Finanzamt prüft 2026 härter warum es Bürgergeld-Beziehende doppelt treffen kann

Begonnen von selbiger, 11. April 2026, 14:51:18

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selbiger

Eine Aufstockerin verkauft gebrauchte Kleidung über Vinted. 40, 50 Artikel im Jahr, insgesamt vielleicht 2.300 Euro. Steuerlich ist das irrelevant – Privatverkäufe, kein Gewinn. Trotzdem bekommt sie 2026 Post. Erst vom Finanzamt, das eine Erklärung verlangt. Dann vom Jobcenter, das die Zuflüsse als Einkommen wertet und Bürgergeld zurückfordert. Zwei Behörden, dieselben Plattformdaten, null Koordination – aber beide wollen Geld.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-finanzamt-prueft-2026-haerter-warum-es-buergergeld-beziehende-doppelt-treffen-kann
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Dagmar81

Der Beitrag ist völliger Käse.

Das Finanzamt prüft jeden der Auffällig viele Verkäufe über solche Plattformen hat.
Im Zuge von Steuerhinterzug und versteckten Gerwerblichen Verkäufen.


Kopfbahnhof

Zitat von: Dagmar81 am 11. April 2026, 15:01:21Das Finanzamt prüft jeden der Auffällig viele Verkäufe über solche Plattformen hat.

Was wieder nur eine weitere Schnüffelei von diesem Staat ist!

Vorher konnte man sein gebrauchtes Zeug ohne weiteres verkaufen.

Jetzt muss man alles davon haarklein bei den Behörden nachweisen.
Solange das reiche Kapitalisten- und Spekulantengesindel freie Hand hat, was Steuern sparen angeht, ist das hier jetzt eine Riesensauerei!

Wehe, wenn man keine Nachweise hat, dann wird der kleine Verkäufer gleich zum Straftäter gemacht.  :wand:

Zitat von: Dagmar81 am 11. April 2026, 15:01:21Der Beitrag ist völliger Käse.
Ist er nicht.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 11. April 2026, 14:51:18Eine Aufstockerin verkauft gebrauchte Kleidung über Vinted. 40, 50 Artikel im Jahr, insgesamt vielleicht 2.300 Euro.

Jo, ab 30 Verkäufen oder 2.000 € Umsatz meldet Vinted Daten an das Finanzamt - der böse Staat ist also gar nicht schuld, man muss einfach nur die Geschäftsbedingungen der Verkaufsplattformen lesen.

Steht sogar so im Artikel: "So funktioniert das System inzwischen. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7 melden Plattformen wie Kleinanzeigen, Vinted oder Airbnb Nutzerdaten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern, sobald jemand mehr als 30 Transaktionen oder über 2.000 Euro Vergütung im Jahr erreicht."
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eder

Tja, Kleinanzeigen Preis VB  :grins:  irgendwann werden noch steuern für den geschätzten BodenErtrag erhoben.

Oh je wie verzweifelt muß man sein :scratch: .Cum cum und Ex da kann sich nicht mal mehr ein Kanzler irgendwie erinnern, aber jagt auf SubsistenzWirtschaft, als ob da was zuholen währe .



Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2026, 16:37:14der böse Staat ist also gar nicht schuld

Wer dann? D hat dem ganzen sauber zugestimmt.
Wie immer, wenn es darum geht, den Bürger zu gängeln.


Weil diese Eurokraten wieder mal eine Einkommensquelle brauchten?
Hast du doch selbst im Beitrag erwähnt.

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2026, 16:37:14Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7


Die Plattformen mussten sich leider daran halten, hat also mit deren Bedingungen gar nichts zu tun, das wurde denen schlicht auferlegt.


Sheherazade

Ich weiß, was ich geschrieben habe, z. B. auch folgendes:

Zitat von: Sheherazade am 11. April 2026, 16:37:14man muss einfach nur die Geschäftsbedingungen der Verkaufsplattformen lesen.

