Sozialhilfeantrag möglich?

Begonnen von Sonnenschein, 19. Mai 2026, 11:47:21

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Sonnenschein

Hallo in die Runde, brauche mal eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt.

83 jährige demente Frau ohne Pflegegrad kommt in die Tagespflege. Dort wird mündlich zugesichert, dass man sich um den Pflegegrad kümmern wird.
Im guten Glauben vergehen 3 Monate ohne das etwas passiert ist. Die Tochter erhält für 2 Monate Rechnungen über jeweils 700,-€.
Daraufhin wurde nachgefragt und festgestellt, dass die Mitarbeiterin der Tagesstätte keinen Antrag auf Pflegeleistungen / Einstufung gestellt hat.
Also bisher ist nichts passiert.
Die Pflegekasse hat nunmehr einen Eilantrag erhalten.
Aber es ist nicht sicher, dass die Pflegebedürftigkeit rückwirkend ab dem Besuch der Tagesstätte festgestellt wird. Rein theoretisch könnten offene Beträge verbleiben.

Die Rentnerin kann die Kosten nicht bezahlen.
Die Tochter ist ebenfalls nicht in der Lage die Zahlungen zu leisten.

Besteht die Möglichkeit eine Kostenübernahme vom Sozialamt zu erhalten?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal.

Kopfbahnhof

Gutes Beispiel von mündlichen Aussagen, nutzlos und ohne Beweiskraft.

Soweit ich weiß, zahlt die Pflegekasse nicht rückwirkend, ähnlich wie bei anderen Trägern.

Das Einzige, was man hier noch versuchen kann, ist der Weg über das Sozialamt.
Allerdings werden dann die Vermögensverhältnisse sehr genau geprüft.