Wohngeld bewilligt, aber nun viele Fragen.....

Begonnen von Bundspecht, 17. Dezember 2025, 08:45:21

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Bundspecht

Moin zusammen,

die Wohngeldstelle wollte ja noch fehlende Unterlagen haben. Diese hat meine Frau gestern morgen persönlich abgegeben.

Soweit, so gut.

Eben nun habe ich einen Anruf, von der ,,Leistungstruller" vom JC erhalten.....

Diese erklärte mir, dass die ,,Gestern" die Info von der Wohngeldstelle erhalten hätte, dass Wohngeld bewilligt wurde, in von 648€!!!  :schock:  :schock:  :sehrgut:

Sie faselte noch was von Erstattungsanspruch (was immer das bedeutet).

Das Wohngeld würde auch Anfang des Monats ausbezahlt. Einen Bescheid kommt wohl die nächsten Tage.

Nur meine Fragen, die mir dazu spontan einfallen:

1.    Da Wohngeld nun bewilligt ist, und wir vom JC komplett weg sind, wird dann auch der KIZ bewilligt?

2.    Unsere Tochter hatte Dienstag ein Schreiben vom JC bekommen, indem eine aktuelle Schulbescheinigung gefordert wurde, da unsere Tochter ja nun mit 15 laut dem JC ,,Erwerbsfähig" geworden ist. Fällt das ganze damit nun flach?

3.    Mit BG war man ja von der GEZ ,,befreit", ist es richtig, was ich gelesen habe, dass man als ,,Rentner" bzw. Wohngeldempfänger nun ,,GEZ" selber zahlen muss?

4.    Ist es richtig, dass bei Wohngeld bzw. KIZ das Kindergeld nicht angerechnet wird, bzw. das man dies dann ,,zusätzlich" bekommt?

Ich entschuldige mich schonmal im Voraus, aber das alles noch vor Weihnachten, hätte ich nicht gebraucht... Und mir ,,Qualmt" schon der Kopf....

Ach so, das Darlehn von 700 € was ich beantragt hatte, kann nur bis 400€ bewilligt werden, dass währe angeblich die Summe, die die Kinder ,,noch" bekommen hätten....

Auch dazu bekommen wir noch später Bescheid.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

1. Das ist anzunehmen.

2. Vermutlich, kommt darauf an, zu wann der Bürgergeldbezug beendet wird. Ich würde das einfach mal vergessen.

3. Ja.

4. Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 17. Dezember 2025, 08:59:52Vermutlich, kommt darauf an, zu wann der Bürgergeldbezug beendet wird. Ich würde das einfach mal vergessen.

Naja laut dem JC wurde der Wohngeldantrag mit Datum vom 08.12.2025 bewilligt, heißt ja eigentlich , dass (wenn ich das richtig verstanden habe) dass wir damit seid Dez. nix mehr mit dem JC zu schaffen haben....
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Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Maunzi

Doch habt ihr, da die Leistungen bereits geflossen sind (Ende November), jedoch verrechnen die das mit der Wohngeldstelle (bedeutet die holen sich das für Dezember bezahlte von der Wohngeldstelle wieder und diese muss den auszuzahlenden Betrag um diesen Erstattungsanspruch mindern bevor ihr davon was seht).

Rechnet also erst ab Januar damit, dass ihr vom JC völlig losgelöst seid.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Bundspecht

Zitat von: Maunzi am 19. Dezember 2025, 08:12:32Rechnet also erst ab Januar damit, dass ihr vom JC völlig losgelöst seid.

Mhhhh  :weisnich:

Habe heute einen Aufhebungsbescheid im Briefkasten gehabt. Damit wird der ursprüngliche Bescheid vom 06.12.2025 ab dem 01.01.2026 ganz aufgehoben.

Soweit gut  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:

Das hieße aber doch, dass wir für Dez. noch den Anspruch auf Bürgergeld gehabt haben....Oder  :weisnich:

Weil , dass Wohngeld wird wie BG im Voraus überwiesen. In unserem Fall für den Monat Januar eben Ende Dezember.

Was soll da bitte noch Verrechnet werden  :weisnich:  :scratch:

Auch der Bescheid über Wohngeld war im Briefkasten.... Beantragt am 09.12.2025 zwischendurch noch mal fehlende Unterlagen nachgereicht, und bewilligt am 16.12.2025 !!!

Nur eine Woche !!!  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 20. Dezember 2025, 12:57:58Was soll da bitte noch Verrechnet werden

Die Leistungen für Dezember. Oder steht im Wohngeldbescheid Bewilligung ab 01.01.2026?
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 13:17:22Oder steht im Wohngeldbescheid Bewilligung ab 01.01.2026?

Jupp....

Bewilligt vom 01.01.2026-31.12.2026
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Sheherazade

Dann kann auch nichts verrechnet werden. Schriftlich hattest du das mit dem Erstattungsanspruch ja sowieso nicht, oder doch? Der wäre nämlich nur zum Tragen gekommen, wenn die Wohngeldstelle schon mit dem Dezember bewilligt hätte.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34Schriftlich hattest du das mit dem Erstattungsanspruch ja sowieso nicht, oder doch?

Nein, habe ich nicht. Das hat die JC Truller nun am Telefon erwähnt

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34Dann kann auch nichts verrechnet werden.

 :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2025, 14:38:34Dann kann auch nichts verrechnet werden

Was mir noch eingefallen ist. Bewilligt ist Wohngeld ja ab dem 1. Jan. , ausgezahlt wird das Wohngeld aber wie BG auch, im Voraus.

Sprich das Geld für Januar , wird Ende Dezember überwiesen....

Kann es damit was zu tun haben, so von wegen "Zuflussprinzip" ???
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 22. Dezember 2025, 08:31:37Kann es damit was zu tun haben,

Was, das Gerede von der Sachbearbeiterin von Erstattungsanspruch?

