Geld zwischen zwei Konten hin und her überweisen = Einnahme

Begonnen von Marry, 09. Juli 2026, 14:42:26

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Marry

Ich habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.
Hier geht es um eine Rücküberweisung von geliehenem Geld.
Das gilt wohl nicht als Anschaffung, aber Anschaffungen darf man jedenfalls auch nicht machen.
So wurde es mir gesagt.
Bei mir geht es aber, wie gesagt, nicht um eine Anschaffung.


Zitat von: Rotti am 15. Juli 2026, 15:49:26du handelst wie ein Profi dickes Sparkonto und einen Darlehensvertrag so drückst du dein Schonvermögen tiefer.
Schreibst du das, da ich vor Jahren geliehenes Geld zurückzahlen muss und da ich durch Aussagen von anderen verunsichert bin, und hier Nachfrage?
Normalerweise hätte ich es einfach zurück überwiesen und würde mir nicht seit Wochen darüber Gedanken machen was ich richtig und was ich falsch mache.

VG

Kopfbahnhof

Dann überweise den Betrag einfach mit dem Betreff ,,Rückzahlung Darlehen".

Das JC hat nur Interesse an Gutschriften, welche auf deinem Konto ersichtlich sind.

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.

Kommt darauf an, was man unter "größer" versteht.

Man soll ja sogar dafür ansparen, also WM, Kühlkombi, TV usw. sind da kein Problem.

Schnuffel01

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Ich habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.

Was andere Leute erzählen, stimmt meist sowieso nicht. Also ignoriere es.
Du darfst von deinem Ersparten auch große Anschaffungen machen.

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Rotti

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Normalerweise hätte ich es einfach zurück überwiesen und würde mir nicht seit Wochen darüber Gedanken machen was ich richtig und was ich falsch mache

auch ein nicht genutztes Darlehen tilgen. Solange das JC nicht danach fragt ist die Sache auch erledigt.
Ich hatte mir auch schon mal Geld leihen müssen weil ich von meinen angelegten Festgeld nichts abheben konnte das Darlehen hatte ich mir Bar  damals geliehen bei einem erlaubten Schonvermögen von 40.000€
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Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
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Fettnäpfchen

Marry

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 14:27:15War es falsch, sie hier zu stellen?
Nein da ist dann alles beieinander und sogar schon beantwortet.

Zitat von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 15:05:25Nein. Eine Antwort hast du auch schon von mir bekommen.
eher eine Gegenfrage aber das kann schon mal durcheinander gehen passiert jedem mal. Danach kam dann ja die passende Antwort.

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44Sollte der Verwendungszweck der Rückzahlung genauso lauten wie der der damaligen Auszahlung?
Einfach
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Juli 2026, 17:35:08Dann überweise den Betrag einfach mit dem Betreff ,,Rückzahlung Darlehen".

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44Der Vertrag ist knapp drei Jahre alt.
Auf jeden Fall behalten auch den/die dazugehörenden Kontoauszüge und das am besten 10 Jahre. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:02:44In einer Maßnahme des Jobcenters wurde mir von anderen mitgeteilt, dass ich keine größere Summe überweisen darf. Im Bürgergeld bin ich erst seit einem Jahr.
Ja und weil man merkt das du da eher leichtgläubig bist (und keine Erfahrung hast) und dem JC auch nicht traust liest du dir am besten mal die unteren Ratgeber* durch (dauert nicht lange) um zu wissen was im ALG 2 Bezug so abgeht.
Grundregel Nummer eins > ein SB meint es ni(e)cht gut mit einem Kunden und versucht sogar rechtswidrig zu einem Ergebnis zu kommen. Meist sogar durch interne Anweisungen. Nach dem Motto: wenn einer von zehn widerspricht/klagt haben die schon Erfolg!

* Ratgeber nicht nur für Neulinge

GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Normalerweise hätte ich es einfach zurück überwiesen und würde mir nicht seit Wochen darüber Gedanken machen was ich richtig und was ich falsch mache.
Was du richtig machst wenn man sich mit der Rechtslage nicht auskennt. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachgefragt.

Und wenn du noch was von einer ehemaligen SB lesen willst die den Job hingeschmissen hat weil... dann lies das im Anhang auch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2026, 12:53:44eher eine Gegenfrage aber das kann schon mal durcheinander gehen passiert jedem mal. Danach kam dann ja die passende Antwort.

Es war keine Gegenfrage. Und die passende Antwort erfolgte im gleichen Beitrag.

Zitat von: Sheherazade am 15. Juli 2026, 14:20:12Das ist aber ein völlig anderer Sachverhalt als in deinem Eingangsbeitrag.

Wofür du als Leistungsempfänger dein Geld ausgibst und in welcher Form, darf dem Jobcenter völlig egal sein.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

frangg

#21
Zitat von: Schnuffel01 am 15. Juli 2026, 22:00:23
Zitat von: Marry am 15. Juli 2026, 17:21:12Ich habe von mehreren gehört, dass man keine großen Anschaffungen machen darf.

Was andere Leute erzählen, stimmt meist sowieso nicht. Also ignoriere es.
Du darfst von deinem Ersparten auch große Anschaffungen machen.


Das ist wohl wahr.. aber: als Betroffener nimmt man halt alles mit war man an Infos kriegt. Ich kann die Verunsicherung nachvollziehen... aber Du hast natürlich recht.

Schnuffel01

Zitat von: frangg am 17. Juli 2026, 20:02:36Das ist wohl wahr.. aber: als Betroffener nimmt man halt alles mit war man an Infos kriegt. Ich kann die Verunsicherung nachvollziehen
Selber recherchieren, ob das stimmt, was einem andere Leute erzählen. Oft ist das nur Stammtischgelaber.
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Fettnäpfchen

Zitat von: Schnuffel01 am 17. Juli 2026, 20:33:21Selber recherchieren, ob das stimmt, was einem andere Leute erzählen. Oft ist das nur Stammtischgelaber.
Das gilt überall auch hier im Forum!

Ein schönes WE
FN
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Artdirector34

Zitat von: Schnuffel01 am 17. Juli 2026, 20:33:21
Zitat von: frangg am 17. Juli 2026, 20:02:36Das ist wohl wahr.. aber: als Betroffener nimmt man halt alles mit war man an Infos kriegt. Ich kann die Verunsicherung nachvollziehen
Selber recherchieren, ob das stimmt, was einem andere Leute erzählen. Oft ist das nur Stammtischgelaber.

Problem:
Im Internet steht viel Unsinn. Da ist es mit selber recherchieren auch ein sehr dünnes Eis.