Kautionsrückzahlung & Weiteres

Begonnen von Lindalin, Heute um 16:01:21

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Lindalin

Hallo zusammen,

ich blicke hier gerade nicht ganz durch und hoffe auf ein paar schlaue Köpfe. :yes:

Ich habe einen Teil meiner Kaution zurückerhalten. Der andere Teil wird voraussichtlich im Dezember überwiesen.

Der erste Teil wurde zusammen in einer Überweisung mit einem bisher nicht ausgezahlten Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung aus einem anderen Jahr überwiesen.

Nun werde ich im Dezember voraussichtlich erneut ein Guthaben zurückerhalten und dieses - wie jedes Jahr - an das Jobcenter überweisen.

Nun ist es doch so, dass die Kaution zu meinem Vermögen gehört, während das ausgezahlte Nebenkostenguthaben als Einkommen gilt.

Wenn ich jetzt das Guthaben an das Jobcenter zurückzahle und im Dezember ebenfalls wieder etwas überweise, obwohl diese Auszahlung zusammen mit der restlichen Kaution erfolgt, habe ich dann nicht von der ursprünglich gezahlten Kaution weniger übrig?

Eigentlich mag ich Mathe und kann auch gut rechnen, aber gerade stehe ich irgendwie auf dem Schlauch.  :grins:

Könnte mir bitte jemand beim logischen Denken helfen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Lindalin am Heute um 16:01:21Wenn ich jetzt das Guthaben an das Jobcenter zurückzahle

Macht man so nicht, sondern reicht die entsprechende BK-Abrechnung beim JC ein und wartet, was kommt.
Das ist auch kein Einkommen, ebensowenig wie die Kaution.

Man muss halt klar sehen, was Kaution und was BK-Abrechnung im Einzelnen sind.
Aber das sollte schon so vom VM aufgeschlüsselt sein.

Zitat von: Lindalin am Heute um 16:01:21mit einem bisher nicht ausgezahlten Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung aus einem anderen Jahr überwiesen.

Von welchem Jahr reden wir hier?

Zitat von: Lindalin am Heute um 16:01:21habe ich dann nicht von der ursprünglich gezahlten Kaution weniger übrig?

Warum denn, das läuft doch getrennt voneinander.

Sheherazade

Für die Kautionsrückzahlungen und auch für die BK-Abrechnungen muss es Belege geben. Dann kann man auch richtig rechnen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Lindalin

Die Nebenkostenabrechnung stammt aus dem Jahr 2024. Ich wurde wohl angeschrieben, dass ich meine Kontodaten angeben sollte. Den Brief habe ich jedoch nicht erhalten, daher wurde der Betrag nun überwiesen.

Die Abrechnung wird folgendermaßen aufgeschlüsselt:

• Kautionsbetrag in Höhe von: €
• abzüglich einbehaltener Betrag für die Betriebskostenabrechnung: - €
• zuzüglich Abrechnung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024: €
= Auszahlungsbetrag: €

Nun reiche ich die Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2024 ein. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.