Zitat von: Bundspecht am 22. Dezember 2025, 08:31:37so von wegen "Zuflussprinzip"

Nein. Du hast doch deinen Aufhebungsbescheid, da steht doch auch nichts davon drin, oder?

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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 22. Dezember 2025, 09:16:29Nein. Du hast doch deinen Aufhebungsbescheid, da steht doch auch nichts davon drin, oder?

Nein, hast Du recht....

ich mache mir da wohl einfach zu viele Gedanken. Von mir aus hätte es das ganze vor Weihnachten nicht gebraucht. :nea: 

Aber es hat sich zumindest Finanziell geloht (und wir sind weg vom JC)  :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:  :yes:

Mit beiden Renten, Wohngeld, und Kindergeld, haben wir etwas über 300€ als mit der Rente und dem Bürgergeld.

Und vielleicht kommt ja auch noch was beim KIZ rum  :smile:
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Maunzi

Vergiss nur nicht, dass ihr nun ggf Rundfunkbeitrag, Krankenkassen etc selbst zahlen müsst. Prüft das sicherheitshalber nochmal was von den Leistungen die das JC übernommen hat nun selbst bezahlt werden muss, nicht dass ihr bald "böse" Post bekommt.

Freue mich jedenfalls für euch  :smile: Frohe Weihnachten!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Bundspecht

Zitat von: Maunzi am 24. Dezember 2025, 10:59:36Vergiss nur nicht, dass ihr nun ggf Rundfunkbeitrag, Krankenkassen etc selbst zahlen müsst.

Krankenkasse wird schon Automatisch von der Rente abgezogen. Den scheiß GEZ müssen wir leider selber zahlen  :wand:

Aber z.B. unsere Kinder haben noch von JC damals je eine "Bildungskarte" bekommen. Diese ist nun nicht mehr gültig, und daher muss ich nun beim Amt für Soziales neue Karten beantragen.

Gleicher "Topf" , nur anderer Name  :wand:

Habe mich auch schon schlau gemacht, wenn Guthaben bzw. Nachzahlung bei Nebenkostenabrechnungen zustande kommen usw....

Das Dumme ist nur, dass zu diesen Themen nicht Automatisch was steht. Z.b. bei Antrag von Wohngeld, dass alles ist mir in der Regel nachts eingefallen, und ich bin dann aufgestanden , habe mir Block und Stift genommen, und habe mir aufgeschrieben wo ich mich noch drüber informieren muss/sollte.....

Mit ALG II/BG kennst man sich ja im laufe der Jahre recht gut aus (was den Standard angeht) aber mit Wohngeld und KIZ , hatte ich noch nie was am Hut....

Und dann alles innerhalb von vier Tagen zu erledigen. Hätte ich wie gesagt vor Weihnachten nicht mehr gebraucht. Aber wir sind weg vom JC und haben ein paar "Euro" mehr in der Tasche. Und vielleicht wird der KIZ ja auch noch bewilligt.

Da "können" es bis zu 297€ pro Kind werden....

Ich Danke Dir aber, für deine Tipps (und allen anderen natürlich auch)



Frohe Weihnachten wünschen wir Euch allen.....


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Bundspecht

#14
Moin zusammen ....

Großes Kuddelmuddel...

Der Reihe nach: (ich versuche es zumindest)

Anfang Dez.2025 Antrag auf Wohngeld und KIZ gestellt im Auftrag des JC.
Da nun auch ich EM Rente bekomme, bekamen unsere Kinder ein en neuen BG-Bescheid. Auszahlung noch 405,21€

Kurz danach noch eine neuer Bescheid wegen dem höheren Kindergeld, Auszahlung noch 397,20€

Wohngeld wurde bewilligt in Höhe von 648€.

Am 16. Dez. einen Aufhebungsbescheid vom JC bekommen, da wir mit dem Wohngeld nicht mehr Hilfebedürftig sind, und somit vom JC weg sind.

Soweit , so gut.

Nun heute Pots auf dem Briefkasten gezogen, von der Familienkasse. Der Antrag auf KIZ wurde abgelehnt !

Angeblich nach deren Rechnung, kanm der Gesamtbedarf der BG mit Einkommen(Rente)Kiz, Kindergeld und Wohngeld NICHT gedeckt werden :schock:  :schock:  :schock:  :weisnich:

Und das macht mich nun stutzig.....

ich rechne mal vor, mit den Zahlen die ich habe.

Also:
Rente ich 722:
Rente meiner Frau 1048€
Wohngeld 648€
Kindergeld 518€


Macht zusammen= 2936€ -Miete 753€ =2183€

Laut dem letzten BG Bescheid , hätte unsere Kinder 397€bekommen

Also BG 397€
Meine Rente 722
Rente Frau 1048
Kindergeld 518

Zusammen = 2685€  -Miete753€ =1932€



Wir hätte mit Rente, Wohngeld, Kindergeld bummelig 250€ mehr , als wenn wir wieder BG bekommen würden....

Oder sehe ich das Flasch ?????

Warum soll der Bedarf nicht gedeckt sein, wenn ich von JC weniger bekommen würde als andersrum ???

Zumal, wenn man da dann noch den Maximalen KIZ dazurechnen würde , hätte wir über 2700€ (selbst nach Abzug der Miete) im Monat zur Verfügung ....

Nach Telefonat mit der Familienkasse stellt sich raus, dass das JC die Familienkasse beauftragt hat ob wir Bedürftig nach SGBII sind...Nach der Familienkasse ja.... Dem JC nach ja nicht !


HILFE , ich steige da nicht mehr durch 

PS: Bescheid + Berechnungsbogen....





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