Die Grenzen zu einer gewerblichen Verkaufstätigkeit sind nunmal festgesteckt. Im Idealfall sollte man einfach nicht die angebotenen Bezahlsysteme verwenden, dann gibt es auch keine Meldung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dagmar81

Das ist schlicht und einfach Gesetzgebung und AGBs.
Also alles korrekt und nix Schnüffellei oder sonstige Unterstellung.
Wenns um JC legt Ihr die dortigen Gesetze auch ganz genau aus!


Kopfbahnhof

Zitat von: Dagmar81 am 11. April 2026, 17:55:40Wenns um JC legt Ihr die dortigen Gesetze auch ganz genau aus!

Was oft genug auch dringend notwendig ist.

Zitat von: Dagmar81 am 11. April 2026, 17:55:40Also alles korrekt und nix Schnüffellei oder sonstige Unterstellung.

Nichts anderes ist das, vorher gab es das nämlich gar nicht, zumindest für private Verkäufe.

Zitat von: Dagmar81 am 11. April 2026, 17:55:40Das ist schlicht und einfach Gesetzgebung

Was der Bürger noch lange nicht, schlicht und einfach, zu akzeptieren hat.


Dagmar81

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. April 2026, 18:14:32Was der Bürger noch lange nicht, schlicht und einfach, zu akzeptieren hat.


Aha - hier hat das der Bürger nicht zu akzeptieren was im Gesetz und AGBs steht?

Merkst du was du hier von dir gibst?

Eine KI prüft einfach die Anzahl und höhe der Verkäufe und weitere Kriterien...
Wenn die Auslöst bekommt das Finanzamt halt Info un prüft genauer...
Übrigenz kann man sich auch auf diesen Plattformen als gewerblicher Verkäufer anmelden. Dann ist alles in bester Ordnung.


GoetzB

Wenn das Finanzamt für Verkäufe Steuern verlangt, dann mindert das die Masse, die vom Jobcenter als Gewinn anzusetzen wäre ! (Wenn es ein Gewinn gäbe und nicht nur das als Vermögensumwandlung gilt)

eder

Von welchem Gewinn  :lol: Es ist für mich völlig normal, dass ich alles mögliche was ich nicht mehr brauche wieder verkaufe.
Ich habe die Sachen ja grundsätzlich mal gekauft um sie zu gebrauchen und zwar privat ohne jegliche Steuerlichen Vorteile zu
nutzen.

Um gewerblich zu Handeln fehlen ganz objektiv die Gewinnerzielungsabsicht.

Ja , dass beschäftigt unisono unsere Finanzämter, die nicht mal in der personellen Lage sind im 10jahrigen Turnus eine Buchberufung in Gewerbebetrieben durchzuführen. Wohl an die Republik der ShishaBars und BarbaShops da weiß man echt nicht ob man lachen oder weinen sollte


Dwight Manfredi

Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt DDR5 Arbeitsspeicher 32GB 6000 CL30 für 500€ verkaufe, der vor einem halben Jahr noch 110€ gekostet hat, mache ich das bewusst mit Gewinnerzielungsabsicht. :zwinker:

eder

Hast du den RAM etwa als Ware eingekauft? Sicherlich nicht ist doch wohl mehr ein Zufall, dass nun ein Gewinn mit deinem gebrauchten RAM zu erzielen ist.

Ich habe letztes auch noch ein paar meiner Ostmopeds verkauft und nein ganz gewiss hatte ich die nicht Jahrzehnte lang abgelagert um Gewinn zu erzielen.


Dagmar81

Zitat von: Dwight Manfredi am 11. April 2026, 20:44:32Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt DDR5 Arbeitsspeicher 32GB 6000 CL30 für 500€ verkaufe, der vor einem halben Jahr noch 110€ gekostet hat, mache ich das bewusst mit Gewinnerzielungsabsicht. :zwinker:

die würde ich nur verkaufen wenn ich die in den nächsten 1,5-2 Jahre nicht wirklich brauche.
Die RAM, SSD Preise bleiben scheinbar noch länger in dieser Höhe.