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Frage zu Ablehnung NK Abrechnung 2024

Begonnen von Andy1989, 06. Dezember 2025, 12:42:51

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Andy1989

Hallo,

Ich hatte bei der NK Abrechnung 2024 eine Nachzahlung in Höhe von 22 Euro und heute habe ich das Schreiben mit der Ablehnung erhalten.
Das wäre an sich kein Problem, die 22 Euro kann ich verkraften. Allerdings verunsichert mich das Schreiben, da laut JC ein Guthaben aus dem Heizkosten entstanden ist und diese "den kommunalen Träger zustehen".
Ich stelle das Schreiben auch hier rein, damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt.

Eins vorweg, ich weiß warum ich laut JC ein Guthaben habe und laut NK Abrechnung eine Nachzahlung. Ich wohne hier bei Privatvermietern und diese haben für den Satellitenanschluss eine monatliche Pauschale von 10 Euro verlangt. Seit 2025 zahle ich das zwar nicht mehr, aber diese Kosten wurden für 24 noch als NK angegeben. Aber natürlich wurden die Kosten in der NK Abrechnung nicht mit aufgeführt.

Nun meine Frage: Was soll ich mit dem Satz, dass den kommunalen Träger das Guthaben zusteht anfangen? Muss ich da was nachzahlen oder hört sich das nur so an?  :grins:

Sheherazade

Ja, liest sich so als ob da noch was an Rückforderung kommt. Das Heizkostenguthaben minus der Betriebskostenachzahlung ergibt eine Differenz von €97,85 zugunsten des Jobcenters.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 12:55:14Ja, liest sich so als ob da noch was an Rückforderung kommt. Das Heizkostenguthaben minus der Betriebskostenachzahlung ergibt eine Differenz von €97,85 zugunsten des Jobcenters.

Aber kann das das Jobcenter zurückfordern, wenn ich kein Guthaben erhalten habe?

Sheherazade

Man müsste sehen, was das Jobcenter gesehen hat, nämlich deine Betriebskostenabrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

Also im Prinzip stimmen die Berechnungen vom JC schon. Wie gesagt wurden in der Abrechnung die 120 Euro für den Satelliten nicht mit aufgeführt, die aber als NK im Mietvertrag stehen und somit auch vom JC übernommen wurden.

Dadurch würde man auch auch auf die Differenz von 97,85 Euro kommen.
120 Euro im Jahr für Satellitenanschluss - die Nachzahlung von 22,15 Euro.

Allerdings hatte ich in den letzten 5 Jahren, die ich hier lebe, 3 verschiedene Vermieter und einmal wurde es auch in den NK nicht mit aufgeführt. Da wurde auch die Nachzahlung abgelehnt, allerdings war das Schreiben nicht so formell wie dieses Mal  :grins:

Und falls sie das Geld zurückhaben wollten, hätten die das dann nicht gleich geltend gemacht?

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 06. Dezember 2025, 13:30:49Und falls sie das Geld zurückhaben wollten, hätten die das dann nicht gleich geltend gemacht?

Die haben vermutlich jetzt erstmal deinen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung abgelehnt, deren Rückforderungsbescheid wird nach Berechnung etwas später kommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989


Ottokar

Du hast 2024 insgesamt 1463,40 Euro an Betriebskosten-Vorauszahlungen an den Vermieter gezahlt.
Wieviel hat dir den 2024 das JC für die laufenden Betriebskosten gezahlt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andy1989

Zitat von: Ottokar am 07. Dezember 2025, 11:38:02Du hast 2024 insgesamt 1463,40 Euro an Betriebskosten-Vorauszahlungen an den Vermieter gezahlt.
Wieviel hat dir den 2024 das JC für die laufenden Betriebskosten gezahlt?

Das Jobcenter hat 120 Euro mehr gezahlt, da laut Mietvertrag die 10 Euro monatlich für den Satellitenanschluss dazukommen. Die sind aber in der NK Abrechnung nicht mit aufgeführt. Ich hab ja die 10 Euro monatlich auch den Vermieter gezahlt.

Ottokar

#9
Das erklärt das Ganze leider überhaupt nicht.
Eine Überzahlung und damit eine Erstattung kann nur dann entstehen, wenn das JC mehr als 1463,40 Euro an Betriebskosten-Vorauszahlungen geleistet hat.

