Anlage VM - Schenkungen und Spenden !?

Begonnen von Eichhörnchen, 16. August 2026, 14:54:42

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Eichhörnchen

Jüngst hatte ich mal wieder so einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Nun wird da ja immer diese sog. "Anlage VM" mit abverlangt !
Dabei ist mir was aus meiner Sicht komisches aufgefallen.
Da wird nach Schenkungen und Spenden gefragt - und zwar nach Schenkungen und Spenden, die der/ein Bezieher von Grundsicherung oder ein sog. "Bedarfsgemeinschaftsmitglied" selber im Laufe der letzten 10 Jahre (!) mal an irgendjemand oder an irgendwas für Organisation (?) mal getätigt hat !
ZitatD. Schenkungen/Spenden/Übertragungen
14 Hat eine Person in der Bedarfsgemeinschaft innerhalb der letzten 10 Jahre Werte aus dem Vermögen verschenkt,
gespendet oder übertragen, zum Beispiel Geldbeträge, Schmuck?
Wieso interessiert sich das Jobcenter dafür, ob ich in den letzten 10 Jahren mal was gespendet oder geschenkt habe ??
Ich meine, ich könnnnte noch einigermaßen "verstehen", wenn sie wissen wollen, ob ich mal was geschenkt bekommen habe (Pfandflaschen oder so !?). Aber selber geschenkt oder gespendet !?!?  :scratch:
Was wäre denn da die Konsequenz, wenn ich da was eintragen würde (z. B. 50 Euro an die Freikirche XY, oder so) ?
Interessanterweise wird da dann aber auch nicht weiter abgefragt, wann genau das innerhalb dieser 10 Jahre war !
Sie wollen einfach nur aus irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre einen Gesamtbetrag (!?)  wissen.
Was haben die sich bei den Jobcentern mit dieser Abfrage da gedacht ?
Weiß das hier jemand ?
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Dwight Manfredi

Das Jobcenter fragt in der Anlage VM nach Schenkungen und Spenden der letzten 10 Jahre, um eine vorsätzliche Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit zu prüfen. Wer innerhalb der letzten 10 Jahre Vermögen verschenkt hat und dadurch bedürftig wird, kann dieses Geld vom Beschenkten zurückfordern (§ 528 BGB). Das Jobcenter kann diesen Rückforderungsanspruch auf sich überleiten (§ 33 SGB II). Du musst das Geld dann theoretisch vom Beschenkten zurückholen, bevor der Staat einspringt.

Es soll verhindert werden, dass Antragsteller kurz vor dem Erstantrag ihr Erspartes (z. B. 20.000 Euro) an Verwandte verschenken oder spenden, um unter das Schonvermögen zu fallen.

Wenn du dort legale, kleinere Beträge wie "50 Euro an die Freikirche" einträgst, passiert in der Praxis nichts. Das Gesetz schließt eine Rückforderung aus, wenn die Schenkung einer "sittlichen Pflicht" oder dem "Anstand" entsprach (§ 534 BGB). Kleinere Spenden, übliche Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke fallen genau darunter.

Kopfbahnhof

Zitat von: Eichhörnchen am 16. August 2026, 14:54:42Was haben die sich bei den Jobcentern mit dieser Abfrage da gedacht ?

Na, um irgendwo noch eine versteckte Geldquelle ausfindig zu machen.

Das Selbe gilt übrigens auch, wenn man in die Grundsicherung rutscht.
Die berühmte Oma im Pflegeheim, wo selbst die Enkel zu Kasse gebeten werden können.

Darum gilt immer noch: Nur Bares ist Wahres.

Oder Oma gibt Geld an die Eltern und die wiederum zahlen es auf das Konto vom Kind ein.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. August 2026, 15:54:50Na, um irgendwo noch eine versteckte Geldquelle ausfindig zu machen.
:ironie:
ik nix verstehen nur Ukrain
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 17. August 2026, 15:06:02nix verstehen nur Ukrain

Dort kann man sein Vermögen definitiv sicher vor einem JC verstecken. :clever:

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. August 2026, 17:01:20
Zitat von: Rotti am 17. August 2026, 15:06:02nix verstehen nur Ukrain

Dort kann man sein Vermögen definitiv sicher vor einem JC verstecken. :clever:
aber nur wenn man nicht mit dem Koffer im Bus erwischt wird,  :grins:
Bei Zollkontrolle aufgeflogen
Ukrainer schmuggelte 350.000 Euro Bargeld im Reisebus
Berlin – Sieben eingeschweißte Päckchen, prall gefüllt mit Bargeld – insgesamt 350.000 Euro. Das fanden Zöllner bei der Kontrolle eines Reisenden in einem Fernbus. Der Mann hatte behauptet, kein Geld dabei zu haben. Eine dreiste Lüge.
https://hartz.info/index.php/topic,135376.705.html
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Chefkoch

"Es soll verhindert werden, dass Antragsteller kurz vor dem Erstantrag ihr Erspartes (z. B. 20.000 Euro) an Verwandte verschenken oder spenden, um unter das Schonvermögen zu fallen"

Was hat es das JC zu interessieren, was jemand VOR dem Leistungsbezug mit seinem erarbeiteten Geld gemacht hat? Geld ist nunmal zum Ausgeben da.

Selbst wenn, wie wollen die das denn überprüfen?
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

PetraL

Zitat von: Chefkoch am 17. August 2026, 19:30:29Was hat es das JC zu interessieren, was jemand VOR dem Leistungsbezug mit seinem erarbeiteten Geld gemacht hat? Geld ist nunmal zum Ausgeben da.
Naja, es soll halt nicht jeder einfach hingehen können und sein Riesen-Vermögen beiseite schaffen, um sich dann als "bedürftig" auszugeben und Sozialleistungen zu kassieren. (Und evtl. trotzdem noch nebenher sein beiseite geschafftes Vermögen nutzen zu können)
Finde ich persönlich schon richtig.
Zitat von: Chefkoch am 17. August 2026, 19:30:29Selbst wenn, wie wollen die das denn überprüfen?
Tja, gute Frage. Bankauskunft vielleicht? Ich denke mal schon, dass es da ggf. Mittel und Wege gibt. :weisnich:
Da weiß Sheherazade (oder so ähnlich) vielleicht mehr, die scheint "vom Fach" zu sein.

Rotti

Zitat von: PetraL am 17. August 2026, 19:41:22Naja, es soll halt nicht jeder einfach hingehen können und sein Riesen-Vermögen beiseite schaffen, um sich dann als "bedürftig" auszugeben und Sozialleistungen zu kassieren.

genau so ist es um große Vermögen, wer sich vom Bürgergeld Geld anspart und über die neuen in der Grundsicherung Freibeträge überschritten hat da müsste dann schon eine Hausdurchsuchung gemacht werden mit einem Bargeld Spürhund. :grins:
Vermögensfreibeträge nach Alter
Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Kopfbahnhof

Zitat von: Chefkoch am 17. August 2026, 19:30:29Was hat es das JC zu interessieren, was jemand VOR dem Leistungsbezug mit seinem erarbeiteten Geld gemacht hat?

Gleiches gilt auch bei der Grundsicherung, wenn man in Rente geht.

Zitat von: Chefkoch am 17. August 2026, 19:30:29Selbst wenn, wie wollen die das denn überprüfen?

Wenn man es richtig macht, dann gar nicht.