Verfahrensspirale statt effektivem Rechtsschutz, Kampf ums Existenzminimum

Begonnen von Line, 19. Mai 2026, 10:55:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

oldtom

Zitat von: Line am 20. Mai 2026, 11:22:28Bezüglich: Querkopf

Zur Aussage:
,,Die Ruhendstellung der Krankenversicherung ist an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft und endet, wenn Hilfebedürftigkeit festgestellt wird."



NEIN !  Das Ruhen endet automatisch §16 abs.3a Satz4 SGB V...  Da muss kein Bescheid her .. GKV muss prüfen bzw. zahlen