Neue Masche des JC LDK

Begonnen von hko, 07. Juli 2026, 09:03:15

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hko

Wir haben kürzlich einen Widerspruch fristgerecht über den elektronischen Briefkasten des Jobcenters Lahn-Dill-Kreis eingereicht. Der Eingang wurde sogar schriftlich bestätigt. Das JC LDK behauptet aber, der Widerspruch sei ,,als einfache E Mail" eingegangen und erfülle deshalb nicht die Formerfordernisse. Damit wird die formwirksame Übermittlung über den digitalen Briefkasten schlicht bestritten – obwohl dieser ausdrücklich als sicherer Übermittlungsweg vorgesehen sein soll. :teuflisch:  :teuflisch:

Dieses Vorgehen passt leider zu unseren früheren Erfahrungen mit dem JC LDK:
•   Faxübermittlungen mit qualifiziertem Sendeprotokoll wurden angeblich ,,nicht erhalten", obwohl die betreffenden Dokumente ordnungsgemäß in der Akte abgeheftet waren.
•   Inzwischen sind alle Faxgeräte im gesamten LDK abgeschaltet, sodass dieser Übermittlungsweg bewusst ausgeschlossen ist.
•   Briefe werden dort erfahrungsgemäß ignoriert, angeblich nicht erhalten.
•   Der elektronische Briefkasten wird offiziell vom JC als ,,sicherer Zugang" beworben – praktisch wird aber selbst dort versucht, die Übermittlung zu entwerten oder als ,,nicht formwirksam" darzustellen.
Das Muster ist immer gleich: Egal welcher Übermittlungsweg genutzt wird – Fax, Brief oder elektronischer Briefkasten – das JC LDK findet regelmäßig eine Begründung, warum Unterlagen angeblich ,,nicht angekommen" oder ,,nicht formwirksam" sein sollen. Für Betroffene bedeutet das unnötige Verzögerungen, Rechtsunsicherheit und im schlimmsten Fall Fristprobleme, die durch den digitalen sicheren Zugang eigentlich vermieden werden sollten.

Gruß hko

Bimimaus5421

Zitat von: hko am 07. Juli 2026, 09:03:15Wir haben kürzlich einen Widerspruch fristgerecht über den elektronischen Briefkasten des Jobcenters Lahn-Dill-Kreis eingereicht. Der Eingang wurde sogar schriftlich bestätigt. Das JC LDK behauptet aber, der Widerspruch sei ,,als einfache E Mail" eingegangen und erfülle deshalb nicht die Formerfordernisse. Damit wird die formwirksame Übermittlung über den digitalen Briefkasten schlicht bestritten – obwohl dieser ausdrücklich als sicherer Übermittlungsweg vorgesehen sein soll. :teuflisch:  :teuflisch:

Dieses Vorgehen passt leider zu unseren früheren Erfahrungen mit dem JC LDK:
•   Faxübermittlungen mit qualifiziertem Sendeprotokoll wurden angeblich ,,nicht erhalten", obwohl die betreffenden Dokumente ordnungsgemäß in der Akte abgeheftet waren.
•   Inzwischen sind alle Faxgeräte im gesamten LDK abgeschaltet, sodass dieser Übermittlungsweg bewusst ausgeschlossen ist.
•   Briefe werden dort erfahrungsgemäß ignoriert, angeblich nicht erhalten.
•   Der elektronische Briefkasten wird offiziell vom JC als ,,sicherer Zugang" beworben – praktisch wird aber selbst dort versucht, die Übermittlung zu entwerten oder als ,,nicht formwirksam" darzustellen.
Das Muster ist immer gleich: Egal welcher Übermittlungsweg genutzt wird – Fax, Brief oder elektronischer Briefkasten – das JC LDK findet regelmäßig eine Begründung, warum Unterlagen angeblich ,,nicht angekommen" oder ,,nicht formwirksam" sein sollen. Für Betroffene bedeutet das unnötige Verzögerungen, Rechtsunsicherheit und im schlimmsten Fall Fristprobleme, die durch den digitalen sicheren Zugang eigentlich vermieden werden sollten.

