Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 23.03.2026, Az.: L 16 KR 1/2

Begonnen von Rotti, 03. April 2026, 23:55:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rotti

Der Kläger begehrt die Einsicht in die Verwaltungsakte der beklagten Krankenkasse.

Der Kläger war im Zeitraum vom 6. Juni 2018 bis 31. Januar 2019 arbeitsunfähig erkrankt und bezog von der Beklagten ab dem 7. Juni 2018 Krankengeld in Höhe von insgesamt 17.201,04 Euro.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5289a9ad-0735-4329-ae1d-f51a5ed939bc
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas