Abzug von Nebeneinkommen

Begonnen von seifert55, 30. Mai 2026, 22:45:44

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seifert55

Hallo Forum,
ich bin selbstständig und beziehe Bürgergeld. Teilweise habe ich noch geringe Einkünfte. Bislang war es so, dass meine Einkünfte im gesamtenten BWZ (6 Monate) summiert und dann durch 6 geteilt wurden. Für jeden Monat konnte ich dann immer etwas behalten (meistens so ca. 100 Euro). Nun habe ich in der vEKS für den nächsten BWZ 2 mal 300,-- Euro Einkommen angegeben. Also 600 Euro im jetzt startenden BWZ für 6 Monate und damit 100 Euro pro Monat. Dürfte mir wie sonst auch nichts abgezogen werden. Jetzt hat der JC aber die 600 Euro nicht durch 6 geteilt sondern in 3 mal 200. Für diese drei Monate gilt also plötzlich dass ich 200 Euro Einkommen hatte und nur 120 Euro behalten darf. Es wurden mir dann also 3 mal 80 Euro vorab abgezogen.

Das ist doch nicht korrekt oder?
Vielen Dank
S.

Ottokar

Gemäß § 3 Abs. 4 Bürgergeld-Verordnung ist das bereinigte Einkommen aus selbständiger Arbeit gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraumes zu verteilen.
Wenn der Bewilligungszeitraum 6 Monate umfasst, ist bei einem Einkommen von 600 Euro im Bewilligungszeitraum 1/6 davon = 100 Euro pro Monat zu berücksichtigen.
Wenn das JC das Einkommen nur auf 3 Monate verteilt, oder sogar den Bewilligungszeitraum auf 3 Monate verkürzt, ist das rechtswidrig und du musst dagegen Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


seifert55


Aber kann es nicht sein dass die daraus irgendwie 3 Bewilligungszeiträume machen? Es steht in der Überschrift auch nichts von EINEM BWZ. Es ist in 3 Posten aufgeteilt.
Danke
S

Ottokar

Du scheinst nicht zu verstehen, was ein Bewilligungszeitraum ist.
Lt. Berechnungsbogen wurden deine Leistungen für 6 Monate berechnet, vermutlich vorläufig, das ist der übliche Bewilligungszeitraum bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Lt. § 3 Abs. 4 Bürgergeld-Verordnung ist das bereinigte Einkommen aus selbständiger Arbeit, hier 600 Euro, gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraumes zu verteilen.
Das hat der SB hier nicht getan und deshalb ist der Bescheid rechtswidrig.
Durch die rechtswidrig falsche Einkommensberücksichtigung werden aus einem Bewilligungszeitraum aber nicht drei.
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