Ausbildung meines Sohnes

Begonnen von Blacksun666, 24. Juli 2026, 20:44:19

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Harald53

Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Das Kindergeld muss den Kindern in der Regel nicht direkt ausgezahlt oder gegeben werden. Es ist eine finanzielle Leistung des Staates für die Eltern, um die Kosten für das tägliche Leben, das Essen und die Kleidung der Kinder zu bezahlen. Verstehe nicht warum Kinder unter 16 über 259 Euro Taschengeld bekommen sollen? Er hat schließlich alles Zuhause umsonst ( Essen, Kleidung etc. ) + ein gutes Taschengeld.
Ich mein das auch nicht böse oder sonst was, dass Problem entsteht nur, wenn die Eltern denken das ist "unser" Kindergeld. Da bist du/ihr auch nicht die anzeigen die das so handhaben, aber so entstehen eben dann die Probleme weil die Eltern dann denken es wird einem was weggenommmen.

Es wird ja nichts weggenommen, es wird nur anders in der Familie/BG verteilt.
Ganz im Gegenteil, durch das neue Gehalt des Sohnes hat die gesamte BG deutlich mehr Geld zur Verfügung.

Zitat von: Blacksun666 am 25. Juli 2026, 19:35:32Sein Lehrgeld ist sein Geld und steht nicht der gesamten BG zur Verfügung.
Das ist eben der Trugschluss, solange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.

Sheherazade

#16
Zitat von: hko am 25. Juli 2026, 19:26:38
Zitat von: Sheherazade am 25. Juli 2026, 18:16:50Wieso nicht? Ohne KiSt in Steuerklasse 1 sind es knapp 970€.
Könnte direkt vom JC sein :smile:

Nö, der Brutto-Netto-Rechner der Sparkasse.

Zitatsolange ihr eine BG seit und der Sohn bei euch wohnt, wird das Geld der gesamten BG zugerechnet.

Das ist falsch. Das Einkommen (Ausbildungsentgelt und Kindergeld) des Sohnes wird nur dem Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Sohnes gegenübergestellt. Übersteigendes Einkommen wird maximal in Höhe des Kindergeldes den Eltern als Einkommen angerechnet.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

hko

Noch einmal zum Kindergeld:
das wird bzw. wurde der BG (Familie) von der Kindergeldkasse überwiesen aber komplett als Einkommen angerechnet. In der Summe also 0 € für die BG. Im Prinzip ändert sich nichts. In Zukunft wird das Kindergeld dem Azubi zugerechnet und gleichzeitig komplett als Einkommen angerechnet. Auch wieder in der Summe 0 €.

Dann noch zum Taschengeld: das Kindergeld wurde und wird komplett als Einkommen angerechnet, stand also nie wirklich zur Verfügung, wurde eigentlich vom JC kassiert.
Der wesentliche Unterschied liegt beim Mietanteil von 200 €, der dann nicht mehr der Familie, sondern dem Azubi angerechnet wird. Diese 200 € muss dann der Azubi seinen Eltern als sein Mietanteil monatlich geben.

Meine Frage, wer das Nettogehalt festgelegt bzw. erfunden hat, ist noch nicht beantwortet. Ich vermute, dass es im Bescheid des JC erstmalig auftaucht.

Gruß hko