"Gewinnerziehlungsabsicht" nachweisen - Selbständige, Aufstocker

Begonnen von PetraL, 31. Juli 2026, 15:27:11

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PetraL

Hallo, ihr Lieben.
Ich muss jetzt leider doch noch mal das Thema vertiefen, denn ich bräuchte etwas Hilfe (z.B. Nennung der zutreffenden Paragraphen) bei der Begründung meines Widerspruchs gegen den Bescheid vom 10.07.26. Einen fristwahrenden Widerspruch hatte ich bereits am 20.07.26 eingelegt (Online-Widerspruch über das Online-Portal mit BundID).

Wen die Vorgeschichte interessiert: https://hartz.info/index.php/topic,138618.msg1652232.html#msg1652232

In dem Schreiben vom 07.07.26 stellte die neue (alte) SB ja eine ganze Reihe von Fragen zu meiner vorläufigen Anlage EKS und den dazu übermittelten Unterlagen und Kontoauszügen.
(Es heißt zwar, es gäbe "keine dummen Fragen", aber diese SB beweist ganz unzweifelhaft, dass es die eben doch gibt  :zwinker: )
Z.B. Habe ich in der vorläufigen EKS in der Zeile "B12 : Beratungskosten" als monatlich wiederkehrende Ausgabe für "RA Rechtstexte" den gleichbleibenden Betrag von netto 14,90 € angegeben und in den zugehörigen Kontoauszügen findet sich jeden Monat eine entsprechende Abbuchung der IT-Recht Kanzlei GmbH + Co. KG über diesen Betrag plus USt. (= 17,73 €) mit dem Verwendungszweck "Rechtliche Pflege von Rechtstexten (eBay Kasuwa)". Da sollte ja eigentlich auch ein Laie den Bezug herstellen können und bei monatlichen "Beratungskosten" niemand auf die Idee kommen können, dass ich da irgendwen irgendwie irgendwann berate ...
Und bei den ganzen "Privateinlagen" die von meinem Privatkonto auf mein Geschäftskonto gehen, ist die Finanzierung meiner Geschäftsverluste doch wohl auch ganz einfach und eindeutig nachvollziehbar?
etc. etc.
Ob die SB nun tatsächlich so unkundig ist oder nur so tut, um die Bearbeitungszeit weiter hinaus zu zögern, lässt sich aus meiner Sicht schwer sagen. Jedenfalls ist es so, dass genau diese SB bis vor ca. 3 Jahren schon einmal für mich/uns zuständig war und mich jetzt schon zum - mindestens! - 3. Mal wochenlang ohne Geld hat dastehen lassen (2x fast 3 Wochen, 1x um die 6 Wochen).
Und es ist auch öfters vorgekommen, dass ich (bzw. früher wir, als meine Tochter noch zur BG gehörte) einfach von der Krankenkasse abgemeldet wurde - vielleicht Unfähigkeit, vielleicht Absicht, wer weiß ...
Jedenfalls stellte sie fest, dass mein Gewerbe nicht wirtschaftlich sei - was es auch tatsächlich (noch) nicht ist, da es sich noch in der Aufbauphase befindet und sich die gesamte Wirtschaftslage ganz allgemein drastisch verschlechtert hat (und die Verkäufe leider weit hinter meinen Erwartungen zurück bleiben).
Und, dass ohne meine Antworten und Nachweise mein Leistungsanspruch nicht geprüft werden könne (was ist stark bezweifle, aber sei's drum). Vermutlich hat sie nicht damit gerechnet, dass ich so schnell antworten könnte, zumal es auch keine Benachrichtigungs-Email dazu gab.
Das Schreiben hängt (jetzt wirklich komplett anonymisiert) an.

Auf dieses Schreiben habe ich sofort am gleichen Tag 07.07.26 noch (abends) geantwortet und alles an Unterlagen als Nachweise beigefügt, was irgendwie relevant sein könnte.
Und am nächsten Tag (08.07.26) nochmal ein Schreiben hinterher geschickt, in dem ich nochmal genauer meine Gewinnerzielungsabsicht und meine Maßnahmen zur Gewinnsteigerung (geplante und bereits getroffene) dargelegt habe. Und außerdem auch noch einmal ganz genau darauf hingewiesen habe, dass es zu dieser Selbständigkeit ja tatsächlich keine realistische Alternative gibt.

