Freibetrag bei Berufsausbildungsbeihilfe

Begonnen von TG, 23. Januar 2026, 10:20:03

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TG

Hallo,
eine junge Frau erhält 278€ Berufsausbildungshilfe. 100€ werden als Freibetrag abgezogen. Kommt die Pauschale von 30€ noch dazu oder fällt diese weg?
Die junge Frau lebt in BG mit Schwestern + Mutter.

Sheherazade

Die 30€ Pauschale ist in den 100€ enthalten.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Dwight Manfredi

Die 30‑€‑Versicherungspauschale kommt zusätzlich zum 100‑€‑Grundfreibetrag dazu. BAB zählt als sonstiges einkommen und dafür wird die versicherungspauschale von 30 € nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II‑V abgezogen.

BAB 278 €
Abzug 100 € Grundfreibetrag
Abzug 30 € Versicherungspauschale
Insgesamt 130 € Absetzbeträge

Damit bleiben 148 € anrechenbares Einkommen.

TG