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Freibetrag bei Berufsausbildungsbeihilfe

Begonnen von TG, 23. Januar 2026, 10:20:03

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TG

Hallo,
eine junge Frau erhält 278€ Berufsausbildungshilfe. 100€ werden als Freibetrag abgezogen. Kommt die Pauschale von 30€ noch dazu oder fällt diese weg?
Die junge Frau lebt in BG mit Schwestern + Mutter.

Sheherazade

Die 30€ Pauschale ist in den 100€ enthalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dwight Manfredi

Die 30‑€‑Versicherungspauschale kommt zusätzlich zum 100‑€‑Grundfreibetrag dazu. BAB zählt als sonstiges einkommen und dafür wird die versicherungspauschale von 30 € nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II‑V abgezogen.

BAB 278 €
Abzug 100 € Grundfreibetrag
Abzug 30 € Versicherungspauschale
Insgesamt 130 € Absetzbeträge

Damit bleiben 148 € anrechenbares Einkommen.

TG