Entweder hat die SB aber nichts davon gelesen, oder aber sie hat es zwar gelesen jedoch nichts verstanden, oder sie hat es sowohl gelesen als auch verstanden aber ignoriert alles absichtlich.
Oder ist da wirklich keine "Gewinnerzielungsabsicht" erkennbar und auch nicht, warum ich diese Selbständigkeit weiterführe???


Jedenfalls kam dann plötzlich und unerwartet schnell bereits am 10.07.26 der Bescheid, von dem ich aber nur den Textteil hier hochlade, denn es geht mir bei meinem Widerspruch sowohl

1. um die Aufforderung, mein Geschäft abzumelden oder ruhend zu stellen (was schon rein betriebswirtschaftlich ziemlicher Blödsinn ist: Man gibt doch ein Geschäft im Aufbau nicht direkt nach größeren Investitionen sofort wieder auf, nur weil man noch keinen Gewinn macht und nimmt sich damit die Möglichkeit, dass sich die Investitionen im Laufe der Zeit auszahlen?).
Zumal es für mich ja auch keine echte Alternativen gibt? Die von der SB phantasierte Integration und Vermittlung in eine Tätigkeit, mit der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten könnte, gab es in den letzten 15 Jahren nicht - und die soll jetzt auf einmal vom Himmel fallen? 3 Jahre vor meiner Altersrente (Schwerbehinderung, daher mit 65 Jahren schon), gesundheitlich stark eingeschränkt und gehbehindert (war bis 31.07.24 voll erwerbsgemindert)????
als auch

2. um die (jetzt nach Jahren - in denen andere SB für mich zuständig waren - mal wieder) gekürzten Heizkosten. Da hat diese SB 60 Euro zu den Vormonaten abgezogen - allerdings ohne Hinweis darauf oder gar irgendeine Begründung im Bescheid:
Vorher waren es 278,34 €, sie hat da jetzt 218,34 € draus gemacht - vielleicht kann sie ja auch nur die Ziffern 7 und 1 nicht auseinanderhalten? Sehen sich ja zumindest ähnlich. Oder vielleicht denkt sie ja aber auch, mir würde das nicht auffallen? ...  :weisnich:
Und

3. um die nicht-Anerkennung der Betriebskosten - da fehlt auch überhaupt eine Aufstellung, was in welcher Höhe nun anerkannt wurde und was nicht. Und ich wage auch zu bezweifeln, dass es tatsächlich ein zulässiger Kürzungsgrund ist, dass sie die Gewinnerzielungsabsicht "nicht erkennen kann" (wahrscheinlich auch gar nicht erkennen will) und sich weniger Arbeit wünscht ...

Und doch, da es in den letzten Jahren mit den anderen SBs überhaupt keine nennenswerten Probleme gab und mir nur diese eine SB das Leben künstlich schwer gemacht hat und noch macht, gehe ich schon davon aus, dass das (böswillige) Absicht ist. Und ich von dieser Person nicht nur schikaniert sondern wirklich diskriminiert werde. Vielleicht ja wegen meines "nicht-arischen" Namens? Oder vielleicht auch nur aus purem "Futter-/Sozialneid" (ist auch schon vorgekommen, bei einer Mitarbeiterin der Caritas in der Sozialberatung!).
Ich kann mir einfach beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein einzelner SB so etwas jahrelang und permanent aus reiner Unfähigkeit produzieren soll...  :weisnich:

(Anhänge am Besten in der richtigen zeitlichen Reihenfolge lesen)

P.S.: Hab grad gesehen, dass sich in die Überschrift ein "h" eingeschlichen hat, das da nicht hingehört, kann es aber leider nicht ändern - bitte entschuldigt auch etwaige weitere Tippfehler
P.P.S.: Und jetzt hab ich gesehen, dass das Thema im falschen Unterforum gelandet ist: Ich hatte es eigentlich unter "Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II)" gestartet ...

PetraL

Derzeit niemand hier im Forum unterwegs, der sich in dem Thema auskennt bzw. eigene Erfahrungen hat?

