Grundsicherungsgeld ab 1.7. 2026 und Pflegegeld zur Pflege einer anderen Person

Begonnen von Maxh, 18. August 2026, 20:29:20

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Maxh


Hallo Fettnäpfchen,

besten Dank auch für deinen Beitrag!
Mir ist noch einiges unklar.
Ich habe bei dir auch eine Nummerierung eingefügt, zu der ich unten Stellung nehme.
Zu dem letzten Punkt würde ich am liebsten ein neues Thema eröffnen aber das ist ja nun vier kein Pflegeforum.


Zitat von: Fettnäpfchen am 15. September 2026, 13:53:36Maxh

1.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2026, 12:26:03Du meinst mit Gesamtbetrag dein eigenes Geld + die Summe Pflegegeld für dich?
Zitat von: Maxh am 13. September 2026, 23:04:23Ja, genau das meine ich.
Dass
Zitat von: Maxh am 13. September 2026, 23:04:23Da das Pflegegeld später zum großen Teil verbraucht werden wird, aber eben nicht ganz, stellt sich dann natürlich die Frage was von dem am Tag des Kontoauszugs vorhandenen Gesamtbetrag auf dem Konto zum Pflegegeld gehört und was zu meinem Geld.
liest sich für mich aber anders. Vllt verstehe ich dich auch falsch.
Für mich liest es sich das du das komplette Pflegegeld bekommst.


2.
Ist es so das du nur das bekommst was dir für die Pflege anteilig zusteht also etwas mehr als einen Hunderter dann gilt
Zitat von: FalunDong am 14. September 2026, 09:45:37an dich als "Lohn" dafür, dass du ihn pflegst, weiterreicht, dann ist dieser "Lohn" dein Geld und zählt ganz normal zu deinem Gesamtvermögen dazu, wie z.b. das Grundsicherungsgeld, welches du vielleicht angespart hast.

Falls es dir bei der Frage um den Vermögensfreibetrag geht: Hier zählt folglich dein Gesamtvermögen auf deinem Konto. Das an dich weitergereichte Pflegegeld wird nicht aus diesem Gesamtvermögen herausgerechnet


3.
Zitat von: Maxh am 14. September 2026, 00:09:46Diese muss nun vom Arzt unterschrieben und gestempelt werden, dass derjenige krank ist doch stelle ich mir die Frage, ob jemand, der sich in Pflege befindet, dauerhaft als krank angesehen werden kann.
schau mal was der Arzt dazu sagt.
Logisch ist man krank wenn man Pflege braucht.
Oder hast du Sorgen wegen der lieben Verwandtschaft wenn du es genauer als genau brauchst.

Zitat von: Maxh am 14. September 2026, 00:09:46Falls dem so ist, würde ich später einen eigenen Zugang zu dem Konto erhalten und eine eigene Karte. Damit könnte man dann wohl genau nachvollziehen welche Transaktionen ich durchgeführt habe.
Genau so wird es auch gehandhabt.


4. eigentlich hatte ich für dich ungefragt fünf Brötchen besorgen wollen. Du hast es wohl irgendwie geahnt. Hast du denn aufhorchen oder hast du welche aus einer anderen Quelle bekommen?
Zitat von: Maxh am 14. September 2026, 00:09:46Nun habe ich noch die Frage, was du damit meinst, dass ich Buch führen soll?
Ist damit gemeint, dass ich jede Transaktion (Überweisungen, Einzahlungen, Abhebungen, usw.), die ich bisher im Beisein durchführe, bzw. mal durchgeführt habe, auf einem Zettel oder Datei mit Datum, Betrag usw. notieren soll?
Also etwas ordentliches solltest du schon machen und nicht irgendwelche Zettel hernehmen.
Da macht man einen Ordner und heftet ab was erledigt wurde, wann, und ob es Kosten dafür gab. Geht natürlich auch am Computer.


5.
Zitat von: Maxh am 14. September 2026, 00:09:46Die Situation ist aufgrund der nicht vorhandenen Vollmacht momentan nicht so einfach,  was Bankgeschäfte betrifft.
Ohne Vollmacht darfst du keine Geschäfte tätigen dafür gibt es Betreuer. So etwas kann sehr Nachteilhaft werden.

