Unrecht gepfändeter Betrag bei Rückerhalt als einmaliges Einkommen verrechnet?

Begonnen von Raloballo, 05. Januar 2026, 17:12:12

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Dagmar81

Ab dem 01.07.2026 kommen ja soweiso schärfere Regeln für Aufstocker:
Die Rentabilität der Selbstständigkeit wird genauer und schneller überprüft.
Selbstständige müssen verstärkt nachweisen, dass ihre Tätigkeit geeignet ist, den Lebensunterhalt zeitnah vollständig zu decken.....


Sheherazade

Zitat von: Raloballo am 05. April 2026, 21:05:29Die Schätzung lag über den real Erwirtschafteten, und wurde aus dem Schonvermögen gepfändet, nicht aus den laufenden Umsätzen.

Als Einzelunternehmer hat man kein "Schonvermögen" beim Finanzamt.

Einzelunternehmer sind auf mehreren Ebenen steuererklärungspflichtig (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), dieser Pflicht bist du offenbar nicht fristgerecht nachgekommen, so dass das Finanzamt schätzen musste. Der Zahlbetrag aus dieser Schätzung gilt als Vorauszahlung solange bis du die geschätzten Veranlagungszeiträume korrekt erklärt hast. Dementsprechend gilt wie in Antwort #11 von @Ottokar geschrieben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Raloballo

Hallo Peter danke für Deinen Beitrag.

Die Schätzung wurde bereits zurückgezogen, weil die Steuerabgabe erfolgte.
Die Rückzahlung der vollstreckten Schätzung (aus Schonvermögen bedient), als vermeidliches neues "Einkommen" ist nun das Problem.



Du hast geschrieben:
Im Übrigen ist das Bürgergeld nicht dazu gedacht, Deine Reserven zu schonen.

Sorry, aber da hast Du unrecht.
Eben doch, weil das in 30 Jahren erarbeitete Schonvermögen(40k) im ersten Jahr laut Gesetz noch nicht anzurechnen ist.
Und falls Du das rein "moralisch" meinst, meine Rente als Selbstständiger muss ich selbst tragen, also benötige ich Rücklagen.
Bitte unterstelle mir nicht, mich auf kosten Anderer "schonen" zu wollen.
Ich beantrage lediglich ergänzende Leistungen.
Wieso sollte ich keine Ergänzung zum Mindestsatz erhalten?
Weil ich nicht die ganze Woche auf dem Sofa hocke, sondern weiterarbeite,die Hoffnung nicht Aufgebe, obwohl die aktuelle Wirtschaftsflaute Viele in den Bankrott getrieben hat? 
Wäre ich Dauerverweigerer ,hätte ich es leichter. Das ist doch nicht fair oder Peter?
Peter du hast keine meiner Frageaspekte hinreichend verstanden, sondern unterstellst mir indirekt Bereicherung durch schonen meiner Reserven.
Ich verstehe nicht Deine Intention.
Sieh mal, es ist schon anspruchsvoll genug sich hier ohne solche Komentare zu offenbaren. Wenn Du dir schon die Mühe machst zu antworten wieso dann nicht konstruktiv?
Evtl. erfreut es Dich ja, dass ich seit 4 Monaten keinerlei Leistungen erhalten habe, eben weil ich nicht mit Alkohiolfahne und durchgepisster Jogginghose beim Amt aufgeschlagen bin.
Ein Rat zu diesem Fakt wäre nett, statt mich zu belehren das die Schätzung rechtens war, zumindest würde ich das hier in einem solchem Forum erwarten, oder bin ich auf der FDP Seite gelandet? Nichts an unserem Steuerrecht ist gerecht. Es sind lediglich unsere Benimmregeln der Stärkeren, die Wasser predigen und Wein trinken.

Hallo Dagmar, ja das ist mir auch bewusst. Mit Ablauf des Bürgergeldzeitraumes wird es noch schwieriger. Auch was das Schonvermögen angeht. Ändert aber leider nichts an meinen aktuellen Fragen. mfg

Hallo Sherezade, seitens des Finanzamtes ist alles geklärt. Wie ich geschrieben habe, wurde durch Steuerabgabe, inzwischen die Schätzung berichtigt und die zuviel verlangten Beiträge absehbar zurückgezahlt.