Lt. deiner Betriebskostenabrechnung und dem Schreiben des JC sieht das Ganze so aus:

Nebenkosten-Vorauszahlungen: 12x 49,45€, ges. 593,40€
Betriebskostenabrechnung: 651,27€
Nachzahlung vom JC: 57,87€

Heizkosten-Vorauszahlungen: 3x 60€ + 9x90€ = 990€
Heizkostenabrechnung: 834,28€
Guthaben: 155,72€

155,72€ Guthaben - 57,87€ Nachzahlung = 97,85€ Guthaben


Das JC hatte dir 2024 Betriebskosten-Vorauszahlungen wie folgt geleistet:
3x 49,45€ + 60€ =  328,35€
9x 49,45€ + 90€ = 1255,05€
Gesamt: 1583,40€

Du hast lt. Betriebskostenabrechnung an den Vermieter gezahlt:
3x  99,45€ =  298,35€ (Fehlbetrag: 30€, also 3x 10€)
9x 129,45€ = 1165,05€ (Fehlbetrag: 90€, also 9x 10€)
Gesamt: 1463,40€

Zitat von: Andy1989 am 07. Dezember 2025, 13:36:00Ich hab ja die 10 Euro monatlich auch den Vermieter gezahlt.
Lt. Betriebskostenabrechnung hast du das nicht.
Danach hast du jeden Monat 10€ weniger für Betriebskosten an den Vermieter gezahlt, als das JC dir gezahlt hat.
Damit hast du privat ein Betriebskostenguthaben von 120€ aufgebaut, von dem du nun die Nachzahlung von -22,15€ leisten und den verbleibenden Rest von 97,85€ an das JC erstatten musst.

Zitat von: Andy1989 am 07. Dezember 2025, 13:36:00Ich hab ja die 10 Euro monatlich auch den Vermieter gezahlt.
Solltest das zutreffen (prüfe deine Zahlungen an den Vermieter!), ist die Betriebskostenabrechnung falsch und du musst dagegen und gegen die Rückforderung des JC Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andy1989

Zitat von: Ottokar am 09. Dezember 2025, 10:05:29Das erklärt das Ganze leider überhaupt nicht.
Eine Überzahlung und damit eine Erstattung kann nur dann entstehen, wenn das JC mehr als 1463,40 Euro an Betriebskosten-Vorauszahlungen geleistet hat.

Lt. deiner Betriebskostenabrechnung und dem Schreiben des JC sieht das Ganze so aus:

Nebenkosten-Vorauszahlungen: 12x 49,45€, ges. 593,40€
Betriebskostenabrechnung: 651,27€
Nachzahlung vom JC: 57,87€

Heizkosten-Vorauszahlungen: 3x 60€ + 9x90€ = 990€
Heizkostenabrechnung: 834,28€
Guthaben: 155,72€

155,72€ Guthaben - 57,87€ Nachzahlung = 97,85€ Guthaben


Das JC hatte dir 2024 Betriebskosten-Vorauszahlungen wie folgt geleistet:
3x 49,45€ + 60€ =  328,35€
9x 49,45€ + 90€ = 1255,05€
Gesamt: 1583,40€

Du hast lt. Betriebskostenabrechnung an den Vermieter gezahlt:
3x  99,45€ =  298,35€ (Fehlbetrag: 30€, also 3x 10€)
9x 129,45€ = 1165,05€ (Fehlbetrag: 90€, also 9x 10€)
Gesamt: 1463,40€

Zitat von: Andy1989 am 07. Dezember 2025, 13:36:00Ich hab ja die 10 Euro monatlich auch den Vermieter gezahlt.
Lt. Betriebskostenabrechnung hast du das nicht.
Danach hast du jeden Monat 10€ weniger für Betriebskosten an den Vermieter gezahlt, als das JC dir gezahlt hat.
Damit hast du privat ein Betriebskostenguthaben von 120€ aufgebaut, von dem du nun die Nachzahlung von -22,15€ leisten und den verbleibenden Rest von 97,85€ an das JC erstatten musst.

Zitat von: Andy1989 am 07. Dezember 2025, 13:36:00Ich hab ja die 10 Euro monatlich auch den Vermieter gezahlt.
Solltest das zutreffen (prüfe deine Zahlungen an den Vermieter!), ist die Betriebskostenabrechnung falsch und du musst dagegen und gegen die Rückforderung des JC Widerspruch einlegen.

Ja genau, die 120 Euro tauchen nicht in der NK Abrechnung auf und das ist hier das Problem.

Allerdings habe ich auch keine Rückforderung vom Jobcenter erhalten. Das ist das was mich wundert. Und wenn ich mir die letzten 2 Sätze so durchlese, hört es sich fast so an als würden die es dabei belassen oder irre ich mich da?

Kopfbahnhof

Zitat von: Andy1989 am 09. Dezember 2025, 14:19:11Ja genau, die 120 Euro tauchen nicht in der NK Abrechnung auf
Weil der VM die evtl. schon im Januar herausgenommen hat.
Hier wurden die Kosten für Kabel-TV auch im Januar 2024 aus den BK-Kosten genommen.
(geht trotzdem noch ;-) )

Darum tauchen die in der Abrechnung auch nicht mehr auf.
 

Ottokar

Zitat von: Andy1989 am 09. Dezember 2025, 14:19:11Ja genau, die 120 Euro tauchen nicht in der NK Abrechnung auf und das ist hier das Problem.
Das Problem ist, entweder
a) dass du monatlich 10€ weniger an den Vermieter gezahlt hast, als das JC dir gezahlt hat, oder
b) dass der Vermieter monatlich 10€ weniger an erhaltener Zahlung ausweist.
Das lässt sich nur klären, wenn du mal nachsiehst, was du dem Vermieter gezahlt hast. Bis dahin bin ich hier raus.
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