Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?

Begonnen von Katrin, 30. Dezember 2025, 23:17:07

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Sheherazade

Das hat er hoffentlich mit der Bank abgesprochen, er ist ja nach deiner Aussage zusammen mit seiner Frau Darlehensnehmer. Vermutlich steht er nicht so auf Kontopfändungen wegen nicht gezahlter Raten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2026, 17:30:23Das hat er hoffentlich mit der Bank abgesprochen, er ist ja nach deiner Aussage zusammen mit seiner Frau Darlehensnehmer. Vermutlich steht er nicht so auf Kontopfändungen wegen nicht gezahlter Raten.

Die Tochter, die auch in dem Haus wohnt, hat auch Einnahmen von 1000 € monatlich und die Frau hat noch einen anderen Job. Die können das selbst zahlen, denn die Frau hat meinen Bruder so lange terrorisiert, bis er ausgezogen ist

Sheherazade

Es sind immer die Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch haftbar. Lies dich mal bitte in diese Thematik ein.

Ansonsten schließe ich mich diesem Beitrag an
Zitat von: Sensoriker am 27. Februar 2026, 17:58:27Ich frage mich inzwischen ernsthaft auf welcher Seite du stehst. Willst du deinen Bruder helfen oder eher seiner noch Ehefrau?
Seit fast 2 Monaten wird dir von allen Seiten empfohlen deinen Bruder zu sagen er soll sich endlich rechtlich von einem RA beraten lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Katrin

Der Anwalt meines Bruders verlangt für die weitere Vertretung einen Vorschuss von 500 €. Ist das okay oder überteuert?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 13. März 2026, 17:36:34Ist das okay

Vermutlich, ohne dem wird der keinen Finger rühren. Wobei ein Vorschuss immer eine Anzahlung auf die zu erwartenden Gesamtkosten sind - und die kennen wir hier nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Ja,der Anwalt meinte, dass sei eine Anzahlung

turbulent

Und er hat nicht vor der Beauftragung gefragt, was das insgesamt (ungefähr) kostet? Das nenn ich mal - cool. Oder so ähnlich. Anstatt sich jetzt über die 500 zu wundern, könnte er auch den RA fragen, was denn die ganze Sache insgesamt so kosten könnte. Abwegig?

Katrin

Da mein Bruder nun aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen ist, hat er ja freiwillig auf sein Nutzungsrecht verzichtet.Er will dann auch keine Bankkredite und keine Kommunalgebühren mehr zahlen, weil er das Haus ja nicht mehr nutzt. Ist er da rechtlich auf der sicheren Seite?

Sensoriker

:wand:  :wand:
Ist das jetzt dein Ernst oder willst du nur alle hier unterhalten?
Falls das dein Ernst ist
(wobei ich mir inzwischen nicht so sicher bin, wenn ich mir den einen oder anderen Thread von dir durchlese)

Dann soll er das mit dem RA klären.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Birgit63

Natürlich muss er weiter für das Haus zahlen. Er hat gemeinsam mit seiner Frau unterzeichnet.

Katrin

Zitat von: Sensoriker am 16. März 2026, 08:01:38:wand:  :wand:
Ist das jetzt dein Ernst oder willst du nur alle hier unterhalten?
Falls das dein Ernst ist
(wobei ich mir inzwischen nicht so sicher bin, wenn ich mir den einen oder anderen Thread von dir durchlese)

Dann soll er das mit dem RA klären.

Ok, verstanden. Mein Bruder hat einen Anwalt, aber der wird irgendwie nicht richtig aktiv. Deswegen die vielen Fragen, sorry.


Katrin

Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung ist nur die Ehefrau.Muss mein Bruder sich daran weiter beteiligen, wenn er ausgezogen ist?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Die Ehefrau plant nun folgende notarielle Scheidungsfolgevereinbarung, die sie meinem Bruder über ihre Anwältin geschickt hat:


1. Hausauseinandersetzung Immobilie Musterstr. 1, Musterort


,,Die Ehefrau übernimmt die Immobilie zu deren Alleineigentum. Als Gegenleistung übernimmt sie die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten bei der Sparkasse zu den Darlehen:

Darlehen Nr. 1 (Saldostand 1.1.2026: -143.425,61 €)
Darlehen Nr. 2 (Saldostand 1.1.2026: -49.262,50 €

zur alleinigen Schuldhaft. Ihre Ehefrau verpflichtet sich, eine Schuldhaftentlastung bezüglich der obigen Kredite seitens der kreditfinanzierenden Bank beizubringen.

2. Zugewinnausgleichsverzicht

Es wird ein gegenseitiger Zugewinnausgleichsverzicht erklärt. Beide Parteien verzichten wechselseitig auf etwaige Zugewinnausgleichsansprüche und nehmen den Verzicht wechselseitig an.

3. Hausrat

Die Parteien sind darüber einig, dass der Hausrat als geteilt gilt. Jeder der Parteien erhält diejenigen Hausratsgegenstände zu seinem Alleineigentum, in deren Besitz er sich derzeit befindet.

4. nachehelicher Ehegattenunterhaltsverzicht

Die Parteien verzichten wechselseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhaltsansprüche und nehmen den Verzicht wechselseitig an.

5. Kosten

Die Kosten der notariellen Beurkundung werden hälftig.


Sollte mein Bruder dieser Regelung zustimmen?

Ottokar

Mir fehlen hier Aussagen zur Gebäudeversicherung und anderen bestehenden Versicherungen, insbesondere solchen, die zur Hauskreditabsicherung dienen. Sofern der Bruder Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person ist.
Banken können der Schuldhaftentlassung zustimmen, müssen aber nicht.
Ob hier die Zustimmung der Banken vorliegt, ist nicht erkennbar
Was passiert, wenn eine oder beide Banken der Schuldhaftentlassung nicht zustimmen, wurde nicht geregelt.
Solange nicht beide Banken der Schuldhaftentlassung schriftlich zugestimmt haben, oder eine Alternativregelung ergänzt wurde für den Fall, dass die Zustimmung nicht erfolgt, würde ich das keinesfalls unterschreiben.

Grundsätzlich kann man hier aber unmöglich beurteilen, ob diese Vereinbarung auch nach Behebung der o.g. Mängel die rechtlichen und insbesondere vermögensrechtlichen Ansprüche des Bruders hinreichend schützt.
Dazu sollte sich der Bruder von einem Anwalt beraten lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.