Zitat von: Maxh am 14. September 2026, 00:09:46Kannst du mir sagen, was du mit "betreuen" meinst?
:schock:
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)

MfG FN

Zu 1:
Ja, zunächst würde ich das gesamte Pflegegeld überwiesen bekommen doch würde es ja dann von mir für die zu pflegende Person verbraucht werden.
So zumindest nach meinem Verständnis, wie das Pflegegeld verwendet werden sollte.


Zu 2:
Später wird es aber so sein, dass ich nur noch wenig Pflegegeld überwiesen bekomme, da ein Pflegedienst hinzugezogen wird.
Dieser erhält Geld direkt nach irgendwelchen Schlüsseln von der Pflegekasse.
Die Dienstleistungen des Pflegedienstes werden dann in Beträge umgerechnet die nach wieder irgendwelchen Schlüsseln von dem ehemaligen zu zahlenden Pflegegeld abgezogen werden, sodass die zu pflegende Person nur noch einen geringen Betrag erhält, der dann an mich überwiesen werden kann.

Ich bekomme also anteilig Geld für die Pflege, wie du es schon richtig beschrieben hast.
Ich drücke mich hier vielleicht etwas kompliziert aus aber ich bin halt auch noch nicht im Thema.


Zu 3:
Was die vom Arzt zu unterschreibende und abzustempelnde  Verfügungsberechtigung betrifft hatte ich diese missverstanden.
Es geht nicht darum, jemand dauerhaft krank zu schreiben oder dauerhaft als krank einzuordnen, wenn er beispielsweise sehr pflegebedürftig ist.
Es wird nur verlangt, dass ein Arzt unterschreibt, dass derjenige zur Unterschrift der Vollmacht nicht in die Filiale kommen kann, also nur an dem einen Tag.
Das hat ein Arzt inzwischen unterschrieben und gestempelt.
Ich muss es noch zur Filiale bringen.



Zu 4:
Hier habe ich dich möglicherweise missverstanden.
Ich weiß nicht was du mit irgendwelchen Zetteln meinst.
Es geht doch größtenteils darum, dass ich online irgendwelche Transaktionen durchführen würde.
Das würde doch sowieso von der Bank alles festgehalten und meinem Account zugeordnet werden.
Auf Zetteln würde ich sowas für mich persönlich sowieso niemals notieren.
Natürlich wäre es möglich jede Transaktion beispielsweise mit Datum, Betrag und Verwendungszweck in einer Exceltabelle festzuhalten.
Würdest du das also empfehlen?

Die Excel Tabelle könnte ich ja beispielsweise nach 20 Transaktion ausdrucken und im Ordner ab heften.

Mehrere Ordner habe ich natürlich für Arbeitssachen, Pflege und andere Dinge,
nicht aber über Finanztransaktionen.



Zu 5:
Dieser Punkt ist einer mit dem ich mich überhaupt noch nicht beschäftigt habe.
Das Thema Betreuer. Ich wusste erst gar nicht, was ihr damit meint.

Es ist so, dass ich entweder mit dem medizinischen Dienst oder mit der Pflegekasse oder sogar auch mit beiden darüber gesprochen habe, dass ein Großteil der Zeit nicht für Pflege im eigentlichen Sinn (medizinische Pflege momentan sowieso nichts, aber auch andere Pflege), sondern für andere Dinge drauf geht, die der pflegebedürftige nicht selber erledigen kann (E-Mail Verkehr mit Ärzten, Termine mit Ärzten machen, denjenigen zu Ärzten bringen, Gespräche mit Ärzten führen im Beisein oder ohne Beisein des Pflegebedürftigen, andere medizinische Dinge erledigen, Organisation von zu erledigende Dingen mit Behörden, Heizung, Strom, einkaufen, Dinge im Haushalt erledigen, Bankangelegenheiten regeln Überweisungen tätigen, usw.)
Telefonisch hatte man mir mindestens zweimal mitgeteilt, dass das auch zur Pflegezeit bzw. Pflege dazu zählt.


https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)
Schon im ersten Satz des verlinkten Artikels steht das, was ich seit Jahren zu ungefähr 90 % tue (...  ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten ... )

Von der Pflegekasse wurde mir ja telefonisch mitgeteilt bzw. vom auch medizinischen Dienst, dass diese Tätigkeiten zur Pflege dazu gehören. Jetzt lese ich aber, dass man dafür einen Betreuer benötigt. Müsste ich mich damit jetzt auch noch befassen bzw. müsste tatsächlich irgendeine fremde Person eingeweiht und hinzugezogen werden, obwohl doch alles so einigermaßen, vielleicht nicht optimal, aber doch im Sinne der zu pflegenden Person, die im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist, läuft?

