Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung

Begonnen von selbiger, 08. April 2026, 11:49:18

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Dwight Manfredi

Eigentlich ist es egal wie der Vermieter erfährt das man LB ist, erfahren wird er es sowieso. Spätestens wenn der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangt. Jeder Vermieter verlangt das plus eine Schufa-Auskunft + eine Bescheinigung vom Vorvermieter. Und wer schonmal schlechte Erfahrungen gemacht hat als Vermieter, dann wird er nie wieder an einen LB vermieten.

Dagmar81

Das ist ja nun  auch eine gute Möglichkeit für den Vermieter seinen "ungeliebten" Mieter rauszubekommen.
JC fragt beim Vermieter nach Unterlagen z.B Betriebskostenaufstellung. Der stellt sich quer...und liefert nix.

Und nun - verklagt das JC nun den Vermieter? oder stellt evt. die Mietzahlung ein...

Ich denke eher letzteres...    Es hat ja keinen Vertrag mit dem Vermieter   :schock:


Bundspecht

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 20:04:42Spätestens wenn der Vermieter einen Einkommensnachweis verlangt. Jeder Vermieter verlangt das plus eine Schufa-Auskunft + eine Bescheinigung vom Vorvermieter.

Na, Du hast aber sicher doch eine Aussagekräftige Quelle, mit der DU deine "Behauptung" belegen kannst , oder !????

Ich musste noch nie eine Schufa Auskunft abgeben. Und erst einmal eine Bescheinigung vom Vormieter !

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 21:05:09JC fragt beim Vermieter nach Unterlagen z.B Betriebskostenaufstellung. Der stellt sich quer...und liefert nix.

Tja, Dumm nur, dass der VM "verpflichtet" ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen....

Und wenn sich da dann der VM "quer" stellt, ist dafür ja wohl nicht der Mieter verantwortlich !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Dwight Manfredi

Zitat von: Bundspecht am 10. April 2026, 07:24:24Na, Du hast aber sicher doch eine Aussagekräftige Quelle, mit der DU deine "Behauptung" belegen kannst , oder !????

Das ist gängige Praxis vor allem bei Privaten Vermietern. Die Bescheinigung vom Vorvermieter dient dazu das er dir bestätigt das du keine Mietschulden hast. Bei der Schufa-Auskunft benötigt er fast immer Ihre schriftliche Zustimmung (meist Teil der Mieterselbstauskunft). Sobald du ernsthaftes Interesse bekundest und sagst: ,,Ich möchte diese Wohnung mieten", hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse zu prüfen, ob du dir die Miete leisten kannst, deshalb der Einkommensnachweis.

Sheherazade

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 21:05:09JC fragt beim Vermieter nach Unterlagen z.B Betriebskostenaufstellung. Der stellt sich quer...und liefert nix.

Und nun - verklagt das JC nun den Vermieter? oder stellt evt. die Mietzahlung ein...

Es wäre gut, du würdest auch mal alles lesen. Dem Vermieter drohen in solchen Fällen u. a. empfindliche Bußgelder, damit im Endeffekt eben nicht der Leistungsbezezieher (Mieter) für das Versäumnis des Vermieters herhalten muss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Gilt diese Auskunftspflicht auch für bestehende Verträge oder nur für Neue? Zum Beispiel wenn der Mieter längere Zeit keine Betriebskostenabrechnung vorlegt! Schreibt dann das JC den Vermieter an und fordert ihn auf eine vorzulegen ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen? Oder wie? :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44Gilt diese Auskunftspflicht auch für bestehende Verträge

Ja.

Zitat von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44Zum Beispiel wenn der Mieter längere Zeit keine Betriebskostenabrechnung vorlegt!

Das ist einer der Gründe für diese neue Regelung.

Zitat von: Unwissender am 10. April 2026, 09:49:44Schreibt dann das JC den Vermieter an und fordert ihn auf eine vorzulegen ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen?

So in etwa, wobei der Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Lies mal den im Eingangsbeitrag verlinkten Artikel bis zum Ende.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dagmar81

Zitat von: Bundspecht am 10. April 2026, 07:24:24Tja, Dumm nur, dass der VM "verpflichtet" ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen....

