Jobcenter darf jetzt Vermieter befragen ohne Zustimmung und Vorwarnung

Begonnen von selbiger, 08. April 2026, 11:49:18

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selbiger

Ab dem 1. Juli 2026 kann das Jobcenter Ihren Vermieter direkt befragen – ohne Ihre Zustimmung und unabhängig davon, ob Sie selbst Unterlagen eingereicht haben. Ihr Vermieter erfährt dabei automatisch, dass Sie Bürgergeld beziehen.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-darf-jetzt-vermieter-befragen-ohne-zustimmung-und-vorwarnung

Zitat von: selbiger am 08. April 2026, 11:49:18Ihr Vermieter erfährt dabei automatisch, dass Sie Bürgergeld beziehen.

das wissen die auch so schon..von was die miete bezahlt wird oder von wehm..spätestens wenn man eine whg anmieten will wird man ja schon gefragt von was sie leben welche arbeit verdienst oder sgb2/12..etz..



Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 08. April 2026, 11:49:18spätestens wenn man eine whg anmieten will wird man ja schon gefragt
Da schon, aber es gibt noch andere fälle.

Wenn man ins Bürgergeld rutscht wegen Gesundheit, kein Job gefunden usw.

Der MV meinetwegen schon 10 Jahre läuft und die Miete über das eigene Konto läuft.
Da gibt es nicht wenige Mieter, die wollen einfach nicht, dass der VM davon erfährt.

Diese Regelung ist für mich eine Riesensauerei!
Wenn es bei der Mietzahlung keinerlei Probleme gibt, wozu soll dann ein JC da herumschnüffeln?

Noch dazu, was die alles anfordern können.

Dann braucht sich auch keiner mehr zu wundern, wenn manch VM Bürgergeldleute gleich ablehnt.
Für VM ist das völlig unnützer Aufwand, für den er rein gar nichts bekommt.

selbiger

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Dagmar81

Wer bezahlt hat auch das recht zu fragen- so einfach ist das.

selbiger

Zitat von: Dagmar81 am 08. April 2026, 18:49:07Wer bezahlt hat auch das recht zu fragen- so einfach ist das.

niemanden hat auch nur irgendwas zu interessieren..diese methoden sind das ergebniss dieser erbärmlich nichts taugenden regierung/en..andere müssen für deren versagen bluten..weis ehrlich nicht gesagt wo das gerecht sein soll..man geht mit einem exposee zum amt dan wissen die was die wofür zahlen..diese stasimethoden sind völlig unötig..kostet alles verwaltungsgebühren usw..das wird dem steuerzahler noch teuer zu stehen kommen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Dwight Manfredi

Zitat von: selbiger am 09. April 2026, 06:45:44niemanden hat auch nur irgendwas zu interessieren

Ein Vermieter wird wohl noch das Recht haben zu fragen was für Leute man sich ins Haus holt.

selbiger

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:29:34Ein Vermieter wird wohl noch das Recht haben zu fragen was für Leute man sich ins Haus holt.

dafür gibt es eine mieterauskunft..und soweit ich mich entsinnen kann hatte ich bei all meinen angemieteten wohnungen eine auskommliche auskünfte dem vermieter gegeben..ohne dem keine wohnung..im grunde nichts neues..ich weis nicht wie das bei anderen ist aber bei uns ist das seit ultimo gang und gebe und ein ganz normaler vorgang..warum man jetzt das noch so extremisieren muss ist mir schleierhaft..das was vorhanden ist an möglichkeiten reichen völlig aus..da muss man nicht noch mehr machtspielchen möglichkeiten einführen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dagmar81 am 08. April 2026, 18:49:07Wer bezahlt hat auch das recht zu fragen- so einfach ist das.

Aber nicht, wenn es um rein private Dinge geht.
Was zwischen Mieter und VM läuft, geht ein JC nichts an.
(ausser es gibt Unklarheiten, die anders nicht zu klären sind)

Wäre das Gleiche, wenn die JC anfangen, herumzuschnüffeln, was du mit deinem Bürgergeld machst.

Zitat von: Dwight Manfredi am 09. April 2026, 08:29:34Ein Vermieter wird wohl noch das Recht haben zu fragen was für Leute man sich ins Haus holt.

Was mit dem JC aber so gar nichts zu tun hat.

Sheherazade

ZitatVermieter werden erstmals mit einer eigenständigen gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter belegt – unabhängig davon, ob der Mieter selbst kooperiert.

Was Vermieter auf Verlangen mitteilen müssen: die Höhe des Entgelts – also Kaltmiete, Untermiete oder sonstiges Nutzungsentgelt –, die Dauer des Miet- oder Nutzungsverhältnisses, die Anzahl der Nutzenden der Unterkunft sowie die Abrechnungsmodalitäten für Nebenkosten, Betriebskosten und Heizkosten.

Ebenso müssen Vermieter die entsprechenden Belege auf Verlangen vorlegen und – soweit amtliche Formulare der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen sind – diese auch verwenden. Eine Auskunft per eigenem Schreiben reicht dann nicht mehr.

Mir entzieht sich jetzt völlig, was daran jetzt soooo schlecht sein soll. Auf diese Weise können Vermieter sich wenigstens nicht mehr aus ihrer Pflicht zur Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter rausnehmen.

