Absurde Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse, wer kann helfen?

Begonnen von Moonraker, 30. Januar 2026, 17:14:46

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Moonraker

Mein Bruder steht in Kontakt mit der Unterhaltsvorschusskasse und hat die Auflage erhalten, seine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Ziel ist es, ein höheres Einkommen zu erzielen, damit die Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse entfallen können.
Konkret wurde ihm auferlegt, mindestens 25 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.

Persönliche Situation meines Bruders
Mein Bruder ist ungelernt
Er hat kein Auto, da seine Ex-Frau dieses an sich genommen hat
Er ist daher vollständig auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen,
Trotz dieser Einschränkungen hat er relativ schnell eine Arbeitsstelle gefunden.
Ohne formale Qualifikation war aktuell nur eine Anstellung zum Mindestlohn möglich. Entsprechend gestaltet es sich schwierig, gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse ein höheres Einkommen darzulegen.

Schichtarbeit ist mit dem ÖPNV nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht realisierbar

Bewerbungen
Zunächst hat sich mein Bruder telefonisch beworben
Die Unterhaltsvorschusskasse erkannte diese Bewerbungen nicht an
Daraufhin hat er sich schriftlich (per E-Mail/Anschreiben) beworben
Nun erhielt er ein Schreiben mit der Aufforderung, für die Monate Oktober, November und Dezember jeweils
10 Bewerbungsanschreiben und
10 Absagen, vorzugsweise per E-Mail, einzureichen.

Offene Fragen / Probleme
Eingeschränkter Arbeitsmarkt
Ohne Auto und mit ÖPNV sind viele Arbeitsstellen (insbesondere Schichtarbeit) realistisch nicht erreichbar.
Im regionalen Umkreis gibt es schlicht nicht genügend passende Stellen, um dauerhaft 25 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.

Wirtschaftliche Lage
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist der Arbeitsmarkt angespannt.
Viele Unternehmen schreiben nicht aus oder reagieren gar nicht auf Bewerbungen.


Form der Bewerbung
Darf die Unterhaltsvorschusskasse vorschreiben, wie Bewerbungen zu erfolgen haben (schriftlich statt telefonisch)?
Darf sie verlangen, dass Absagen vorgelegt werden?
Unternehmen sind nicht verpflichtet, überhaupt zu antworten oder Absagen schriftlich zu erteilen.

Unzumutbarkeit
Parallel zu einer bestehenden Vollzeitstelle weitere umfangreiche Bewerbungen zu schreiben ist zeitlich und praktisch kaum leistbar.
Als ungelernte Arbeitskraft ohne Auto sind die Möglichkeiten zusätzlich stark eingeschränkt.



Wie würdet ihr gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse argumentieren, wenn die geforderten Bewerbungs- und Absagennachweise realistisch nicht erfüllbar sind?

Sheherazade

Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit deines Bruders darf die Unterhaltsvorschusskasse solche Forderungen stellen. 25 Bewerbungen pro Monat sind aber schon eine Hausnummer, wie kommt es zu dieser Steigerung von zuvor 10 Bewerbungen pro Monat? Letztendlich sollte er nicht nur Firmen anschreiben, wo eine Arbeitsaufnahme in seinen Augen möglich ist, sondern auch alle anderen Firmen, auch Zeitarbeitsfirmen. Telefonische Bewerbungen sind nur schwer belegbar, Bewerbungen per Email sind da schon sinnvoller.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Moonraker

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2026, 18:10:5725 Bewerbungen pro Monat sind aber schon eine Hausnummer, wie kommt es zu dieser Steigerung von zuvor 10 Bewerbungen pro Monat?

Das heißt konkret, dass mein Bruder aus den bereits versendeten Bewerbungen für jeden Monat jeweils zehn Anschreiben als Nachweis einreichen soll. Für die letzten drei Monate wären das also jeweils zehn Anschreiben für Oktober, November und Dezember. Zusätzlich sollen die entsprechenden Absagen nachgereicht werden. Dies ist jedoch nicht möglich, da die Unternehmen keine schriftlichen Absagen versenden haben. In allen Fällen musste mein Bruder selbst telefonisch nachfragen, um überhaupt eine Rückmeldung oder die Information über eine Absage zu erhalten.

Das hätte man alles meinem Bruder vor Oktober sagen müssen, und nicht erst rückwirkend im neuen Jahr da angetanzt kommen.

Sheherazade

Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 17:14:46Konkret wurde ihm auferlegt, mindestens 25 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.

Erklärt immer noch nicht wieso er ab jetzt 25 Bewerbungen pro Monat nachweisen soll so wie du eingangsgeschrieben hast.

Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 20:42:38Das hätte man alles meinem Bruder vor Oktober sagen müssen, und nicht erst rückwirkend im neuen Jahr da angetanzt kommen.

Hat man vielleicht, vielleicht sogar schriftlich - die Unterhaltsvorschußkasse macht das in der Regel nicht nur mündlich. Und für telefonische Bewerbungen erstellt man eine Liste (wann, bei wem, als was beworben sowie den Ansprechpartner und ganz hinten ist dann ein Ergebnisfeld (Ja/Nein/Termin am).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Moonraker

Die Forderung nach 25 Bewerbungen erscheint als reine Formalität seitens der Behörde; ein nachvollziehbarer inhaltlicher Sinn erschließt sich mir dabei nicht. Die Bewerbungen werden offensichtlich lediglich verlangt, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Selbstverständlich führen wir eine Bewerbungsliste. Andernfalls wäre es kaum möglich, 25 Bewerbungen zuverlässig nachzuhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelbewerbungen bei denselben Arbeitgebern kommt. Diese Liste erfüllt genau diesen Zweck. Dennoch scheint dies der Unterhaltsvorschusskasse nicht auszureichen.
Zusätzlich werden nun rückwirkend Nachweise gefordert, die faktisch nicht existieren können, da die Bewerbungen bereits postalisch versendet wurden. Entsprechende Kopien oder Versandnachweise liegen daher nicht vor.
Ebenso wenig erschließt sich mir, weshalb für die Monate Oktober, November und Dezember jeweils zehn einzelne Anschreiben verlangt werden. Inhaltlich handelt es sich im Kern um dasselbe Anschreiben, das jeweils lediglich an die Anforderungen des jeweiligen Arbeitgebers angepasst wird.
Darüber hinaus haben wir keinerlei Einfluss auf die Form der Rückmeldungen durch die Arbeitgeber. In den meisten Fällen erfolgen überhaupt keine schriftlichen Absagen. Häufig ist mein Bruder sogar gezwungen, telefonisch bei den Unternehmen nachzufragen, um überhaupt eine Rückmeldung zu erhalten. Schriftliche Absagen liegen daher in der Regel nicht vor und können folglich auch nicht vorgelegt werden.

Sheherazade

Zitat von: Moonraker am 30. Januar 2026, 17:14:46Ohne formale Qualifikation war aktuell nur eine Anstellung zum Mindestlohn möglich.

Die Rede ist hier aber doch von einem Vollzeitjob, oder nicht? Mich irritiert das rigide Vorgehen der Vorschusskasse, da muss im Vorfeld schon einiges im argen gewesen sein, wenn die jetzt so biestig sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Moonraker

Selbstverständlich befindet sich mein Bruder in einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis. Umso unverständlicher ist für uns die derzeit sehr strenge und aus unserer Sicht unverhältnismäßige Vorgehensweise der Behörde. Wir wundern uns selbst darüber, weshalb in dieser Angelegenheit derart nachdrücklich und teilweise aggressiv agiert wird, obwohl die grundsätzliche Mitwirkung und Arbeitsbereitschaft eindeutig gegeben ist.