Nun geht es aber um die Sichtweise im Bürgergeldspektrum.
Diese Rückzahlung sollte hoffentlich nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn Sie wurde aus dem "Schonvermögen" bedient, nicht aus generierten Geschäftsumsätzen. 

peter_m

Zitat von: Raloballo am 06. April 2026, 15:25:37Die Schätzung wurde bereits zurückgezogen, weil die Steuerabgabe erfolgte.
Die Rückzahlung der vollstreckten Schätzung (aus Schonvermögen bedient), als vermeidliches neues "Einkommen" ist nun das Problem.

Hallo Raloballo,

ich beschränke mich mal nur auf die Fakten; die Moralkeule zu schwingen steht mir weder zu noch ist es besonders hilfreich. Und Deine Situation ist so schon nicht leicht.
Im Rahmen der Fakten fürchte ich aber tatsächlich, dass die Steuerschätzung nicht "zurückgezogen" wurde.
Du hast das wirklich große Pech, dass Du vor dem Bürgergeld-Antrag eine Zahlung an das Finanzamt geleistet hast. Diese Zahlung war rechtmässig vom Finanzamt gefordert und von Dir geschuldet.
Nach dem Antrag hast Du nun die Steuererklärungen nachgereicht und hast Anspruch auf eine Steuerrückzahlung. Diese Steuerrückzahlung gilt im rein "Cash-flow"-basierten Blick des Bürgergelds auf Gewinn von Selbständigen als Dein Einkommen im Bewilligungszeitraum nach Deinem Antrag.
Am Ende fürchte ich, dass Deine Steuerrückzahlung als Einkommen gewertet wird und Du keinen Anspruch auf Leistungen hast, weil Du Deine Steuererklärungen nicht zu den richtigen Zeitpunkten abgegeben hast.
Das ist bitter.
Dass Du seit 4 Monaten keine Leistungen erhältst, weil bestimmte Kosten nicht anerkannt werden, ist eine weitere Baustelle. Und ich finde es nicht lustig, dass Du seit 4 Monaten keine Leistungen erhältst. Vielleicht klang das so.

Ich empfehle Dir, den Bürgergeldantrag als einen Nebenkriegsschauplatz zu betrachten, auf dem Du ggf. nicht gewinnen wirst.
Die Rückzahlung vom Finanzamt kurzfristig zu erhalten ist Deine größere Chance, um wieder Deine Rechnungen zahlen zu können.

Sheherazade

Zitat von: Raloballo am 05. April 2026, 18:56:02Also muss ich nun zum Anwalt, oder selbst Widerspruch einlegen?

In Anbetracht der Tatsache, dass du die restliche Steuererstattung mit Sicherheit bis Ende Juni erhalten wirst, würde ich den Ablehnungsbescheid akzeptieren wie er ist.

Denn ganz offensichtlich ist dein Worstcase eingetreten und es handelt sich bei der Steuererstattung um einmaliges sonstige Einkommen.
Zitat von: Raloballo am 05. Januar 2026, 17:12:12Worstcase die Arge sieht es als "einmaliges Einkommen"

Jetzt wegen ein paar Euro nicht berücksichtigter Ausgaben gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen um am Ende die geleisteten Zahlung doch erstatten zu müssen, ist widersinnig. Zumal Selbststänge erst nach Ablauf eines Bewilligungszeitraumes von 6 Monaten Anspruch auf einen abschließenden Bescheid haben nach Vorlage der aEKS.

Im übrigen werden betriebliche Fahrtkosten erst mit den tatsächlichen Zahlen in der aEKS berücksichtigt und nicht mit geschätzten Werten in der vEKS.

Du hättest also ohnehin nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen mit abschließender Berechnung zum Ende des Bewilligungszeitraumes, weil deine Zahlen scheinbar sehr knapp an der Grenze liegen, hast du auch nur einen vorläufigen Ablehnungsbescheid erhalten. Hier muss noch irgendwas drin stehen zur weiteren möglichen Vorgehensweise.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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