Sheherazade

Ich könnte jetzt was dazu schreiben, aber du hast es schon nicht in dem anderen Thread verstehen können oder wollen, was ich zu dem Thema Gewinnerzielungsabsicht geschrieben habe.

Nur so viel: Dem Jobcenter ist es egal, ob du deine selbstständige Tätigkeit in den nächsten 3 Jahren bis zu deiner Altersrente gewinnbringend aufbauen kannst - die sehen nur, dass du in den ersten 3 Jahren keine 410€ Gewinn pro Jahr gemacht hast. Wenn man JETZT dein Gewerbe nicht mehr anerkennt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht bzw. du es stilllegst oder beendest, KÖNNTE man dich in Arbeit vermitteln. Da das deiner Aussage nach nicht möglich ist wegen der Vorerkrankungen bzw. Behinderungen, wird man dich auffordern, Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder ggf. mit Abschlägen in die Altersrente zu gehen. Dann kannst du dein (stillgelegtes) Gewerbe immer noch als Rentnerin ausführen. So ist der Ablauf von Seiten des Jobcenters geplant.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 05. August 2026, 13:51:59Ich könnte jetzt was dazu schreiben, aber du hast es schon nicht in dem anderen Thread verstehen können oder wollen, was ich zu dem Thema Gewinnerzielungsabsicht geschrieben habe.
Dem kann ich tatsächlich nicht folgen. Dass mein Gewerbe derzeit noch keinen Gewinn abwirft, hat ja mit meiner Gewinnerzielungsabsicht nicht wirklich etwas zu tun, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und auch das Jobcenter und das Finanzamt sind zwei ganz verschiedene "Vereine". Es geht ja auch nicht um die Wirtschaftlichkeit, sondern um die Gewinnerzielungsabsicht.
Zitat von: Sheherazade am 05. August 2026, 13:51:59Dem Jobcenter ist es egal, ob du deine selbstständige Tätigkeit in den nächsten 3 Jahren bis zu deiner Altersrente gewinnbringend aufbauen kannst
Naja, egal scheint es ja nicht zu sein...

Meine Fragen beziehen sich daher eher auf:
1. Geht aus meinen Ausführungen meine Gewinnerzielungsabsicht hervor, ja oder nein?
Wenn nein: Was fehlt oder soll ich anders schreiben?
Und geht aus meinen Ausführungen schlüssig hervor, warum ich mein Gewerbe ausübe und weiter auszuüben gedenke, ja oder nein?
Wenn nein: Was fehlt oder sollte ich anders schreiben?
2. Darf das JC mich überhaupt auffordern, mein Gewerbe abzumelden bzw. ruhend zu stellen, obwohl es keine Vermittlungsmöglichkeit gibt, sich das Gewerbe erst noch in der Aufbauphase befindet und eine Einstellung des Verkaufs betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht? Zumal das Jobcenter ja nur einen Vorteil davon haben kann, dass ich mein Gewerbe fortführe, da es sonst überhaupt keine Aussicht auf Einnahmen gibt.
Gibt es da irgendwelche Paragraphen, auf die ich mich stützen kann?
Und
3. Dürfen meine Betriebsausgaben gekürzt werden - ohne dass überhaupt mitgeteilt wird, welche nun gekürzt/gestrichen und welche anerkannt werden - und das nur, weil diese SB meine Gewinnerzielungsabsicht nicht sehen kann oder will? Zumal es bei mir keine Ausgaben gibt, die nicht "sinnvoll", d.h., für die Ausübung des Gewerbes nicht erforderlich wären. Es gibt nur essentielle Ausgabenposten. Dass diesen (noch) nicht Einnahmen in ausreichender Höhe gegenüberstehen, liegt ja nicht an mir und kann ich auch nur in dem - ausführlich! - beschriebenen Rahmen beeinflussen. Schließlich kann ich niemanden zwingen, bei mir zu kaufen. Und die allgemein schlechte wirtschaftliche Lage kann ich erst recht nicht beeinflussen - unter der leide ich ja auch nicht nur alleine...
Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen, auf die ich mich stützen kann?
4. Dürfen die Heizkosten einfach gekürzt werden ohne darauf hinzuweisen oder dies gar zu begründen?

