sie bei der letzten "Einladung" zum Termin. Nicht wortwörtlich aber nach dem Motto "eine AU ist kein ausreichende Grund...."
Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 17:01:11Ärztlicher Dienst wäre ein Muss
Aber nicht, wenn es aktuell ein laufendes Verfahren bei der RV gibt.

Aber doch erst recht dann. Zumal auch nich eine AU vorliegt ...

aus § 44a SGB II

Ein Gutachten ist insbesondere zwingend erforderlich, wenn:

du länger als 6 Wochen am Stück AU bist,

unklar ist, ob du unter den Begriff ,,erwerbsfähig" nach dem SGB II fällst,

du einen EM-Rentenantrag gestellt hast → dann ist die Erwerbsfähigkeit ausdrücklich zweifelhaft.

Das Jobcenter darf sich NICHT auf die AU allein verlassen, es muss eine medizinische Einschätzung des eigenen Ärztlichen Dienstes einholen.

Und wie gesagt, es kamen kürzlich Storys zutage, da läufts mir kalt den Rücken runter. Bei jemad anderem der ebenfalls EMR beantragt hat, wurden einfach sämtliche Leistungen eingestellt, inkl. KV, bis die DRV geprüft hat, dass, wie man weiß, etliche Monate oder länger dauern kann.


Fettnäpfchen

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 20:59:45aus § 44a SGB II

Ein Gutachten ist insbesondere zwingend erforderlich, wenn:

du länger als 6 Wochen am Stück AU bist,

unklar ist, ob du unter den Begriff ,,erwerbsfähig" nach dem SGB II fällst,

du einen EM-Rentenantrag gestellt hast → dann ist die Erwerbsfähigkeit ausdrücklich zweifelhaft.
ach ja und wo?

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44a.html
und im Anhang die HEGA von der BA
vllt steht es ja da.
Vllt. wurde was geändert?
Ich such es jetzt nicht weil ich dass so nie gelesen habe und Besuch ansteht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 20:59:45es muss eine medizinische Einschätzung des eigenen Ärztlichen Dienstes einholen
Bei dir läuft ein Antrag auf EM-Rente, da ist es nicht notwendig.

So lange AU, keine Teilnahme an Maßnahmen, fertig ist.
Das JC könnte eine WUB fordern, allerdings, nur wenn es um einen Termin dort geht.

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 20:59:45Bei jemad anderem der ebenfalls EMR beantragt hat, wurden einfach sämtliche Leistungen eingestellt, inkl. KV, bis die DRV geprüft hat
Keine Ahnung was da gewesen ist, rechtlich ist das JC so lange zuständig bis die RV eine Entscheidung getroffen hat.

Stecke gerade selbst in so einem Verfahren, das JC kam nie auf so eine abstruse Idee.

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 20:59:45Ein Gutachten ist insbesondere zwingend erforderlich, wenn:du länger als 6 Wochen am Stück AU bist

Das stimmt nicht.

Zitat von: Tinality am 04. Dezember 2025, 20:59:45Aber doch erst recht dann. Zumal auch nich eine AU vorliegt ...

Damit kann ich nichts anfangen, du bist doch AU?

oldtom

Es tut mir leid - ich fürchte  wir sind in ähnlicher  Position. Mit umgekehrten Vorzeichen : wil unbedingt EM um mich los zu werden..   ggf (private Nachricht)