Ich danke euch und würde mich noch mal über eine Info freuen von denjenigen die sich mit so etwas schon befasst haben.

VG
 

FalunDong

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 01:14:41Zu 1:
Ich gehe davon aus, dass das Geld entsprechend aufgeteilt wird, da es eben nicht für mich verwendet wird, sondern für den Pflegebedürftigen.
So zumindest hatte ich das Pflegegeld verstanden.

In dem Fall hättest Du recht. Falls das Pflegegeld, dass der Angehörige an dich überweist, nicht als "Lohn" für dich gedacht ist, dafür dass du ihn pflegst, sondern dafür Dinge für den Pflegebedürftigen zu kaufen, dann müsste das Jobcenter meiner Auffassung nach hier zwischen deinem Geld und dem des Pflegebedürftigen trennen. Aber: Dann wäre es in meinen Augen insgesamt ziemlich unklug, dass er dir das Geld überhaupt überweist. Denn so eine Konstellation wird in der Zukunft vermutlich immer wieder zu Diskussionen mit dem Jobcenter darüber führen, warum Geld, das sich zwar auf deinem Konto befindet, dennoch nicht dir gehört. Ich vermute allerdings, Du hast den Zweck des Pflegegeldes auch noch nicht richtig verstanden - was ja ganz normal ist, wenn das Thema neu auf einen zukommt.


Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 01:14:41Zu 2:
ich habe das Geld bisher nicht als Lohn gesehen, sondern dass es dafür verwendet werden soll um die Pflege möglich zu machen. Beispielsweise Anschaffungen von irgendwelchen Geräten, Verbrauchsmaterial, usw., Fahrtkosten und Dinge die mir jetzt noch nicht bekannt sind, die man für die Pflege braucht.

Ja, das Pflegegeld soll "die Pflege möglich machen". Aber in einer anderen Weise als du denkst. Das Pflegegeld, dass deinem Angehörigen ausgezahlt wird, soll es ihm möglich machen, mit diesem Geld privat jemanden zu organisieren, der ihn pflegt und den er mit dem Pflegegeld bezahlen kann. Das Pflegegeld ist also als Bezahlung gedacht, die von deinem Angehörigen an dich fliesst, dafür dass du ihn pflegst. Denn die Pflegekasse geht nicht davon aus, dass du, nur weil du ein Angehöriger bist, rund um die Uhr ohne Bezahlung pflegen würdest. "Das Pflegegeld soll Pflege möglich machen" bedeutet also nicht, dass das an dich weitergereichte Pflegegeld nur für Dinge ausgegeben werden darf, die der Pflegebedürftige für sich selbst braucht wie z.B. Verbrauchsmaterialien oder Pflegegerätschaften. Sondern es ist für dich gedacht, dass du dir davon kaufen kannst, was du willst wie z.B. einen neuen Fernseher oder Turnschuhe etc. Verbrauchsmaterialien, Lebensmittel oder Pflegegeräte kauft sich der Pflegebedürftige von seinem eigenen Einkommen (z.B. Rente, Grundsicherung, Gehalt etc.).

So ist das Pflegegeld zumindest vom Gesetzgeber her gedacht...

Ich denke, du und der Pflegebedürftige solltet euch darüber klar werden, wie viel vom Pflegegeld, dass der Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält, dir als Bezahlung weitergereicht werden soll. Das ist ganz eure Entscheidung. Er kann dir alles geben, was nahe liegt, wenn du alleine die Pflege übernimmst. Oder nur einen Teil davon. Oder auch gar nichts, falls du so selbstlos bist und der Pflegebdürftige sonst selbst nicht über die Runden kommen würde.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 01:14:41Zu 4:
Es sind also Einnahmen, da sie auf meinem Konto landen, auch wenn das Geld nicht für mich verwendet wird.

