Grundsicherung bei Ermi-Rente, Anrechnung von Betriebsrentennachzahlung

Begonnen von Jörg, 29. Juni 2026, 16:55:53

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Jörg

Hallo zusammen,

eine Frage in die Runde, betreffend einer Anrechnung einer Nachzahlung einer kleinen Betriebsrente. Der Hintergrund:

Ich habe kürzlich eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, rückwirkend ab 01.07.2025, Auszahlung von monatlich 743,91 Euro ab Juli 2026. Die Beträge zwischen 01.07.25 und 01.07.26 wurden einbehalten, um Forderungen von Arbeitsagentur und Jobcenter zu tilgen, von denen ich in diesem Zeitraum Bezüge erhalten hatte. Alles soweit klar.

Ab 01.07.26 bekomme ich vom Sozialamt ca. 300 Euro monatlich "ergänzende" Grundsicherung, also Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, auch soweit klar.

Für ein paar Jahre im Öffentlichen Dienst bekomme ich ebenfalls eine kleine VBL-Betriebsrente, ca, 85 Euro/Monat, und hier beginnt meine Fragestellung. Diese Betriebsrente wird wohl auch rückwirkend ab 01.07.letzten Jahres bewilligt, somit werde ich wohl Ende Juli eine Betriebsrentennachzahlung für die vergangenen 12 Monate bekommen, knappe 1000 Euro.

Darf das Sozialamt diese Nachzahlung grundsätzlich als Einkommen anrechnen? Und falls ja, würde mir dann für den Monat, in dem ich die Nachzahlung aufs Konto bekomme, einmalig die Grundsicherung von 300 Euro "gekürzt" werden, oder könnte das Sozialamt die gesamte Nachzahlung von knapp 1000 Euro von den Grundsicherungszahlungen abziehen?

Ich hoffe, ich habe das halbwegs verständlich beschrieben. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen lieben Dank schon einmal.

Jörg

Dwight Manfredi

Ja, das Sozialamt darf die Nachzahlung der VBL-Betriebsrente grundsätzlich als Einkommen anrechnen. Da es sich um eine Summe von rund 1.000 Euro handelt, wird das Sozialamt die Nachzahlung auf einen Zeitraum von sechs Monaten aufteilen und monatlich anrechnen, anstatt die Grundsicherung für einen einzelnen Monat komplett zu streichen.

Nach § 82 SGB XII gelten grundsätzlich alle Einnahmen in Geld als Einkommen. Eine Rentennachzahlung für vergangene Zeiträume wird im Sozialhilferecht (SGB XII) im Monat des tatsächlichen Zuflusses (also wenn das Geld auf dem Konto eingeht) als Einkommen gewertet

Ein entscheidender Punkt zu deinem Vorteil gibt es trotzdem. Da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) handelt, steht dir ein Freibetrag für private/betriebliche Renten zu. Dieser mindert den Betrag, den das Sozialamt tatsächlich abziehen darf.
Ein Grundbetrag von 100 Euro ist komplett anrechnungsfrei. Die laufende Betriebsrente (ab August/September) beträgt 85 Euro im Monat. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag von 100 Euro liegt, ist die laufende Betriebsrente für dich vollkommen anrechnungsfrei. Deine monatliche Grundsicherung von 300 Euro darf wegen der laufenden 85 Euro nicht gekürzt werden.


Jörg

Puuuh ... :sad: Danke für die fachlichen Infos! :ok:

Ich möchte mal wissen, welchen braunfarbenen Hirnbrei diejenigen ereilt hat, die von der Ausnutzung der sozialen Hängematte schwurbeln!

Und in der angeblich sozialen Partei, die diesen ganzen Mist vor 20,5 Jahren eingeführt hat, wundert man sich über die immer schlechter werdenden Umfragewerte. Kein Wunder, dass die von einer ehemaligen Volkspartei zu einer unbedeutetenden Volksverräterpartei verkommen ist! Und kein Wunder, dass die Rechten immer stärker werden (was mir ausdrücklich extrem missfällt!!!).