Gruß hko

Das versuchen Sie in Hamburg auch
Alte Faxnr nutzten
Beschwerde bei der Geschäftsführung
Dann geht es auf einmal

hko


oldtom

Hab ich auch gerade: Fax mit qualifiziertem Sendebericht vorhanden - nicht in der Akte. Auch E-mails - sogar vom Jobcenter mit signatur geschickt .. (also die andere Richtung) nicht in der Akte ...

Sheherazade

Zitat von: hko am 07. Juli 2026, 09:03:15Wir haben kürzlich einen Widerspruch fristgerecht über den elektronischen Briefkasten des Jobcenters Lahn-Dill-Kreis eingereicht.

Als Textnachricht oder mit angehängter Pdf (unterschriebener Brief in Pdf-Datei)?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

hko

Als pdf-Datei hochgeladen

Gruß hko

hko

update:

wir haben über den digitalen Briefkasten folgendes Schreiben zur Weiterleitung an den Landrat hochgeladen:

Betreff: Weiterleitung an den Landrat – formwirksame Übermittlung gemäß § 16 SGB I
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um unverzügliche Weiterleitung dieses Schreibens an den Landrat des Lahn-Dill-Kreises gemäß § 16 SGB I.
Aufgrund der Abschaltung der Faxgeräte und wiederholt nicht zugestellter Postsendungen ist der digitale Briefkasten der einzige verbleibende rechtssichere Übermittlungsweg. Die Übermittlung über den digitalen Briefkasten ist gemäß § 36a SGB I und dem Onlinezugangsgesetz formwirksam und erfüllt die gesetzlichen Formerfordernisse vollständig.
Ich bitte um Bestätigung der Weiterleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Betreff: Hinweis zur korrekten Behandlung des Widerspruchs .....
Sehr geehrter Herr Landrat,
..... hat am 25.06.2026 seinen Widerspruch über den digitalen Briefkasten des Kommunalen Jobcenters Lahn Dill eingereicht – entsprechend der ausdrücklichen Aufforderung des Jobcenters, diesen Übermittlungsweg zu nutzen.
Die nun erhaltene Antwort vom 26.06.2026, wonach es sich um eine ,,einfache E Mail" gehandelt habe, ist nicht zutreffend.
Der digitale Briefkasten ist ein behördlich bereitgestellter, sicherer Übermittlungsweg und erfüllt die gesetzlichen Formerfordernisse vollständig.
Ich bitte darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters darauf hinzuweisen, dass über den digitalen Briefkasten eingereichte Schreiben rechtswirksam und formgerecht sind.
Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis: natürlich keine Bestätigung aber Widerspruchsbescheid, der in Rekordzeit ankam, direkt bestätigt, dass der Widerspruch korrekt gesendet wurde. Widerspruch natürlich abgeschmettert, jetzt ist Klage beim SG in Vorbereitung.

Gruß hko




PetraL

@hko
Scheint ja eine noch tollere Truppe zu sein als beim JC Rhein-Kreis Neuss ("toll" nicht im Sinne von super  :zwinker: ).
Frei nach dem Motto "Schlimmer geht immer" ...
Ich drücke dir jedenfalls ganz doll alle Daumen und verfolge gespannt den weiteren Fortgang deines "Kampf gegen die JC-Windmühlen"  :sehrgut:

Sheherazade

Zitat von: hko am 07. Juli 2026, 09:03:15Wir haben kürzlich einen Widerspruch fristgerecht über den elektronischen Briefkasten des Jobcenters Lahn-Dill-Kreis eingereicht.

Ich habe jetzt mal ein wenig rumgesucht, weil ich das mit dem digitalen Briefkasten nicht kenne. Dabei habe ich folgende Information erhalten: Einen Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid können Sie über das Portal jobcenter.digital einreichen. Nutzen Sie hierfür den eService "Widerspruch online". Eine einfache Postfachnachricht oder E-Mail reicht rechtlich nicht aus. Sie müssen sich online ausweisen, zum Beispiel mit der BundID.
Keine Ahnung ob das so stimmt, denn hier wird das etwas anders beschrieben: https://www.jobcenter-oberberg.de/jobcenterdigital/weitere-online-services/widerspruch-zu-einem-bescheid-des-jobcenters-online-einlegen/
Aber eine Bestätigung der Identität muss da auch erfolgen. War das bei dir auch so?

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub