Kostenübernahme der Briilenreperatur

Begonnen von timely, 12. Juli 2026, 16:11:05

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timely

Wo liegt der Fehler bei der Kostenübernahme???


Sollte ich in der falschen Abteilung den Beitrag gepostet haben bitte ich um Entschuldigung und um Verschiebung.
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Fettnäpfchen

timely

Zitat von: timely am 12. Juli 2026, 16:11:05Wo liegt der Fehler bei der Kostenübernahme???
Vorab sei gesagt dass das nicht meine Materie ist.

Der Begründung gehört auf jeden Fall ein Widerspruch entgegengesetzt.
Die Begründung ist ja offensichtlich falsch und der SB kann offensichtlich nicht lesen oder denken oder er hat noch weniger Ahnung als ich oder er handelt auf Anweisung.

Es betrifft ja nicht die ganze Brille sonder nur das linke Brillenglas. Sieht man ja schon an den Preisen die aufgelistet wurden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

timely

Nach mehrmaliegen lesen hab ich es nun begriffen.
Denen Argument ist, da das Glas nicht "repariert" werden kann muss eine Neuanschaffung gemacht werden und somit ist es in deren Sinne eine Neuanschaffung, die nicht bezahlt wird.

Fettnäpfchen

timely

Zitat von: timely am 13. Juli 2026, 18:12:55Nach mehrmaliegen lesen hab ich es nun begriffen.
Denen Argument ist, da das Glas nicht "repariert" werden kann muss eine Neuanschaffung gemacht werden und somit ist es in deren Sinne eine Neuanschaffung, die nicht bezahlt wird.
Ich meinte es komplett anders!
Mit Blick auf den Kostenvoranschlag:
Brillenfassung        0,00.-
rechtes Glas          0,00.-
linkes Glas          56,00.-
Zuschlag für .......25,00.-
Gesamt               81,00.-

Da wird lediglich das linke Glas ausgetauscht und
Nicht die ganze Brille sonst würden ja auch Kosten für das Gestell und evtl auch das rechte Glas anfallen, für den passgenauen Einbau auf jeden Fall bei einem neuen Gestell.

Außerdem ist es nicht deine Aufgabe eine Interpretation für die Absage zu finden
sondern dafür das die Absage mit der Behauptung:
Zitat"Im Rahmen der Prüfung des von Ihnen eingereichten Kostenvoranschlages in Höhe von 81 .- Euro
wurde bekannt, dass es sich hierbei per Definition nicht um eine Reparatur handelt. Die ausgewiesenen Posten sind als Neubeschaffung zu werten und somit von der benannten Rechtsform nicht umfasst. Dies hat zur Folge, dass ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden muss.
........."
eine Unverschämtheit ist
und nur zur Kostenersparnis des JC beitragen soll.

Was soll das für eine Definition sein wenn ja lediglich ein einziger von drei Kostenpunkten etwas kostet.
Meint SB'lein vllt dass du eine ganz neue Brille bekommst und den Rest also Gestell und re. Glas geschenkt bekommst
oder beides nichts kostet wenn es eine Neuanschaffung wäre.
Wird nur das linke Glas ausgetauscht ist das für mich und nach meiner Definition eine Reparatur. Wie soll man auch ein defektes Glas reparieren da ist schon alles auf Maß gearbeitet.

Da steht eindeutig dass dieser Kläger Recht bekommen hat:
https://de.openlegaldata.io/case/bsg-2017-10-25-b-14-as-417-r

MfG FN
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