14,4 Prozent Rentenkürzung lebenslang – Jobcenter kann das ab 2027 verlangen

Begonnen von selbiger, Heute um 08:29:13

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selbiger

Wer derzeit Bürgergeld bezieht und 63 Jahre oder älter ist, lebt bis zum 31. Dezember 2026 unter einem gesetzlichen Schutzschirm: Das Jobcenter darf keine Zwangsverrentung einleiten. Ab dem 1. Januar 2027 fällt dieser Schutz — zumindest nach aktueller Rechtslage.

https://www.gegen-hartz.de/news/rente-144-prozent-rentenkuerzung-lebenslang-jobcenter-kann-das-ab-2027-verlangen

was sind das nur für wiederlinge..?? :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Dagmar81

Zitat von: selbiger am Heute um 08:29:13was sind das nur für wiederlinge..?

jA ALLES Wiederlinge...usw...   

Nein- warum sollte die weiter in dem Sozialsystem - meist BG -verweilen...
entweder arbeiten oder EM-Rente oder halt mit Abschlägen in normale Rente!

Aber auch die vorzeitige (gekürzte) Rente belastet die Systeme  (länger)

Ich bin ganz sicher - Die Regelung wird auslaufen und nicht verlängert!

Dwight Manfredi

Oh man hier wird wieder sinnlos drauf losgehetzt auf die JC, ohne überhaupt die Bedingungen zu kennen.

Damit das JC jemanden zwingen kann sind mindestens 35 Jahre an Versicherungszeiten erforderlich.
Wenn die zu erwartende Rente so niedrig wäre, dass du weiterhin auf aufstockende Grundsicherung (nach SGB XII) angewiesen bist. Das du in absehbarer Zeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wirst, die die Hilfebedürftigkeit beendet. Wenn du innerhalb der nächsten drei Monate ohnehin eine abschlagsfreie Altersrente erreichen würdest.

Dagmar81

ja - das ist die "Suchmaschine Selbiger" . Die hat einen besonderen KI kernel.