Ehe ist zuende. Muss der Mann alles zahlen?

Begonnen von Katrin, 30. Dezember 2025, 23:17:07

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Katrin

@ Ottokar: Vielen Dank für die Antwort, Ottokar! :ok:  :sehrgut:

Katrin

Für das Haus wurde auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, für die/der Hinterbliebende im Todesfall die Hauskredtisumme erhält.

Sollte mein Bruder die Versicherung bereits jetzt vor dem Hintergrund kündigen, dass noch völlig unklar ist, wie es mit dem Haus weitergeht?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 19. Mai 2026, 17:09:53Sollte mein Bruder die Versicherung bereits jetzt vor dem Hintergrund kündigen, dass noch völlig unklar ist, wie es mit dem Haus weitergeht?
Besser nicht.

Diese Risikolebensversicherung ist mit Sicherheit an das Darlehen gebunden. Von daher sollte die weitere Vorgehensweise diesbezüglich mit der finanzierenden Bank abgesprochen werden.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Katrin

Zur Erhaltung des Bankkredites hatte mein Bruder 33000 € aus einer veräußerten Eigentumswohnung beigesteuert. Hat er eine Chance, dieses Geld zurückzuerhalten?

Sheherazade

Du stellst hier Fragen zu Themen, die unter die in Antwort #73 eingestellte Scheidungsfolgenvereinbarung fallen. Hat dein Bruder immer noch keinen Anwalt, der ihn dazu beraten kann?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

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Farin Urlaub

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 21. Mai 2026, 09:54:52Du stellst hier Fragen zu Themen, die unter die in Antwort #73 eingestellte Scheidungsfolgenvereinbarung fallen. Hat dein Bruder immer noch keinen Anwalt, der ihn dazu beraten kann?

Doch, aber der Anwalt ist nicht oft zu erreichen. Aktuell hat er bis zum 15.06. Tagungen und Fortbildungen.

Sheherazade

Und er hatte seit Mitte April noch kein Gespräch zu der Scheidungsfolgenvereinbarung? Oder hat er vergessen, was der Anwalt dazu gesagt hat?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Katrin

Hallo ans Forum,

für meinen Bruder ist nun vom Notar ein Entwurf zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt worden. In diesem heißt es unter anderem, dass die Ehepartner auf die gegenseitige Offenlegung aller Vermögensverhältnisse verzichten. Die Ehefrau wird Alleineigentümerin der Immobilie. Im Gegenzug dazu übernimmt sie alle verbliebenen Schulden der Immobilie. Darüber muss sie meinem Bruder ein Dokument von der Bank verschaffen, dass ihn aus allen restlichen Schulden entbindet. Es stellt sich hier allerdings die Frage, warum die Bank das machen sollte, da die Frau nach letztem Stand arbeitslos war. Selbst im Falle einer erneuten Arbeitsaufnahme ist es fraglich, da vor Kreditbewilligung bereits 2 andere Banken einen Kredit wegen geringen Einkommen versagten und nur die Sparkasse den Kredit bewilligte. Ist seine Frau plötzlich unerwartet zu Vermögen gekommen? Nur so ließe sich das Einverständnis der Sparkasse zur alleinigen Eigentümerschaft seiner Frau erklären. Auch die Tochter hat ja regelmäßige Monatseinnahmen von 2000€ oder mehr und wohnt auch noch in dem Haus. Zudem gibt es Kindergeld und Unterhaltsleistungen des leiblichen Vaters.
Sollte mein Bruder vor dem Hintergrund auf die vollständige Offenlegung aller Vermögensverhältnisse verzichten?
Danke für Rat!

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 17. Juli 2026, 08:04:16Sollte mein Bruder vor dem Hintergrund auf die vollständige Offenlegung aller Vermögensverhältnisse verzichten?

Ja, wenn er unbedingt will, dass diese Ehe bzw. die Auseinandersetzung noch ein paar Jahre dauert und viel Geld für Anwälte kostet.

Nein, wenn er das Thema endlich abschließen will.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Ottokar

Zitat von: Katrin am 17. Juli 2026, 08:04:16In diesem heißt es unter anderem, dass die Ehepartner auf die gegenseitige Offenlegung aller Vermögensverhältnisse verzichten. Die Ehefrau wird Alleineigentümerin der Immobilie. Im Gegenzug dazu übernimmt sie alle verbliebenen Schulden der Immobilie.
Dazu kann man ohne genaue Kenntnis der Scheidungsfolgenvereinbarung nichts Konkretes sagen.

Da beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen sind, müsste die Frau, sofern sie das Haus(grundstück) übernimmt, dem Mann dessen Eigentumsanteil ausbezahlen.
Das scheint hier nicht geregelt worden zu sein, womit der Mann auf sein Vermögensanteil am Haus(grundstück) verzichtet. Das macht, zusammen mit dem Verzicht auf Offenlegung aller Vermögensverhältnisse, nur Sinn, wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung dazu regelt, dass mit dem Vermögensanteil des Mannes am Haus(grundstück) der der Frau zustehende Zugewinnausgleich pauschal abgegolten ist.
Sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung keine derartige Regelung enthalten, ist sie meiner Meinung nach sittenwidrig und abzulehnen.
Wenn die Frau arbeitslos ist, macht der Verzicht auf Offenlegung aller Vermögensverhältnisse keinen Sinn - außer im Zusammenhang mit der Regelung, dass mit dem Vermögensanteil des Mannes am Haus(grundstück) der der Frau zustehende Zugewinnausgleich pauschal abgegolten ist.
Sollte es keine solche Regelung geben, ist zu vermuten, dass die Frau vor ihrem Mann Vermögen verschwiegen hat und sich davor schützen will, dass dieses Vermögen bekannt wird. Das Vermögen muss dabei nicht unbedingt dem Zugewinnausgleich unterfallen (schon vor der Ehe besessenes Vermögen, oder eine Erbschaft/Schenkung während der Ehe zählen zB nicht unter den Zugewinnausgleich, wären aber für das JC relevant).

Solange eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht alle relevanten Punkte regelt:
- Zugewinnausgleich,
- Versorgungsausgleich,
- Übertragung von Immobilieneigentum,
- nachehelicher Unterhalt,
ist sie imho abzulehnen.

Dazu mal lesen:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/scheidungsfolgenvereinbarung/
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Katrin