Aussteuerung, ALG1,Teilerwerbsminderungsrente, Nahtlosigkeit

Begonnen von Elli2010, 10. Juni 2026, 08:20:23

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Elli2010

Hallo zusammen!

Ich werde gerade mit Anträgen und Fragebögen bombadiert und bin etwas überfordert. Wie ja bestimmt einigen bekannt ist, macht man 1 ein Kreuz an der falschen Stelle, weil man die Frage anders versteht und schon bekommt man eine Ablehnung.

Vielleicht kann mir jemand bei der Einordnung helfen, worauf man bei den verschiedenen Trägern achten muss.

Kurz zu meiner Situation:
Ich werde Mitte August von der Krankenkasse ausgesteuert, meine Teilerwerbsminderungsrente endet im Juli. Mein Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber gekündigt und ein Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente wurde im März gestellt.

Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich letzte Woche, nach Erhalt der Info der Krankenkasse über die Aussteuerung, persönlich gemeldet mit der Hoffung, das Thema Nahtlosigkeit erklärt zu bekommen. Doch da war der Wunsch wohl Vater des Gedanken.
Der Bearbeiter war mit diesem Thema offensichtlich total überfordert und verunsicherte mich damit noch mehr.

Er sagte, es gibt 2 Möglichkeiten der Arbeitlosmeldung:
1. Ich stelle mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
2. Ich stelle den Antrag auf Nahtlosigkeit, inklusive des Gesundheitsfragebogens, und stehe damit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, habe somit kein Anrecht auf ALG1.

Dann fragte er: "Stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, oder nicht?"
Ich antwortet, dass ich mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stelle, dass ich einen Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente gestellt habe und nun auf einen Termin der DRV zur Begutachtung warte.
Das ist doch so richtig, oder? Ich muss mich doch in beiden Fällen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?

Nach 1,5 Stunden war das noch nicht geklärt, kein Antrag ausgefüllt (muss ich online machen, geht nicht vor Ort  :weisnich: ) und den Gesundheitsfragebogen auszudrucken war er auch nicht im Stande. Den habe ich nun per Post erhalten, auf die Zugangsdaten, um den Antrag online zu stellen, warte ich noch.

Was muss ich beim Antrag berücksichtigen? Leider hab ich noch keine Einsicht, welche Fragen gestellt werden und beschreibe ich meinen Gesundheitszustand bei der AfA genauso ausführlich wie bei der DRV?
Dieser Widerspruch, dieses "Als-ob-Prinzip" der Nahtlosigkeit, macht mich total kirre.

Auch von der Krankenkasse habe ich einen Fragebogen für den Medizinischen Dienst erhalten, Versichertenanfrage Arbeitsplatz. Sieht erstmal harmlos aus, aber kann ich da auch was "falsch" machen?

Schon mal ein Dankeschön im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße








Sheherazade

#1
Die einfachste und sicherste Vatiante ist, du kreuzt an, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst im gleichen zeitlichen Umfang wie vor deinem Krankengeld. Wichtig dabei ist, dass du dich auch nach dem Krankengeld weiterhin von deinem Haus- oder Facharzt arbeitsunfähig schreiben lässt.

Ich bin mir nicht sicher ob es ein Feld gibt, in dem du die Beantragung der vollen Erwerbsminderung eintragen kannst, wenn nicht, ist es auch nicht schlimmm, das kann man nach ALGI-Bewilligung immer noch klären.

Mehr dazu kannst du hier nachlesen https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Elli2010

Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2026, 09:41:26dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst im gleichen zeitlichen Umfang wie vor deinem Krankengeld.
ganz wichtig!!!!

Zitat von: Elli2010 am 10. Juni 2026, 08:20:23macht man 1 ein Kreuz an der falschen Stelle, weil man die Frage anders versteht und schon bekommt man eine Ablehnung.
ansonsten bekommst du ALG 1 in gekürzter Form.

MfG FN
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