Jobcenter sieht Eigenkündigung als Musterbeispiel für sozialwidriges Verhalten

Begonnen von selbiger, Heute um 06:49:15

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Rotti und 8 Gäste betrachten dieses Thema.

selbiger

Wenn der Job einfach nicht passt, führt eine Eigenkündigung trotz einer nur 2-wöchigen Kündigungsfrist unmittelbar zum Verlust des Einkommens und zur Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit – was einen Ersatzanspruch/ Rückforderung des Jobcenters zur Folge hat.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-sieht-eigenkuendigung-als-musterbeispiel-fuer-sozialwidrigen-verhalten

sozialwiedriges verhalten..wenn man den job kündigt..die haben nicht mehr alle..das ist doch jedem sein gutes recht den jop zu kündigen aus welchen gründen auch immer.. :teuflisch:  :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am Heute um 06:49:15das ist doch jedem sein gutes recht den jop zu kündigen aus welchen gründen auch immer.

Selbstverständlich, allerdings sollte man dann nicht auf Bürgergeld als Lohnersatz angewiesen sein oder -noch besser- einen neuen Job im Anschluß haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:16:52Selbstverständlich, allerdings sollte man dann nicht auf Bürgergeld als Lohnersatz angewiesen sein oder -noch besser- einen neuen Job im Anschluß haben.
selbstverständlich habe ich früher auch gemacht gekündigt und vom ersparten meines Jobs eine Zeitlang gelebt das ist heute leider ja etwas schwieriger geworden.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Vollloser

Na das is diese berühmte Sperrfrist (3 Monate), die hier angesprochen wird - würde ich mal sagen.
DIE wurde ja, so weit ich weis, auch mit diesem Hartz4 eingeführt. Also schon einigermaßen alter Hut !
Diese Sperrfrist tritt seitdem immer bei Eigenkündigung bei der Arbeitsagentur in kraft (Alg1).
Das heißt, man muss/te sich z. B. eine berufliche Umorientierung (finanziell) buchstäblich leisten können - oder eben schon vor der Kündigung eine feste Neuanstellung irgend wo in Aussicht haben !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am Heute um 10:27:28Na das is diese berühmte Sperrfrist (3 Monate), die hier angesprochen wird - würde ich mal sagen.

Nein, lies mal den ganzen Artikel. Die Sperrfrist bei ALGI hat mit diesem Thema hier nichts zu tun, nur das sozialwidrige Verhalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:05:14
Zitat von: Vollloser am Heute um 10:27:28Na das is diese berühmte Sperrfrist (3 Monate), die hier angesprochen wird - würde ich mal sagen.

Nein, lies mal den ganzen Artikel. Die Sperrfrist bei ALGI hat mit diesem Thema hier nichts zu tun, nur das sozialwidrige Verhalten.
genau dann bräuchte es ja keine Rückforderung vom JC denn wer bei einer Sperre bei ALG I Bürgergeld beantragt den würde man ja direkt ablehnen.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Vollloser

Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:05:14Nein, lies mal den ganzen Artikel. Die Sperrfrist bei ALGI hat mit diesem Thema hier nichts zu tun, nur das sozialwidrige Verhalten.

Den Artikel kann ich als Werbungsallergiker leider nicht lesen !
Naja aber "sozialwidriges Verhalten" hin oder her - aber auch diese Sperrfrist im Alg1 bewirkt ja dasselbe.
Dann haben sie also jetzt auch noch so eine "Sperrfrist" für Menschen am Existenzminimum eingeführt, und nennen es da jetzt "sozialwidriges Verhalten", wenn da jemand von sich aus kündigt !?!?

DAS ist ja - ja wie soll ich sagen - "sozialpolitisch noch interessanter" !
"Sozialwidriges Verhalten" eines am Existenzminimum lebenden... !?
Das heißt dann also, man muss es sich gleich noch drei mal mehr genau überlegen, ob man jetzt noch als am Existenzminimum lebender eine Anstellung annimmt. Denn DANN kommt man da ohne richtige Not nicht mehr raus - warum auch immer man da wieder mal raus müsste !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !