Frau findet Fehler im Rentenbescheid und verliert trotzdem vor Gericht

Begonnen von selbiger, 05. Mai 2026, 18:25:07

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selbiger

Ein Bescheid kommt, darin steht: Regelaltersrente abgelehnt. Wer dann den beiliegenden Versicherungsverlauf prüft und darin einen Fehler entdeckt, denkt sofort an den Weg zum Sozialgericht. Das Landessozialgericht Hamburg hat im März 2026 klargestellt, wie wenig diese Logik trägt: Eine Klage gegen den Rentenbescheid kann unzulässig sein, wenn die beanstandete Korrektur am Versicherungsverlauf keinen Rentenanspruch begründen oder verbessern würde.

https://www.gegen-hartz.de/news/rente-frau-findet-fehler-im-rentenbescheid-und-verliert-trotzdem-vor-gericht
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.