Einladung vom Jobcenter

Begonnen von Barba_ra, 18. April 2026, 13:30:43

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Dagmar81

Oh Barba_ra    VERSTEHTS ES NICHT

das Gutachten ist seit 2 Monaten ungültig. Du hast keine aktuelle gültige AU etc.
Also bist du in den Augen des Amtes zunächst mal gesund!   VERSTANDEN!!!  Daher die JC Einladung zur Klärung.

Glaubst du wenn du eine Email Schreibst " Ich bin krank- komme nicht.. " interessiert die JC Mitarbeiter? NEIN

Besorg eine AU oder geh hin und lass dich duch den ärztlichen neu Begutachten.

Du kannst aber auch eine Mail schreiben und nicht hingehen. Dann kommt in kürze eine Einladung mit RFB und ggfls schon mit Sanktionshinweis/Androhung.







Sheherazade

Man könnte es durchaus netter bzw. sachlicher formulieren, aber grundsätzlich gebe ich @Dagmar81 hier Recht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dagmar81

Zitat von: Sheherazade am Heute um 12:26:14Man könnte es durchaus netter bzw. sachlicher formulieren, aber grundsätzlich gebe ich @Dagmar81 hier Recht.

ja - aber wenn man nicht verstehen kann oder will oder sonst was.    Wir sind jetzt bei #61
Oder sich aus den Antworten nur die Teile holt die für einen passen und die anderen Sätze ignorieren.

.... "und täglich grüßt das murmeltier"



Sensoriker

Zitat von: Dagmar81 am Heute um 12:42:48Wir sind jetzt bei #61
Wenn man deine geistigen Ergüsse und die darauf folgenden Antworten weglassen würde, wären wir wahrscheinlich noch bei Seite 2.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

#64
Zitat von: Dagmar81 am Heute um 12:23:45das Gutachten ist seit 2 Monaten ungültig.
UNSINN!
Das Gutachten vom äD hat kein Ablauf- oder Verfallsdatum.
Ob und wann eine erneute Begutachtung durch den äD erforderlich ist, richtet sich nach dem zeitlichen Umfang im Leistungsbild.
Wenn da steht "voraussichtlich bis zu 6 Monate" muss das JC die Person nach Ablauf von 6 Monaten einladen um zu prüfen, ob die Einschränkungen fortbestehen. Ist das der Fall, muss eine erneute Begutachtung durch den äD erfolgen.
Wenn da steht "voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer" kann das JC die Person nach Ablauf 6 Monaten oder später einladen um zu erfragen, ob die Einschränkungen fortbestehen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den äD veranlassen. Oder dazu auffordern, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Wenn da steht "voraussichtlich auf Dauer" wars das, dann wird das JC die Person i.d.R. sofort dazu auffordern, Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
In jedem dieser 3 Fälle muss das JC vor allem Anderen prüfen, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen (fort)bestehen, bevor es vermittlerisch tätig werden darf, da es nur anhand dieser Kenntnis die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit beurteilen und gegebene gesundheitliche Einschränkungen beachten kann.
Das fällt unter "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" bzw. "Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren".
Der Einladungsgrund "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." ist somit erst dann zulässig, wenn die gesundheitliche Seite geklärt ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Barba_ra

Zitat von: Ottokar am Heute um 13:01:47"voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer"
Genau das steht drin, genauso.
Dankeschön.

Sheherazade

Zitat von: Barba_ra am Heute um 13:10:20Genau das steht drin, genauso.

Und warum schreibst du dann zu Anfang des Threads das hier mit der Befristung?
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Barba_ra

weil ich mich mit Gutachten nicht auskenne, ich dachte, nach 6 Monaten ist es dann mit dem Gutachten vorbei.
Deswegen ist die Hilfe von Ottokar sehr gut, soetwas von Ottokar und das von FN vergißt man nicht so schnell, eigentlich gar nicht.

Dagmar81

@ Barba_ra : was hat Ottokar geschrieben:

Wenn da steht "voraussichtlich über 6 Monate, aber nicht auf Dauer" kann das JC die Person nach Ablauf 6 Monaten oder später einladen um zu erfragen, ob die Einschränkungen fortbestehen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den äD veranlassen.

Und das steht doch so bei dir drin und die 6 Monate sind schon rum - 2 Monate drüber..
Also keinen Schritt weiter...  NICHT einen Millimeter!
Einladung für ist kommenden Dienstag.  Der JC weis eben nicht mehr von dir..

Keine AU - also hingehen oder neue Einladung mit RFB&Co.
Es wird nicht anders laufen

Vollloser

Zitat von: Dagmar81 am Heute um 13:55:03Der JC weis eben nicht mehr von dir..

Und deshalb hätte ihr Jobcenter die Einladung nicht mit "ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen" begründen dürfen, sondern vielleicht mit "ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle gesundheitliche Situation besprechen", oder so.
So jedenfalls verstehe ich die Info von @ottokar
Zitat von: Ottokar am Heute um 13:01:47In jedem dieser 3 Fälle muss das JC vor allem Anderen prüfen, ob und welche gesundheitlichen Einschränkungen (fort)bestehen, bevor es vermittlerisch tätig werden darf, da es nur anhand dieser Kenntnis die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit beurteilen und gegebene gesundheitliche Einschränkungen beachten kann.
Das fällt unter "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" bzw. "Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren".
Der Einladungsgrund "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." ist somit erst dann zulässig, wenn die gesundheitliche Seite geklärt ist.

Deshalb ist diese Einladung SO eben nicht zulässig !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Dagmar81

Junge junge...

Weil für das JC den nun als gesund ansieht und diesen Textbaustein nunmal verwendet. Also gut. Beruft euch darauf ...und macht nix. 

Nächte Einladung - dasselbe - ... Spätests wenn weniger "Kohle" kommt ......kommt auch Bewegung (Sprichwortlich!) in die Sache.   

Mit diesen tollen "Spitzfindigkeiten" erledigt sich GAR NICHTS! Tut nicht so als wüsstet Ihr das nicht!



Sheherazade

Es geht nunmal ums Prinzip.  :weisnich: Muss man nicht verstehen, aber das darf jeder selbst entscheiden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"