Grundsicherungsgeld ab 1.7. 2026 und Pflegegeld zur Pflege einer anderen Person

Begonnen von Maxh, 18. August 2026, 20:29:20

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Maxh

Hallo,

ich zitiere hier etwas aus einem alten Thread aus dem Jahr 2023:

Zitat von: Ottokar am 14. November 2023, 13:51:29
Zitat von: Peter_Lustig am 14. November 2023, 12:05:38Er sagte, dass dies je nach Pflegeaufwand zur Herausnahme aus der Vermittlung führne könnte UND man müsse gucken, ob ich mit meinem Job, dem Pflegegeld und mit Wohngeld aus dem Bürgergeld rausfallen könne.
Diese Aussage vom JC ist nicht richtig.
Von der zu pflegenden Person an die Pflegeperson weitergegebenes Pflegegeld ist lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung im SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Die Pflege eines Angehörigen ist lt. § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II ein Grund, der einen Job oder eine Maßnahme unzumutbar machen kann. In der Weisung der BA zu § 10 SGB II is dabei geregelt, dass bei Pflegegrad 3 "In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag" zumutbar sind. Maßgeblich ist in jedem Fall die individuelle erforderliche Präsenz der Pflegeperson.
Erst ab Pflegegrad 4 sind ein Job oder eine Maßnahme grundsätzlich nicht (mehr) zumutbar, d.h. es findet auch keine Vermittlung mehr statt, was aber keinerlei Auswirkungen auf den Leistungsanspruch hat.

Kann jemand sagen, wo man nachlesen kann, ob sich in diesem Zusammenhang etwas geändert hat, was das neue Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 betrifft?

Danke!


 

Fettnäpfchen

Maxh

Zitat von: Maxh am 18. August 2026, 20:29:20Kann jemand sagen, wo man nachlesen kann, ob sich in diesem Zusammenhang etwas geändert hat, was das neue Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 betrifft?
Da hat sich meines Wissens nichts daran geändert, aber wenn bei Änderungen nichts dazu steht dann ist es auch so geblieben.

Sind oben rechts bei Neuigkeiten. Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert.
https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html

MfG FN
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