Vielen Dank für jede konstruktive Idee  :smile:

P.S.: Wenn ich meinen Verkauf jetzt einstelle, mache ich einen ganz erheblichen Verlust, da ich keinerlei Chance habe, meine Investitionen über Verkaufserlöse zumindest teilweise wieder hereinzuholen. Darf das Jobcenter so etwas tatsächlich verlangen? Ohne, dass es dazu überhaupt einen sinnvollen Grund gibt? Und all mein Material in den Müll werfen??? Das kann es doch wohl nicht sein?

Sheherazade

Zitat von: PetraL am 07. August 2026, 16:02:48Dass mein Gewerbe derzeit noch keinen Gewinn abwirft, hat ja mit meiner Gewinnerzielungsabsicht nicht wirklich etwas zu tun, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Dein Gewerbe erzielt seit 3 (!) Jahren gar keinen Gewinn. Und Nein, das sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe, erst recht nicht, wenn du sogar schreibst, dass du das Jobcenter weitere 3 Jahre ohne Gewinnerzielungsabsicht bis zu deiner Rente hinhalten willst.

Hättest du beim 2. Zitat nicht den relevanten Inhalt weggelassen, bestünde zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass du es mal aus Sicht des Jobcenters betrachten könntest.

Für die Beantwortung deiner 1. Frage bezahlen die meisten Leute einen Steuerberater und/oder Gründungsberater.

zu 2. Nein, nicht zwingend. Aber deine Weigerung wird den Fortgang nach meiner Schilderung (der abgeschnittene Teil im Zitat) nicht aufhalten.

zu 3. In der vEKS wird man nur monatliche Fixkosten (wie Telefon/Internet, Raummiete etc.) anerkennen können, an die du vertraglich gebunden bist. Alles andere wird nach Belegen erst in der aEKS berücksichtigt werden.

zu 4. Keine Ahnung, was haben die Heizkosten jetzt mit deinem Gewerbe zu tun?



,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

PetraL

Zitat von: Sheherazade am 07. August 2026, 16:41:01Dein Gewerbe erzielt seit 3 (!) Jahren gar keinen Gewinn. Und Nein, das sind nicht zwei verschiedene Paar Schuhe, erst recht nicht, wenn du sogar schreibst, dass du das Jobcenter weitere 3 Jahre ohne Gewinnerzielungsabsicht bis zu deiner Rente hinhalten willst.
Die Gewinnerzielungsabsicht ist ja vorhanden, war immer vorhanden und bleibt auch vorhanden.

Du darfst den tatsächlich erwirtschafteten Gewinn nicht mit der Gewinnerzielungsabsicht verwechseln!
Wenn Erlöse immer direkt reinvestiert werden, um ein Geschäft aufzubauen (wie bei mir), kann kein Gewinn übrig bleiben. Das ist so - ob das JC-Mitarbeitern nun gefällt oder nicht.

Und ich will das JC auch nicht "ohne Gewinnerzielungsabsicht hinhalten" - wie kommst du auf diesen Blödsinn?

Und natürlich kann ein begonnenes Gewerbe, das sich noch in der Aufbauphase befindet, im Allgemeinen noch keinen Gewinn abwerfen - was soll das mit den "seit 3 Jahren keinen Gewinn"? - So lange besteht mein Gewerbe ja noch nicht einmal!

Das Herumgereite auf irgendwelchen JC-Prinzipien, die sich noch nicht einmal auf allgemeine betriebswirtschaftliche Erkenntnisse stützen, beantwortet meine Fragen leider nicht wirklich.
Und der "abgeschnittene Teil" des Zitats ist tatsächlich nicht relevant, da das JC mich dazu aufgefordert hat, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, dem ich auch sofort nachgekommen bin. Hat aber mit der Darlegung  meiner Gewinnerzielungsabsicht nicht wirklich etwas zu tun.

Deine Antwort zu 3. wiederholt nur das allgemeine Blabla des Jobcenters, beantwortet aber leider meine Frage nicht wirklich.

