Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urt. v. 25.03.2026, Az.: L 13 AS 191/24

Begonnen von Rotti, 03. April 2026, 22:30:00

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Rotti

Bürgergeld; Unterkunft und Heizung; angemessene Unterkunftskosten; Einpersonenhaushalt in der Wesermarsch ; schlüssiges Konzept; Bildung der Vergleichsräume in einem Flächenlandkreis; nachvollziehende Kontrolle der Gerichte
Die zulässigen, insbesondere fristgerecht eingelegten Berufungen des Beklagten sind begründet.

Der Klägerin stehen die geltend gemachten weitergehenden Leistungsansprüche nicht zu. Der Beklagte hat im Rahmen der Berechnung der Leistungen zu Recht nicht die tatsächlichen Aufwendungen der Klägerin für die Unterkunft als Bedarf anerkannt, sondern diese auf den bisher anerkannten Betrag begrenzt. Die anderslautenden Urteile des SG Oldenburg sind aufzuheben.


https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/9be00057-c49f-43c9-9d91-953956db4786
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.