Ausbildung meines Sohnes

Begonnen von Blacksun666, 24. Juli 2026, 20:44:19

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Harald53

Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.
Ich mein das auch nicht böse oder sonst was, dass Problem entsteht nur, wenn die Eltern denken das ist "unser" Kindergeld. Da bist du/ihr auch nicht die anzeigen die das so handhaben, aber so entstehen eben dann die Probleme weil die Eltern dann denken es wird einem was weggenommmen.

Es wird ja nichts weggenommen, es wird nur anders in der Familie/BG verteilt.
Ganz im Gegenteil, durch das neue Gehalt des Sohnes hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zur Verfügung.

Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.
Das ist eben der Trugschluss, solange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.

Sheherazade

#16
Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 19:26:38
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2026, 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Könnte direkt vom JC sein :smile:

Nö, der Brutto-Netto-Rechner der Sparkasse.

Zitatsolange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.

Das ist falsch. Das Einkommen (Ausbildungsentgelt und Kindergeld) des Sohnes wird nur dem Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Sohnes gegenübergestellt. Übersteigendes Einkommen wird maximal in Höhe des Kindergeldes den Eltern als Einkommen angerechnet.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

hko

Noch einmal zum Kindergeld:
das wird bzw. wurde der BG (Familie) von der Kindergeldkasse überwiesen aber komplett als Einkommen angerechnet. In der Summe also 0 € für die BG. Im Prinzip ändert sich nichts. In Zukunft wird das Kindergeld dem Azubi zugerechnet und gleichzeitig komplett als Einkommen angerechnet. Auch wieder in der Summe 0 €.

Dann noch zum Taschengeld: das Kindergeld wurde und wird komplett als Einkommen angerechnet, stand also nie wirklich zur Verfügung, wurde eigentlich vom JC kassiert.
Der wesentliche Unterschied liegt beim Mietanteil von 200 €, der dann nicht mehr der Familie, sondern dem Azubi angerechnet wird. Diese 200 € muss dann der Azubi seinen Eltern als sein Mietanteil monatlich geben.

Meine Frage, wer das Nettogehalt festgelegt bzw. erfunden hat, ist noch nicht beantwortet. Ich vermute, dass es im Bescheid des JC erstmalig auftaucht.

Gruß hko

Blacksun666

Also jetzt bin ich echt überfragt. Vielleicht kann mir das ja mal einer durchrechnen. Mein Sohn ist natürlich für diesen Monat aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Er wird Ende des Monats, nach Gehaltseingang, noch einmal überprüft. Sein Kindergeld wird von unserer Grundsicherung abgezogen und auch der Mietanteil von 200 Euro ist vorerst weg. Bleiben also noch 3 Personen.
Ich bekomme eine Rente von 696 Euro. Das ist ein Überschuss von 195 Euro ( 696 - 506 )
Diese 195 Euro werden jetzt bei meiner Frau abgezogen. Hinzu kommt noch das Kindergeld unseres Sohnes.
Das wären bei ihr : 506 - 195 - 259 = 52 Euro.
Unsere Tochter, 13 Jahre, ist nun in die Grundsicherung gerutscht.
Ihre Zahlen : 390 + 25 Soli - 259 Kindergeld = 156 Euro
Unsere Miete beträgt gesamt 800 Euro. Davon werden die 200 Euro meines Sohnes abgezogen. Das sind dann noch 600.

Also müssten wir, wenn diese Rechnung stimmt, 600 Miete + 52 Frau + 156 Tochter = 808 Euro bekommen.
Hinzu würde normal noch das Schulgeld von 130 Euro für unsere Tochter kommen. Falls dieses im August ( NRW ) schon ausgezahlt wird.
Jetzt haben wir heute aber nur 456 Euro vom Amt bekommen. Davon sollen wir dann noch die 800 Euro Miete an unseren Vermieter überweisen.

Was stimmt nicht mit meiner Rechnung? Oder gibt es da einen Fehler von Seiten des Amtes? Von unserem Sohn, der durch seine Ausbildung aus der BG rausfliegt, darf das Amt doch höchstens das Kindergeld ( 257 ) und seinen Mietanteil ( 200 ) abziehen. Dieses habe ich berücksichtig. Vielleicht findet ja jemand den Fehler.

hko

Hallo Blacksun666,

ich wiederhole meine Fragen:

die 1122 € sind aus dem Lehrvertrag?
die 950 € sind aus dem Bescheid des JC?

Den Bedarf für die BG (Eltern + Tochter) kann man nur berechnen, wenn auch das Netto-Einkommen der Frau bekannt ist!
Das Schulgeld 130 € darf das JC nicht anrechnen!

Ich interessiere mich deshalb, weil wir vor 3 Jahren auch - allerdings noch schlimmere - Probleme mit unserem JC hatten. Ich hatte schon den Verdacht, dass es auch hier das JC Lahn-Dill (Hessen) sein könnte. Sieht so aus, als ob auch JC in NRW gerne die LE, die sich nicht auskennen, über den Tisch ziehen.

Gruß hko

Sheherazade

#20
Zitat von: Blacksun666 am 31. Juli 2026, 23:33:24Was stimmt nicht mit meiner Rechnung?

Du bist doch mit deiner Rente auch raus, d. h. für dich gibt es keinen Mietanteil. In der Bedarfsberechnung dürften nur noch deine Frau und eure Tochter auftauchen. Gibt es denn überhaupt einen Bescheid?

