Einladung vom Jobcenter

Begonnen von Barba_ra, 18. April 2026, 13:30:43

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Barba_ra

Es stand weder in dem Gutachten vom 20.08.2025 gültig bis Ende 02 noch stand es in dieser Einladung etwas davon.

GoetzB

Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13Und wie glaubst du soll es weitergehen?
Du machst nix und die sollen einfach weiterzahlen?
Politik mit Kopf.
- lässt Kranke in Ruhe oder verlagert die in die Sozialhilfe.
Spart Gelder für den ganzen Jobcenter Zwangsbetreuungsapparat.

Etwas tun muss auch sinnvoll sein.
Nicht als reiner Selbstzweck !


Dagmar81

Und wo ist jetzt geholfen? ... er muss zur Einladung
Oder er geht zum Arzt und holt sich eine AU. damit sit die Sache nur etwas verschoben.
Die neue Einladung erfolgt dann auf dem Fuß.

Das alte Gutachten war nur bis Frebruar gültig. Also war klar das da eine Enladung vom JC kommt.
Warme Worte ändern gar nichts an der Fall.



>>>- lässt Kranke in Ruhe oder verlagert die in die Sozialhilfe.
Ja das wäre dein Wunsch:  Bindungsslose Einkommen. für alle
Sorry Träum wieter

Kopfbahnhof

Zitat von: Barba_ra am 19. April 2026, 17:45:42Leute wie Sie

Sowas wie der/die Dagmar81 einfach nicht mehr beachten.
Ist es gar nicht wert.
Wenn man die ganzen Beiträge so sieht, ist das alles nur Sperrmüll von irgendeinem  :troll: 

Dagmar81

Oh Kopfbahnhof....
das der TO dringend Hilfe braucht ist doch wohl nicht zu leugnen. Auch wenn du oder der TO das nicht gerne hören.
Wenn der TO so auf dem JC so kommuniziert... na wohin für das?

und vermutlich deswegen war er auch mal 6 Monate raus.. und nun fängst wieder von vorne an.
Und hört nicht auf bis das "Problem gelöst ist"




Vollloser

Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 18:58:37das der TO dringend Hilfe braucht ist doch wohl nicht zu leugnen.

Wohl aber eben nicht mehr von Amtsträgern, weil
Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 21:24:18Ich gehe nicht in eine Anstalt oder Sonstiges.
Ich wurde von Amtsträgern angegriffen, daher trägt die Behörde Schuld und Verantwortung und das ist der Grund für Krankheiten.

Ihre vielleicht letzte Möglichkeit vielleicht noch klar zu kommen, sind möglicherweise wir hier in diesem Forum !?

Damit ist übrigens das Diskussionsfazit vor einiger Zeit hier in diesem Forum, dass so ein Amt wie z. B. ein "Jobcenter" nicht krank machen würde, widerlegt !

Wie "Amtsträger" mit "Hilfsbedürftigen" in Deutschland mitunter umgehen, sehen wir z. B. an diesem Beispiel hier.
Voilá: https://youtu.be/FqCIrxNysVk?t=1094
Thema "Einrichtung".
@Barba_ra, bitte nicht ansehen. Triggergefahr !  Es geht da um eine sog. "Inobhutnahme".
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Das auf der Seite vom Jobcenter Digital ist eine Terminerinnerung, keine Meldeaufforderung.
Eine Terminerinnerung kann eine Meldeaufforderung nicht ersetzen.
Eine Meldeaufforderung kann allerdings separat über das Postfach von Jobcenter Digital elektronisch zugestellt werden, wenn man dem zugestimmt hat.
Also mal dort nachsehen.

Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Das hat zur Folge, dass das JC die Erwerbsfähigkeit nach diesen 6 Monaten erneut prüfen muss.
Vermutlich geht es genau darum.
Allerdings hättest du mit dieser Leistungseinschätzung eigentlich beim Sozialamt landen müssen, denn wer länger als 6 Monate täglich weniger als 3 Std leistungsfähig ist, gilt als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.

Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 23:16:17die Rechtsfolgebelehrung ist  über das Jobcenter Digital automatisch dabei.
Das ist nicht der Fall.
Selbst wenn ein Verwaltungsakt oder Schreiben elektronisch über das Postfach von Jobcenter Digital zugestellt wird, muss dieses eine eigene Rechtsfolgenbelehrung bzw. Rechtsmittelbelehrung beinhalten.

Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13wenn ich meinen  Chef am gleichen Tag keine Krankmeldung vorlege gibt es sofort kein Geld mehr!
Bezahlt dich dein Chef eigentlich dafür, dass du hier den ganzen Arbeitstag lang Beiträge verfasst?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dwight Manfredi

Zitat von: Ottokar am Heute um 09:27:02Bezahlt dich dein Chef eigentlich dafür, dass du hier den ganzen Arbeitstag lang Beiträge verfasst?

Vielleicht ist sie im Home-Office :grins:

Barba_ra

#38
Zitat von: Ottokar am Heute um 09:27:02Das auf der Seite vom Jobcenter Digital ist eine Terminerinnerung, keine Meldeaufforderung.
Eine Terminerinnerung kann eine Meldeaufforderung nicht ersetzen.
Eine Meldeaufforderung kann allerdings separat über das Postfach von Jobcenter Digital elektronisch zugestellt werden, wenn man dem zugestimmt hat.
Also mal dort nachsehen.

Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 18:28:41Ich war vom Ärztlichen Dienst für unter drei Stunden für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben, das galt bis 20.02.2026
Das hat zur Folge, dass das JC die Erwerbsfähigkeit nach diesen 6 Monaten erneut prüfen muss.
Vermutlich geht es genau darum.
Allerdings hättest du mit dieser Leistungseinschätzung eigentlich beim Sozialamt landen müssen, denn wer länger als 6 Monate täglich weniger als 3 Std leistungsfähig ist, gilt als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.

Zitat von: Barba_ra am 18. April 2026, 23:16:17die Rechtsfolgebelehrung ist  über das Jobcenter Digital automatisch dabei.
Das ist nicht der Fall.
Selbst wenn ein Verwaltungsakt oder Schreiben elektronisch über das Postfach von Jobcenter Digital zugestellt wird, muss dieses eine eigene Rechtsfolgenbelehrung bzw. Rechtsmittelbelehrung beinhalten.

Zitat von: Dagmar81 am 19. April 2026, 00:01:13wenn ich meinen  Chef am gleichen Tag keine Krankmeldung vorlege gibt es sofort kein Geld mehr!
Bezahlt dich dein Chef eigentlich dafür, dass du hier den ganzen Arbeitstag lang Beiträge verfasst?
Vielen Dank!
Im Postfach vom Jobcenter Digital ist NICHTS, das Einzige, was dort ist, ist sehr alt vom alten Jobcenter.
Das mit dem Sozialamt:
Ich würde der neuen Sachbearbeiterin schreiben, dass ich krank bin und dass sie vielleicht wieder eine neue Begutachtung machen soll oder sie meinen Fall an das Sozialamt weiterleitet.
Melden werde ich mich auf jeden Fall.