Und 4. hat nichts mit der Gewinnerzielungsabsicht zu tun, sondern mit dem betroffenen Bescheid in seiner Gesamtheit, gegen den ich Widerspruch einlege. (s. Eingangsthread)

Trotzdem Danke für deine Mühe. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der sich mit den Themen
- Gewinnerzielungsabsicht nachweisen,
- notwendige Betriebskosten,
- Befugnis des JC zur Untersagung einer risikofreien leidensgerechten Selbständigkeit und
- Heizkostenkürzung ohne Hinweis und Begründung
auskennt.

Ottokar

Gewinnerzielungsabsicht nachweisen:
- https://ecovis-kso.com/blog/einkuenfte-leitfaden-gewinnerzielungsabsicht/
- https://www.lexware.de/tools/musterschreiben-gewinnerzielungsabsicht/

Betriebsausgaben dürfen vom JC nicht gekürzt werden.
Das JC muss alle Betriebsausgaben anerkennen, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind (§ 3 Abs. 2 Grundsicherungsgeld-Verordnung).
Das JC kann Betriebsausgaben nicht anerkennen, muss das dann aber nachvollziehbar begründen (§ 3 Abs. 3 Grundsicherungsgeld-Verordnung).
Gegen eine solche Nichtanerkennung kann man Widerspruch einlegen.

Das JC hat keine Befugnis, eine selbständige Tätigkeit zu verbieten, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das JC kann aber nach einem Jahr ununterbrochenem Leistungsbezug prüfen, ob ein Verweis auf eine Beschäftigung zumutbar ist. Wenn das so ist, kann das JC fordern, dass mit der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung die selbständige Tätigkeit beendet wird, wenn diese die Ausübung der abhängigen Beschäftigung einschränkt oder verhindert (§ 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II). Das gilt aber nur im Zusammenhang mit einer konkret verfügbaren Beschäftigung.
Die "Vermittlungsbemühungen" des JC stehen in keinem Zusammenhang mit der Abmeldung oder Ruhendstellung des Gewerbes, was die SB dazu schreibt ist Unfug.

Das JC ist lt. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II verpflichtet, die tatsächlichen Heizkosten anzuerkennen.
Nur wenn diese unangemessen sind, darf das JC die Anerkennung auf die angemessenen Kosten beschränken (§ 22 Abs. 1 S. 9 SGB II). Dazu muss das JC aber zuvor den Leistungsbezieher darauf hingewiesen haben, dass seine Heizkosten unangemessen sind, ihn informieren, welche HK angemessen sind und ihn auffordern, seine HK zu senken (§ 22 Abs. 1a SGB II).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: PetraL am 08. August 2026, 14:02:25Und natürlich kann ein begonnenes Gewerbe, das sich noch in der Aufbauphase befindet, im Allgemeinen noch keinen Gewinn abwerfen - was soll das mit den "seit 3 Jahren keinen Gewinn"? - So lange besteht mein Gewerbe ja noch nicht einmal!

Sorry, es werden im September 3 Jahre lt. deiner Angabe im anderen Thread.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

peter_m

@PetraL

Aus meiner Sicht hast Du ganz klar aktuell keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern investierst alle Überschüsse in Dein Unternehmen, um vielleicht in 3 Jahren Gewinn zu erzielen.
Du könntest aktuell Gewinne erzielen, tust es aber nicht.

Gleichzeitig investierst Du in neue Vertriebskanäle durch lokale Werbung und ein Firmenschild, obwohl Deine 10 Wochenstunden wahrscheinlich nicht mal für den Online-Handel ausreichend sind.
Du investierst in Schubfächer, damit alles schön aufgeräumt ist.
Du zahlst monatlich einen Rechtsservice, obwohl Du die relevanten Texte auch einfach von einem anderen Händler kopieren könntest. Sowas macht niemand, der Gewinn erzielen will.

Der Staat ist nicht dafür da, Deine Investitionen zu finanzieren. Wenn Deine Überschüsse dazu nicht reichen, nachdem Du Dir ein Gehalt gezahlt hast, wird eben nicht investiert.
So geht Sich-selbständig-machen.

Insofern ist es richtig, wenn Deinem aktuellen Vorgehen von Deiner SB nicht noch weitere 3 Jahre zugeschaut wird.