Mich irritiert auch die ganze Zeit, dass du  schreibst, eure Tochter würde JETZT in die Grundsicherung rutschen. Von wo hat sie denn bisher das Geld bekommen?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Blacksun666

@hko :

Die 1122 sind aus dem Lehrvertrag. Und die 950 wurden per Mail von meinem Bearbeiter beim Amt geschätzt.

Das Netto Einkommen meiner Frau liegt bei 0. Sie bekommt, genau wie ich, Erwerbsminderungsrente. Sie bekommt aber nichts von der Rentenkasse,


@Sheherazade :

Meine Rente wurde bisher immer mit angerechnet. Das heißt, was ich zuviel hatte wurde bei meiner Frau von der Grundsicherung abgezogen. Das wurde bisher die ganzen Jahre so gemacht.
Es gibt tatsächlich einen Bescheid. Der wurde aber an meine alte Adresse, trotz vorheriger Änderung, geschickt. Bisher hatte ich nicht die Möglichkeit den zu bekommen.
Meine Tochter hatte vorher Bürgergeld bekommen. Mein ältester Sohn war da noch dabei. Sie ist aber erst 13 und ist daher in unsere Grundsicherung gerutscht. Es ist niemand älteres mehr für sie da.

Sheherazade

Also keiner von euch bekommt mehr Grundsicherung (vormals Bürgergeld) vom Jobcenter, deine Frau, eure Tochter und du bekommt Grundsicherung vom Sozialamt. Und der Bescheid dazu ist irgendwo und nicht nachprüfbar. Keiner kann hier nur anhand des Zahlbetrages feststellen, wie das Sozialamt gerechnet hat und wo ggf. der Fehler liegt.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
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Christian Nürnberger

hko

Zitat von: Blacksun666 am 01. August 2026, 11:50:31Die 1122 sind aus dem Lehrvertrag. Und die 950 wurden per Mail von meinem Bearbeiter beim Amt geschätzt.
also wie damals bei uns ein zu hohes fiktives Nettogehalt, in unserem 1.Bescheid stand da wirklich fiktives Nettogehalt, in den folgenden der gleiche Wert, nur das Wort fiktiv wurde weggelassen. Da hatten die tatsächlich verstanden, dass BSG und sogar BVerfG Festlegung von fiktiven Einkommen für rechtswidrig geurteilt hatten.

Bei 1122€ Gehalt Steuern = 0
Sozialabgaben sind in der Summe ca. 21%.
1122€ * .79 = 886,38€

da werdet ihr nach bekanntem Muster be....

Zitat von: Blacksun666 am 01. August 2026, 11:50:31Das Netto Einkommen meiner Frau liegt bei 0. Sie bekommt, genau wie ich, Erwerbsminderungsrente. Sie bekommt aber nichts von der Rentenkasse,
von wem bekommt sie denn die EMR und die ist doch das Einkommen Deiner Frau!?

Gruß hko

Sheherazade

Zitat von: Blacksun666 am 01. August 2026, 11:50:31Sie bekommt, genau wie ich, Erwerbsminderungsrente. Sie bekommt aber nichts von der Rentenkasse,

Du meinst, sie ist erwerbsgemindert ohne Rentenanspruch?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
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Christian Nürnberger

Blacksun666

Genau, sie kann nicht mehr arbeiten, bekommt aber erst 2050 oder so eine Rente. Daher bekommt sie ganz normal die Grundsicherung.

hko

Berechnung für den Azubi:

Bedarf
Regelbedarf 471€
Sofortzuschlag 25€
Mietanteil 200€
Gesamtbedarf 696€
sollte der Azubi auch eigene Versicherungen haben, können noch bis zu 30 € dazukommen

Einkommen
brutto 1122€ --> Freibetrag 734,30€
netto 886,38€
anrechenbarer Teil des Gehalts 152,08€
Kindergeld 259€
Summe-Einkommen 152,08€ + 259€ = 411,08€

Gesamtbedarf – Summe-Einkommen 284,92€
das ist der Betrag, den das JC  noch an den Azubi zahlen muss


Berechnung für Eltern + Tochter

Bedarf
Vater
Regelbedarf 506€
Mietanteil 200€
Gesamtbedarf 706€

Mutter
Regelbedarf 506€
Mietanteil 200€
Gesamtbedarf 706€

Tochter
Regelbedarf 390€
Mietanteil 200€
Gesamtbedarf 590€

Summe Bedarf der BG 2002€

Einkommen
Vater 696€
Mutter 0€
Tochter 259€

Summe Einkommen der BG 955€
Bedarf-Einkommen = 1047€
das ist der Betrag, den das Sozialamt noch an die BG zahlen muss

Evtl. Versicherungen habe ich nicht berücksichtigt!

Gruß hko

Blacksun666

Dankeschön, das ist mal eine tolle Aufstellung. Dann liegen unsere bekommenen 456 Euro weit davon entfernt.

hko

Dann wird es langsam Zeit, mal die Werte auf den Bescheiden zu überprüfen.
Wenn dein Sohn demnächst seinen ersten Gehaltszettel erhält, könnt ihr auch sehen, wie nahe wir -Harald53 und ich - hier mit unseren Berechnungen des Nettogehalts an den Wert im Gehaltszettel gekommen sind und wie euch das JC be...

Gruß hko