Betriebsrente

Begonnen von szaros 25, 26. März 2026, 15:16:45

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szaros 25



Danke  :danke: Ottokar,

werde mich sofort hinsetzen und beide Schreiben fertig machen.

Die Kreisverwaltung probiert es mit allen Mitteln
szaros25

szaros 25

Hallo Ottokar,

habe die beiden schreiben sofort am 27.07.2026 per Einschreiben abgeschickt. ( war Wochenende)
die Kreisverwaltung hat mir aber trotz allem die Grundsicherung gekürzt.
Laut KV haben wir im März 527,56 € Grundsicherung erhalten,welche uns nicht zugestanden hätte,da die Kleinbetragsrente als Zufluss im März ( da war der Geldeingang) berechnet wurde und sie es mir in zwei Raten, ( Einwilligung vorausgesetzt !) einbehalten würde. Anstatt 468,64 € habe ich 204,28 € erhalten.Das sind ja über 50% weniger Grundsicherung. Dürfen die das, eine so hohe Rate einbehalten? Eine Einwilligung meiner/ unserer Seite gab es ja nicht.
Wir sind ja so unterfinanziert und nächsten Monat wollen sie das gleiche tun.Oder zählen sie das Pflege und Blindengeld meines Mannes dazu?
Die erhaltene Grundsicherung reicht ja nicht aus um alle anfallenden Kosten und Lebensmittel usw.zu begleichen.Muss ich das jetzt so hinnehmen?
szaros25

Ottokar

Die Einbehaltung ohne vorheriges Einverständnis ist natürlich grob rechtswidrig.
Das SGB XII lässt monatlich nur eine Aufrechnung i.H.v. 5% der Regelbedarfsstufe zu, das wären hier 25,30 Euro x 2 Personen = 50,60 Euro.
Du solltest zunächst versuchen, beim Sozialamt persönlich dagegen vorzugehen und unter Hinweis auf diese grobe Rechtsverletzung die Nachzahlung der ohne eure Einwilligung einbehaltenen Leistung fordern.
Weigern die sich, kannst du nur erneut beim SG Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen und beantragen, das Sozialamt zu verurteilen, euch die Leistung für August und September ohne Einbehaltung der rechtswidrigen Rückforderung auszuzahlen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


szaros 25

Hallo Ottokar,

habe gestern mit der KV telefoniert, kein Verständnis oder Einsehen des Fehlers.Daswäre die Rechtssprechung und fertig.
Werde gleich an das SG das Schreiben aufsetzen und wieder per Einschreiben absenden.
Danke für deine schnelle Hilfe!
szaros25