Weiterbewilligung BG; Anforderung Umsatzliste; Kosten dafür

Begonnen von HansiF, 26. Juni 2026, 13:32:00

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HansiF

Hallo Miteinander!
Das JC/Lkr hat für die Weiterbewilligung des BG (01.08.26-31.01.27) erstmals eine Umsatzliste für einen vergangenen Zeitraum von 6 Monaten angefordert. Angeforderte Kontoauszüge hatte ich für den angegeben Zeitraum lückenlos übersandt.
Trotzdem Bitte um Zusendung der Umsatzliste. Dies wurde so auch mitgeteilt.
Die Erstellung der Umsatzliste verursachte ein Entgeld i.H.v. 20,00 EURO. Zuvor waren bereits Kosten für die Kontoauszüge angefallen.
Unabhängig von der rechtlichen Würdigung dieser Anforderung, möchte ich die Kosten für die Umsatzliste dem JC/Lkr in Rechnung stellen.
Hat dies Aussicht auf Erfolg?
Gibt es hier Mitglieder mit vergleichbarem Sachverhalt und entsprechenden Erfahrungen?
Ich bin als Bevollmächtigter einer guten Freundin für sie tätig.
Ich danke im Voraus für das Interesse und nachfolgende Antworten.

Sheherazade

Zitat von: HansiF am 26. Juni 2026, 13:32:00Die Erstellung der Umsatzliste verursachte ein Entgeld i.H.v. 20,00 EURO. Zuvor waren bereits Kosten für die Kontoauszüge angefallen.

Umsatzlisten sind im Online-Banking und am Automaten in der Regel kostenlos.

Zitat von: HansiF am 26. Juni 2026, 13:32:00Das JC/Lkr hat für die Weiterbewilligung des BG (01.08.26-31.01.27) erstmals eine Umsatzliste für einen vergangenen Zeitraum von 6 Monaten angefordert. Angeforderte Kontoauszüge hatte ich für den angegeben Zeitraum lückenlos übersandt.

Wie wurde diese Anforderung über das übliche Maß hinaus begründet?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

HansiF

Ich vergaß zu erwähnen, daß die BG-Bezieherin über kein Online-Banking verfügt. Am Bankautomaten sind "lediglich" Kontoauszüge abzurufen. Eine Begründung für die Anforderung einer Umsatzliste habe ich nicht für sachdienlich gehalten, da m.M.n Rechtssicherheit für dererlei Mitwirkungspflichten besteht.
Es geht mir hier darum zu erfahren, ob eine Kostenübertragung/-abwälzung vorgenommen werden muß und jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Sheherazade

Zitat von: HansiF am 26. Juni 2026, 14:46:04Eine Begründung für die Anforderung einer Umsatzliste habe ich nicht für sachdienlich gehalten

Fakt ist, wenn das Jobcenter etwas ausser der Reihe haben will, muss es das begründen. Ist die Begründung rechtlich korrekt, muss das Jobcenter auch die Kosten übernehmen. Gutes Beispiel hierbei ist die Wegeunfähigkeitsbescheinigung.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Verstehe ich nicht - die Kontoauszüge sind doch das "offizielle Ding" eine Umsatzliste eines Kontos zeigt nicht mehr und ist eher informell... Oder verpasse ich hier etwas

Dwight Manfredi

Nein du verpasst nix. Aber es gibt einen entscheidenden rechtlichen und technischen Unterschied zwischen beiden Dokumenten.

Der Kontoauszug (Das offizielle Dokument)
Rechtlich bindend: Gilt als offizielles Dokument für Behörden, Finanzämter und Gerichte.
Unveränderbar: Wird nach Abschluss einer Buchungsperiode (meist monatlich) festgeschrieben.
Beweiskraft: Dokumentiert den verbindlichen Kontostand zu einem bestimmten Stichtag.
Aufbewahrung: Muss für steuerliche Zwecke oft jahrelang im Original aufgelistet sein.

Die Umsatzliste (Das flexible Werkzeug)
Rechtlich informell: Wird von Behörden oder dem Finanzamt selten als offizieller Nachweis akzeptiert.
Echtzeit-Daten: Zeigt auch aktuellste, noch nicht final gebuchte Umsätze (vorgemerkte Umsätze)
Flexibler Zeitraum: Sie können beliebige Zeiträume wählen (z. B. "letzte 4 Tage" oder "Mitte März bis heute")
Filterbar: Erlaubt das Suchen nach bestimmten Begriffen, Kategorien oder Beträgen direkt im Online-Banking.

Die Umsatzliste zeigt oft exakt dieselben Zahlen, ist aber nur eine temporäre Arbeitskopie für Ihren schnellen Überblick. Der Kontoauszug ist das revisionssichere Original für Ihre Unterlagen.

oldtom

und was will das JC dann mit der ausgedruckten Umsatzliste fürden gleichen Zeitraum für das es Kontoauszüge hat?

Ok, von mir wollen sie auch immer einen Schwerbehindertenausweis, den es nict gibt ... aber gut.

