Termin mit Drohung von Leistungsstopp

Begonnen von sjukto, 21. März 2026, 00:08:16

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sjukto

Habe eine Einladung mit der Drohung von kompletten Leistungsstopp erhalten. Ist das rechtens?

Reicht eine AU als Fehlgrund hier nicht aus?

Schreiben ist hier: https://imgur.com/a/Kt6guRs

Darf ich den Termin vorzeitig verlassen, wenn sie mir zu sehr an die Nüsse gehen?

martin77

So wie ich das in letzter Zeit mitbekommen habe.Brauchst du eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung?
Job Center reicht es wohl nicht mehr einfach  krank schreiben.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-fordert-eine-wegeunfaehigkeitsbescheinigung

Sheherazade

Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 00:08:16Habe eine Einladung mit der Drohung von kompletten Leistungsstopp erhalten. Ist das rechtens?

Vermutlich, da du schon 3 Termine nicht wahrgenommen hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sjukto

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2026, 09:00:54
Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 00:08:16Habe eine Einladung mit der Drohung von kompletten Leistungsstopp erhalten. Ist das rechtens?

Vermutlich, da du schon 3 Termine nicht wahrgenommen hast.

Mit welcher Grundlage? Ich dachte das kommt erst später. In den genannten § finde ich nichts.

Rotti

Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 00:08:16Darf ich den Termin vorzeitig verlassen, wenn sie mir zu sehr an die Nüsse gehen?
wenn du nicht Manns genug um das auszudiskutieren bist du raus ein Beistand wäre natürliche die bessere Alternative.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 14:07:39Mit welcher Grundlage? Ich dachte das kommt erst später. In den genannten § finde ich nichts.

Dann helfe ich dir mal, einfach gut durchlesen:

Zitat§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach § 60 Absatz 1, den §§ 61, 62 und 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2026, 14:38:00Dann helfe ich dir mal, einfach gut durchlesen:
wer liest schon das kleingedruckte weder hier noch z.b. bei Verträgen dafür gibt es doch Sachbearbeiter.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

sjukto

Sheherazade
Wo steht da etwas über verpasste Termine?

Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 14:15:03
Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 00:08:16Darf ich den Termin vorzeitig verlassen, wenn sie mir zu sehr an die Nüsse gehen?
wenn du nicht Manns genug um das auszudiskutieren bist du raus ein Beistand wäre natürliche die bessere Alternative.
Was hat "Manns genug" damit zu tun?

Arbeiten kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht. Also kann ich doch, nun werde ich ganz sicher am ersten Tag nach hause geschickt. Der Amt wird also versuchen mich in irgendwelche Bewerbungskurse zu schicken, damit ich in dessen System nicht als Arbeitslos stehe. Das Zeugnis kann man gleich im Klö aufhängen.

Sheherazade

Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 16:40:16Wo steht da etwas über verpasste Termine?

Den dazu passenden §en hast du doch schon selbst in einem anderen Thread zitiert. Hier ist nur die Rede von den Konsequenzen mehrfach unentschuldigt verpasster Termine, also mangelnder bzw. fehlender Mitwirkungspflichten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

sjukto

Zitat von: Sheherazade am 21. März 2026, 17:09:12mehrfach unentschuldigt verpasster Termine, also mangelnder bzw. fehlender Mitwirkungspflichten.
Wo steht diese Schlussfolgerung bitte?

Dwight Manfredi

Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 16:40:16Arbeiten kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht.

Dann hast du bestimmt auch ein ärztliches Attest was du dem Amt vorlegen kannst. Aber Termine musst du trotzdem wahr nehmen sonst gibts weniger Kohle. So einfach ist das. Wenn du wiederholt bei Terminen eine AU vorlegst kann dich das JC auffordern vom Arzt eine WUB vorzulegen.

sjukto

Dwight Manfredi
Lies mal bitte den vollen Posting.

Ich habe nach Rechtsgrundlage gefragt. Kennst du sie?

Dwight Manfredi

§ 32 SGB II (Meldeversäumnisse): Hier steht, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss, um einen Termin zu versäumen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist im Regelfall dieser wichtige Grund.

§ 56 SGB II: Dieser Paragraf regelt die Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit.

Die "Zweifelsregelung": Wenn das Jobcenter begründete Zweifel hat, dass die AU auch tatsächlich bedeutet, dass du den Termin nicht wahrnehmen kannst (z. B. bei wiederholtem Zusammentreffen von AU und Termin), darf es zusätzliche Nachweise verlangen.

Die Basis für diese Praxis ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) (Az.: B 4 AS 27/10 R)
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht in jedem Fall ein wichtiger Grund für das Fernbleiben von einem Meldetermin. Wenn der Kunde wiederholt Termine unter Vorlage einer AU absagt, kann das Jobcenter einen Nachweis verlangen, dass die Erkrankung auch die Wahrnehmung des Termins unmöglich macht (eben die Wegeunfähigkeit).

sjukto

 Dwight Manfredi

Dafür gibt es gewöhnliche Sanktionen. Was rechtfertigt das komplette Leistungsstopp?

Dwight Manfredi

Die wichtigste Rechtfertigung für einen 100 %-Stopp des Regelsatzes ist die willentliche und beharrliche Arbeitsverweigerung.
Jemandem wird eine konkrete, zumutbare Arbeitsstelle angeboten, und die Person lehnt diese ohne wichtigen Grund ab. Die Kürzung auf Null kann für bis zu zwei Monate erfolgen.

Ein kompletter Stopp (auch der Kosten für Unterkunft und Heizung) kann eintreten, wenn du für das Jobcenter faktisch nicht mehr existierst. Wenn du ohne Zustimmung des Jobcenters verreisen oder unter der angegebenen Adresse nicht postalisch erreichbar bist.

Nach den neuesten Regeln ab 2026 kann nach einer Kette von versäumten Terminen der Anspruch wegen ,,Nichterreichbarkeit" komplett entfallen. Hier geht das Jobcenter davon aus, dass du entweder bereits Arbeit hast oder keine Unterstützung mehr benötigst.

Wenn du erforderliche Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Nachweise über Vermögen oder Einkommen) trotz mehrfacher Aufforderung nicht einreichst, kann das Jobcenter die Leistung wegen fehlender Mitwirkung komplett versagen oder entziehen (§ 66 SGB I). Ohne diese Daten kann das Amt nicht prüfen, ob du überhaupt bedürftig bist.