ZitatVDie wirksamste Maßnahme gegen eine Direktabfrage beim Vermieter ist, sie überflüssig zu machen. Jobcenter wenden sich an Vermieter, wenn Informationen fehlen, veraltet oder widersprüchlich sind. Wer die notwendigen Unterlagen vollständig und aktuell beim Jobcenter vorhält, gibt keinen Anlass für einen Seitenweg über den Vermieter.

Konkret: Den aktuellen Mietvertrag vollständig einreichen, inklusive aller Nachträge und Mieterhöhungsschreiben. Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen immer zeitnah nach Erhalt vorlegen, ohne auf eine Aufforderung zu warten.

Bei Veränderungen im Haushalt – Ein- oder Auszug von Personen – das Jobcenter aktiv und sofort informieren. Wer diese drei Punkte beachtet, schließt die Informationslücken, die ein Jobcenter zur Rückfrage beim Vermieter veranlassen.

Wann eine Direktabfrage trotzdem kommt, ist nicht immer vorhersehbar. Was Mieter wissen sollten: Das Jobcenter ist nach sozialrechtlichen Datenschutzvorschriften grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen zu informieren, wenn Sozialdaten bei Dritten erhoben werden.

Ein Auskunftsverlangen an den Vermieter ist kein stiller Verwaltungsvorgang. Wer diese Information erhält und den Eindruck hat, das Jobcenter frage über die gesetzlich zulässigen Kategorien hinaus, kann Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen einlegen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 09. April 2026, 16:43:56Mir entzieht sich jetzt völlig, was daran jetzt soooo schlecht sein soll.

Wenn man die JC kennt, stellen die auch gern einmal so eine Anfrage völlig grundlos.

Da werden wieder einmal völlig ohne jeden Grund alle in einen Topf geworfen.

Der ein oder andere VM nimmt dann erst recht keine Bürgergeldempfänger mehr als Mieter.
Weil die schlicht keine Lust darauf haben, sich auch noch mit irgendeinem JC zu befassen.

Dagmar81

Was sind den Private Dinge? zwischen Vermieter und Mieter wenn der Mieter selbst nix bezahlt.... ?
Dann hat das Amt das gute und richtige Recht zu fragen. Uns so wird ja nun auch kommen.

Und der Vermieter hat die kompletten Rechte, ist seine "Hardware". Ich würde mir genau Anschauen wer da rein will.
Es gibt genug Mietnomanden die die Bude runinieren. Bei mir käme keiner rein ohne Gehaltnachweis, Schufa, etc...und ich würde mich ggfls. auch nach den Vorvermieter erkundigen.


Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. April 2026, 18:00:35Wenn man die JC kennt, stellen die auch gern einmal so eine Anfrage völlig grundlos.

Schade, du hast den Artikel nicht bis zum Ende gelesen und mein Zitat auch nicht erweitert. Da steht ganz deutlich:
ZitatWann eine Direktabfrage trotzdem kommt, ist nicht immer vorhersehbar. Was Mieter wissen sollten: Das Jobcenter ist nach sozialrechtlichen Datenschutzvorschriften grundsätzlich verpflichtet, betroffene Personen zu informieren, wenn Sozialdaten bei Dritten erhoben werden.

Ein Auskunftsverlangen an den Vermieter ist kein stiller Verwaltungsvorgang. Wer diese Information erhält und den Eindruck hat, das Jobcenter frage über die gesetzlich zulässigen Kategorien hinaus, kann Widerspruch gegen das Auskunftsverlangen einlegen.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. April 2026, 18:00:35Der ein oder andere VM nimmt dann erst recht keine Bürgergeldempfänger mehr als Mieter.
Weil die schlicht keine Lust darauf haben, sich auch noch mit irgendeinem JC zu befassen.

Jo, dann geht es den Vermietern so wie manchem Arbeitgeber.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:19:09Was sind den Private Dinge? zwischen Vermieter und Mieter wenn der Mieter selbst nix bezahlt.... ?

Weil , ich als Mieter der Vertragspartner des Vermieter bin !!!

Ganz einfach, und da hat das JC sich nicht zwischen zu mogeln !

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:19:09Es gibt genug Mietnomanden die die Bude runinieren.

Stimmt, und darum müssen ja auch nun  ALLE über ein Kamm geschoren werden ...  :ironie:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Dagmar81

>>> Weil , ich als Mieter der Vertragspartner des Vermieter bin !!!  Ganz einfach, und da hat das JC sich nicht zwischen zu mogeln !


Jo- vieleicht deine Meinung und dein Wollen - aber nicht die Tatsache das es anders kommt!

PS: Du bist solange Vertragspartner wie das JC die Kohle bezahlt.... und wenn nicht mal nicht kommt wird sich der Vertrag vieleicht schnell auflösen...

Bundspecht

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21Jo- vieleicht deine Meinung

DAS ist keine Meinung, dass ist ein FAKT !!!

Zitat von: Dagmar81 am 09. April 2026, 18:50:21PS: Du bist solange Vertragspartner wie das JC die Kohle bezahlt.... und wenn nicht mal nicht kommt wird sich der Vertrag vieleicht schnell auflösen...

Kann durchaus passieren, aber auch da bin ICH der Vertragspartner !

Oder lässt DU deinen Mietvertrag von deinem JC unterschreiben ?????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !