Hagelschaden ausbezahlt

Begonnen von Mauli, 17. August 2026, 12:14:00

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Mauli

Hallo ihr lieben,
Ist eine Auszahlung aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung wegen eines Hagelschadens beim Bürgergeld als Einkommen anzurechnen?

Folgender Fall:

* Fahrzeugwert: ca. 2.000 Euro
* Hagelschaden am Pkw
* Fiktive Abrechnung durch die Versicherung
* Geschätzte Reparaturkosten: 1.041,70 Euro
* Selbstbeteiligung: 300 Euro
* Ausgezahlter Betrag: 741,70 Euro
* Das Fahrzeug wird

Wie wird ein solcher Fall in der Praxis vom Jobcenter bewertet?
Muss ich das sofort melden?
Oder bis zum wba warten ?

Danke :)

Dwight Manfredi

Meldepflicht nach § 60 SGB I: Als Bezieher von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, jede Veränderung in Ihren finanziellen Verhältnissen (dazu zählen auch ungeplante Geldeingänge auf Ihrem Bankkonto) dem Jobcenter sofort anzuzeigen.

Eine fiktive Abrechnung für einen Hagelschaden aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung darf beim Bürgergeld nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass zweckbestimmte Schadensersatzleistungen und Versicherungszahlungen, die dem reinen Wertersatz dienen, kein Einkommen sind. Es handelt sich rechtlich um eine reine Vermögensumwandlung Der Wert des Autos ist durch den Hagel gesunken (Vermögensminderung), und das ausgezahlte Geld gleicht diesen Verlust lediglich finanziell aus (Wertkompensation).

Also angerechnet wir nix nur melden musst es unverzüglich.

Fettnäpfchen

Mauli

Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Ist eine Auszahlung aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung wegen eines Hagelschadens beim Bürgergeld als Einkommen anzurechnen?
Nein
Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00* Fiktive Abrechnung durch die Versicherung
also Geld anstelle einer Reparatur?
Wenn ja dann fehlt in deiner Rechnung der Abzug der Mehrwertsteuer denn diese muss abgezogen werden.

Zitat von: Dwight Manfredi am 17. August 2026, 12:26:24Also angerechnet wir nix nur melden musst es unverzüglich.
Da es nicht leistungsrelevant ist muss es auch nicht gemeldet werden!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Hallo ihr lieben,
Ist eine Auszahlung aus einer Kfz-Teilkaskoversicherung wegen eines Hagelschadens beim Bürgergeld als Einkommen anzurechnen?
Davon hast du ja keinen Vorteil auch wenn du das Auto verschrotten müsstest ist und bliebe das Vermögen.Keine Versicherung wird dir mehr zugestehen als den Zeitwert des Fahrzeugs.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Kopfbahnhof

Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Muss ich das sofort melden?

Nein, da nicht leistungsrelevant, wie schon Antwort 2 sagt.

Allerdings sollte man dennoch einen Nachweis dafür aufbewahren.
Falls vom JC irgendwelche Nachfragen deswegen kommen.

Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00Das Fahrzeug wird
Verschrottet?

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. August 2026, 17:06:02
ZitatDas Fahrzeug wird
Verschrottet?
wenn er das vorhat, sollte er das dem JC sofort melden und den Verwertungsnachweis vorlegen.
Bei einem Hagelschaden würde ich das Geld wohl besser für den nächsten TÜV planen und nicht in die Werkstatt.
Zitat von: Mauli am 17. August 2026, 12:14:00* Ausgezahlter Betrag: 741,70 Euro
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Schnuffel01

Zitat von: Rotti am 17. August 2026, 17:13:43Bei einem Hagelschaden würde ich das Geld wohl besser für den nächsten TÜV planen und nicht in die Werkstatt.
Würde ich auch so machen.
Bzw. habe ich auch schon so gemacht, nachdem ein umgestürzter Baum vor vielen Jahren mehrere Autos vorm Haus beschädigte. Habe einen Teil vom Geld in eine gebrauchte Kofferraumklappe und deren Einbau investiert, der Rest wurde gespart.
Bin dann noch ca. 9 Jahre damit gefahren, obwohl er versicherungstechnisch ohne Wert war.
 Gemeldet habe ich dem JC nichts.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Mauli

Spätestens zum wba muss ich mich doch dazu äußern oder ?

Sheherazade

Zitat von: Mauli am 20. August 2026, 09:08:28Spätestens zum wba muss ich mich doch dazu äußern oder ?

Dafür reicht es, wenn du das Schreiben der Versicherung zu dem Kontoauszug packst, auf dem die Gutschrift zu erkennen ist.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Fettnäpfchen

Mauli

Zitat von: Mauli am 20. August 2026, 09:08:28Spätestens zum wba muss ich mich doch dazu äußern oder ?
Zitat von: Sheherazade am 20. August 2026, 12:30:54Dafür reicht es, wenn du das Schreiben der Versicherung zu dem Kontoauszug packst, auf dem die Gutschrift zu erkennen ist.
und wenn es nicht in den Auszügen auftaucht weil älter als die geforderten drei Monate ist dann musst du es auch nicht extra erwähnen weil
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2026, 13:34:03Da es nicht leistungsrelevant ist muss es auch nicht gemeldet werden!

MfG FN
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Unwissender

Wemm aber Auszüge für einen längeren Zeitraum gefordert werden (ich weiss, eigentlich nicht zulässig aber dann heisst es, das der Antrag nicht bearbeitet werden kann, wenn die Auszüge nicht vorliegen!) Und ich glaube kaum das sich jemand ewig rumstreiten und auf "sein" Geld warten kann!)

Also dran denken, das auch diese Möglichkeit besteht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Rotti

Was nicht leistungsrelevant ist, muss man auch nicht melden durch solche unnötigen Meldungen musst du und andere auf ihrem Antrag dann länger warten wenn dann noch mehr nachweise gefordert werden.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"