Sheherazade  muss hier wohl erklären warum das sinnvoll und zwingend is - ich bin nicht so der JC-versteher :yes:

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 26. Juni 2026, 15:28:47Sheherazade  muss hier wohl erklären warum das sinnvoll und zwingend is

Ich muss gar nichts ausser Sterben. Und wenn du mal richtig lesen würdest, wüsstest du, dass ich den/die TE schon nach der Begründung gefragt habe.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

ZitatEine Begründung für die Anforderung einer Umsatzliste habe ich nicht für sachdienlich gehalten, da m.M.n Rechtssicherheit für dererlei Mitwirkungspflichten besteht.

Das ist entweder falsch zitiert - oder die Antwort auf welche Frage :wand:

Aber das ist schon JC-Style. Verwaltungsangestellt mit dem Ego eines BGH-Richters :grins:

Das Problem wird dann sein, das die kosten auch nicht übernommen werden, weil es dann heißt eine Umsatzliste neben den Kontoauszügen war ja gar nicht erforderlich...

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 26. Juni 2026, 15:36:55Das ist entweder falsch zitiert - oder die Antwort auf welche Frage

Es war zumindest nicht die Antwort auf meine Frage. Erheblich für die Sachlage ist, was das Jobcenter fordert und wie diese Forderung begründet wird.

Nicht erheblich für den Sachverhalt ist die Meinung eines aussenstehenden Dritten zur Erforderlichkeit der Begründung.

Und du schredderst schon wieder einen fremden Thread ......... es ist echt nervig.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Ich schredder hier garnichts - ihr treibt hier nur Kaffeesatzlesen. Wenn man gar nicht klar weiß was wer warum will.

"Umsatzliste"  -mein erster  Gedanke war.. ist das irgend eine Auswertung in einer BwA die mir entgangen ist?
Meint er Anlageverzeichnis .. oder was auch immer oder eine Rechnungsübersicht...
Aber eine Umsatzliste eines Bankkontos? Das sind doch die Kontoauszüge....

Und was macht ihr - Ratet erstmal was Umsatzliste sein soll: eine "Sheherazade" weiß dann zu berichten, das es die online und am Automaten gibt.

Das ist schon mal sehr hilfreich .. NICHT. :wand:

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 26. Juni 2026, 17:03:20Ich schredder hier garnichts - ihr treibt hier nur Kaffeesatzlesen. Wenn man gar nicht klar weiß was wer warum will.

Doch, du schredderst mit deinen Nachfragen aufgrund persönlicher Unkenntnis - die meisten Bankkunden kennen den Unterschied zwischen Kontoauszügen und Umsatzliste. Dir persönlich wurde der Unterschied sogar von @ Dwight Manfredi erklärt.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 26. Juni 2026, 17:09:28
Zitat von: oldtom am 26. Juni 2026, 17:03:20Ich schredder hier garnichts - ihr treibt hier nur Kaffeesatzlesen. Wenn man gar nicht klar weiß was wer warum will.

Doch, du schredderst mit deinen Nachfragen aufgrund persönlicher Unkenntnis - die meisten Bankkunden kennen den Unterschied zwischen Kontoauszügen und Umsatzliste. Dir persönlich wurde der Unterschied sogar von @ Dwight Manfredi erklärt.


Sag mal: Hackts bei dir!

Natürlich weiß ich was das ist und die Erklärung war ja auch richtig - Hab ja selbst Jahrzehnte an kaufmännischer Software geschraubt. Solche Listen machen dann Sinn, wenn man die Filtern sortieren und für bestimmte zwecke weiterverwenden will - oder in speziellen Datenvormaten ausgeben will...

Aber chronologisch sortiert, sind sie nix als ein privater "Kontoauszug", eine selbsterklärung nix für Behörde.
Den neben den die Kopien eines Kontoauszug zu legen mach ziemlich genau "NULL" Sinn :wand:

PS.: Ich verstehe ohnehin nicht, war JC immer solches Drama mit Kontoauszügen macht - und warum die sich damit beschäftigen...  eigentlich alle Banken stellen im Gewerblichen bereich schon ewig Kontoauszüge digital bereit - da müsste sich das JC nur eine Einwilligung abhlen und dann nachschauen was sie wollen... und wenn sie nicht wissen wie, können sie mich ja einstellen LOL   Aber ich denke die tippen die ggf in irgendwelche excel-Listen ab,  als abm-maßnahme...

HansiF

Hallo Miteinander!
Was ich will/wollte, sollte aus meiner ersten Anfrage eigentlich ersichtlich gewesen sein. Klarstellung bzgl. digitaler Umsatzliste erfolgte mit zweiter Mitteilung, worin ich auch nochmals auf mein Anliegen verwies.

Ich danke für den Hinweis > Fakt ist, wenn das Jobcenter etwas ausser der Reihe haben will, muss es das begründen. Ist die Begründung rechtlich korrekt, muss das Jobcenter auch die Kosten übernehmen. Gutes Beispiel hierbei ist die Wegeunfähigkeitsbescheinigung <

Interessanterweise wurde der Weiterbewilligungsantrag nur wenige Arbeitstage nach Einsendung genehmigt.

oldtom

Und wieder hatte oldtom recht: der TE hat "digital" vergessen - und alle reden von etwas, dass in ein Fax passen würde :lachen: