Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 23.03.2026, Az.: L 16 KR 1/2

Begonnen von Rotti, 03. April 2026, 23:55:07

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Rotti

Der Kläger begehrt die Einsicht in die Verwaltungsakte der beklagten Krankenkasse.

Der Kläger war im Zeitraum vom 6. Juni 2018 bis 31. Januar 2019 arbeitsunfähig erkrankt und bezog von der Beklagten ab dem 7. Juni 2018 Krankengeld in Höhe von insgesamt 17.201,04 Euro.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5289a9ad-0735-4329-ae1d-f51a5ed939bc
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.