Und wenn sich da dann der VM "quer" stellt, ist dafür ja wohl nicht der Mieter verantwortlich !


Und dann wenn er partu keine erstellt!  Absolut nict auf Anfragen - egal woher reagiert .
Wwer "klagt" die dann ein? Das JC ? der Vermieter?  Haha...

Wenn ich die Miete selbst bleche muss ich mit dem Vermieter selbst klar kommen. Dann kann ich zur Not ausziehen oder sonstwas tun. Dann bin ich wirklich "Privat" mit meinem Vermieter!



anne

Ich kenne mich da nicht aus...
aber dann könnte das Jobcenter die Miete doch auch direkt an den Vermieter überweisen oder?
Dann kommt das Geld auf jeden Fall an.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Vermieter keine Lust auf zusätzlichen "Bürokratieaufwand" haben. Ob dann noch an Leistungsbezieher vermietet wird?
Wenn ich es richtig verstanden habe, unterstellt das Jobcenter den Kunden ja, falche Angaben zu machen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28Schade, du hast den Artikel nicht bis zum Ende gelesen

Habe ich schon, aber macht ein JC das dann auch wirklich?

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28das Jobcenter frage über die gesetzlich zulässigen Kategorien hinaus, kann Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen einlegen.

Dann ist es allerdings schon zu spät.

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 18:31:28Jobcenter ist nach sozialrechtlichen Datenschutzvorschriften grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen zu informieren

Was die aber oft genug keinen Deut interessiert.
Es wird ständig versucht, rechtswidrig an irgendwelche Daten zu kommen.

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21Du bist solange Vertragspartner wie das JC die Kohle bezahlt.

Klar doch  :wand:
Dann muss ich wohl demnächst auch noch meine Kassenbons oder eine Liste vorbeibringen, aus der haarklein hervorgeht, was ich mit dem "Bürgergeld" gemacht habe?





Sheherazade

Zitat von: anne am 10. April 2026, 15:14:30Wenn ich es richtig verstanden habe, unterstellt das Jobcenter den Kunden ja, falche Angaben zu machen.

Weil Vermieter ja auch immer alles richtig machen, oder wie? Hier im Forum lese ich oft genug von fehlenden Betriebskostenabrechnungen oder Mietbescheinigungen, für deren Beibringung derzeit noch der Leistungsbezieher verantwortlich gemacht wird unter Androhung von Aussetzung der Leistung, selbst wenn ausschließlich der Vermieter bockig oder dumm ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 10. April 2026, 17:39:47lese ich oft genug von fehlenden Betriebskostenabrechnungen

Solche VM juckt es dann ganz sicher auch nicht, wenn irgendein JC etwas von denen will.
Gibt genug von denen, die oft genug auch noch im Ausland sitzen.

Was will ein JC da tun, dafür sorgen, dass derjenige obdachlos wird?
Solche VM wird das dann kaum jucken.

Bei denen, die korrekt arbeiten, braucht es diese Schnüffelei nicht.
Gilt aber dann auch für beide Seiten gleichermaßen.

Es ist einfach nur eine Gängelung mehr und die unseriösen VM lässt das eh kalt.

selbiger

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. April 2026, 17:54:48Es ist einfach nur eine Gängelung mehr

und diese gängelung wird auch entsprechen ins geld gehen..denn heist es nacher wieder..wir könen uns das sozialsystem in dieser form nicht mehr leisten.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Dagmar81

Zitat von: selbiger am 10. April 2026, 18:08:08
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. April 2026, 17:54:48Es ist einfach nur eine Gängelung mehr

und diese gängelung wird auch entsprechen ins geld gehen..denn heist es nacher wieder..wir könen uns das sozialsystem in dieser form nicht mehr leisten.. :wand:


das bring Geld wenn die Leute sich ne billigere Bude suchen mussen oder sonstwas machen müssen. Das Spart.
Und vorallem ist der Moral und Einstellung der arbeitenden Bevölkerung gut getan. Das ist Wählerwille.