Getrennt lebend – warum verlangt das Jobcenter Unterlagen vom Vater?

Begonnen von Mauli, 05. Mai 2026, 18:13:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Mauli

Hallo ihr Lieben,

ich beziehe seit November 2025 Bürgergeld und habe zwei Kinder (3 Jahre und fast 1 Jahr alt).

Der Kindesvater lebt nicht bei uns. Er ist psychisch krank und bezieht selbst seit vielen Jahren Bürgergeld. Der Kontakt zu den Kindern findet nur regelmäßig und unter meiner Aufsicht statt. Er ist liebevoll zu den Kindern, sie sollen ihren Vater Haben.
So habe ich es auch dem Jugendamt und Vorschussstelle mitgeteilt.

Heute habe ich ein Schreiben vom Jobcenter erhalten. Darin steht, dass geprüft wird, ob und in welcher Höhe mir Leistungen zustehen. Ich soll unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

- Anlage VE ausfüllen 
- Arbeitsvertrag des Kindesvaters (falls er arbeitet) 
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate 
- Anlagen EK, WEP, SV, VM ausgefüllt und unterschrieben 
- Kontoauszüge des Kindesvaters ab dem 01.01.2026 bis heute 

Das stimmt so nicht. Der Vater lebt nicht bei uns, und es gibt keine gemeinsame Haushaltsführung.

Ich habe keinen Zugriff auf seine Unterlagen und kann diese auch nicht beschaffen.

Nun habe ich Angst, dass mir die Leistungen gestrichen werden, wenn ich die geforderten Unterlagen nicht einreiche.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder weiß, wie ich am besten reagieren sollte?

Ganz liebe Grüße 
Mauli

Dwight Manfredi

Das Jobcenter darf die Leistung nicht einfach streichen, nur weil du keine Unterlagen von Personen vorlegst, die nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehören.

Da du getrennt lebst, bildest du keine Bedarfsgemeinschaft und auch nicht rechtlich verpflichtet Unterlagen eines Dritten beizubringen. Um den Vorwurf der fehlenden Mitwirkung zu entkräften, einfach folgendes erklären.

Keine gemeinsame Haushaltsführung und betonen das du und der Kindesvater dauernd getrennt leben und er eine eigene Meldeadresse sowie einen eigenen Haushalt hat.
Anlage VE dieses Formular dient dazu, eine ,,Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" zu prüfen. Da ihr nicht zusammenlebt, nicht ausfüllen bzw. ankreuzen das kein gemeinsamer Haushalt besteht.
Darauf hinweisen das du keinen Zugriff auf die privaten Dokumente (Kontoauszüge, Arbeitsvertrag) des Vaters hast und er rechtlich ein ,,Dritter" ist.
Eine aktuelle Meldebescheinigung für die Wohnung vorlegen, dass nur du und Ihre Kinder dort gemeldet sind.
Ein Mietvertrag, in dem nur du als Mieterin drinsteht, untermauert deine Aussage.
Bestätigung vom Jugendamt Da du dort bereits Angaben zum getrennten Wohnsitz gemacht hast (wegen Unterhaltsvorschuss), kannst du auf diese Akten verweisen oder eine kurze Bestätigung anfordern.

Wenn das Jobcenter tatsächlich Informationen vom Vater benötigt (z. B. zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit für Unterhalt), muss es sich direkt an ihn wenden.
Da er selbst Bürgergeld bezieht, ist er dem Jobcenter ohnehin bekannt. Seine Daten liegen der Behörde also bereits vor.


Mauli

Dankeschön

Ist das ok so ?

,, Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Kindesvater lebt nicht in meinem Haushalt. Es besteht keine Bedarfsgemeinschaft und keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft Der Kontakt zu den Kindern findet regelmäßig im Rahmen und unter meiner
Aufsicht statt.
Eine gemeinsame Betreuung im Sinne eines gemeinsamen Haushalts liegt nicht
VOr.
Ich erhalte keinerlei finanzielle Unterstützung vom Kindesvater. Es besteht keine gemeinsame Haushaltsführung und keine gemeinsame Wirtschaftsweise.
Daher können die Anlagen nicht ausgefüllt werden.
Ich habe keinen Zugriff auf Unterlagen des Kindesvaters und bin auch nicht in der Lage, diese zu beschaffen, Ich bitte um Verständnis, dass ich meiner Mitwirkungspflicht im Rahmen des mir Möglichen nachkommen kann.
Sollten weitere Unterlagen meinerseits erforderlich sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
MAULI

Sheherazade

Zitat von: Mauli am 05. Mai 2026, 20:30:55Ich erhalte keinerlei finanzielle Unterstützung vom Kindesvater

Das heißt, du verlangst keinen Unterhalt für die Kinder und hast auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mauli

Da der Papa sich aktiv an der Kindererziehung beteiligt - regelmäßig hat es die Vorschussstelle abgelehnt.

Sheherazade

Dann giltst du für die Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr als alleinerziehend, wenn der Kindesvater bei gemeinsamen Sorgerecht die Betreuung zu mindestens 40% übernimmt. Da musst du dich auch nicht über das Schreiben vom Jobcenter wundern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mauli

Ok danke,
aber wie gesagt ich möchte das die Kinder mit dem Vater Umgang haben.

Macht meine Antwort mit dem Bezug auf deinem Post denn Sinn ?
Was soll ich deiner Meinung machen ?

Sheherazade

Zitat von: Mauli am 05. Mai 2026, 20:48:37aber wie gesagt ich möchte das die Kinder mit dem Vater Umgang haben.

Es gibt einen Unterschied zwischen Umgang und Betreuung. Vermutlich hast du beim Antrag auf UVG was falsches angegeben.

Zitat von: Mauli am 05. Mai 2026, 20:48:37Macht meine Antwort mit dem Bezug auf deinem Post denn Sinn ?
Keine Ahnung, aber irgendwas musst du antworten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"