Die Konstellation dass Geld, das nicht dir gehört, auf deinem Konto "gebunkert" wird, ist im Grundsicherungsbezug meiner Meinung nach tunlichst zu vermeiden, weil es zu Problemen führt. Das hatte ich ja schon oben geschrieben.

Um Dinge des täglichen Bedarfs für den Pflegebedürftigen zu kaufen, wie z.B. seine Lebensmitteleinkäufe, bietet es sich an, sich entweder Bargeld vom Pflegebedürftigen geben zu lassen, oder mit dessen ec-Karte einkaufen zu gehen, sofern er dir den PIN gibt, oder sich eine Kontovollmacht vom Pflegebedürftigen geben zu lassen und dann mit einer Zweit-ec-Karte, die auf deinen Namen läuft, für ihn einkaufen zu gehen.



FalunDong

Hier nochmal ein Link zum Bundesgesundheitsministerium in dem der Zweck des Pflegegeldes kurz umschrieben ist.

Zitat:

"Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Sie kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter."

"Anerkennung" ist hier ein freundlicher klingendes Wort als "Bezahlung".

Maxh

Hallo FalunDong,

vielen Dank, dass du dir noch mal die Arbeit gemacht und für mich Licht ins Dunkel gebracht hast!
Mir ist nun einiges klar geworden.
Du scheinst dich mit dem Thema ziemlich gut auszukennen.

An der Einrichtung einer Bankvollmacht bin ich dran.
Die andere Vorgehensweise könnte zwar auch genutzt werden doch wäre sie zwar einfach, aber wahrscheinlich nicht erlaubt.

An Literatur werde ich mir zunächst besorgen:
Den Stiftung Warentest Ratgeber ,,Soforthilfe im Pflegefall"
und
Das ,,Handbuch Pflege" von der Verbraucherzentrale

VG
   

Fettnäpfchen

Maxh

Also aus meiner Sicht hat FalunDong alles beantwortet was die Pflege in Verb. mit den Finanzen angeht.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47So zumindest nach meinem Verständnis, wie das Pflegegeld verwendet werden sollte.
Zitat von: FalunDong am 23. September 2026, 12:33:09"Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Sie kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter."
:sehrgut:

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47Später wird es aber so sein, dass ich nur noch wenig Pflegegeld überwiesen bekomme, da ein Pflegedienst hinzugezogen wird.
oder gar nichts weil die verlangen nach Pflegegrad und Aufwand.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47Ich bekomme also anteilig Geld für die Pflege, wie du es schon richtig beschrieben hast.
Ich drücke mich hier vielleicht etwas kompliziert aus aber ich bin halt auch noch nicht im Thema.

Was du so beschreibst hat mit Pflege nicht wirklich viel zu tun sondern mit erwähnter Betreuung.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47Ich weiß nicht was du mit irgendwelchen Zetteln meinst.
Zitat von: Maxh am 14. September 2026, 00:09:46Nun habe ich noch die Frage, was du damit meinst, dass ich Buch führen soll?
Ist damit gemeint, dass ich jede Transaktion (Überweisungen, Einzahlungen, Abhebungen, usw.), die ich bisher im Beisein durchführe, bzw. mal durchgeführt habe, auf einem Zettel oder Datei mit Datum, Betrag usw. notieren soll?


Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47Natürlich wäre es möglich jede Transaktion beispielsweise mit Datum, Betrag und Verwendungszweck in einer Exceltabelle festzuhalten.
Würdest du das also empfehlen?
Auf jeden Fall!
Auch wenn du (noch) kein Betreuer bist denn für all dass was du
 beschrieben hast sollte man ein Betreuer sein um rechtlich abgesichert zu sein.
Betreuer ist relativ leicht wenn es sich um Verwandtschaft handelt.
Ist es keine Verwandtschaft entscheidet ein Betreuungsgericht ob du Die Person betreuen darfst. Wegen Missbrauchsgefahr wird daher gerne ein Betreuer vom Gericht bestellt.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47Von der Pflegekasse wurde mir ja telefonisch mitgeteilt bzw. vom auch medizinischen Dienst, dass diese Tätigkeiten zur Pflege dazu gehören.
Ja da kann man ohne Ahnung zu haben viel erzählen,
bzw. erzählt bekommen.
Genauso wie beim JC.

Zitat von: Maxh am 23. September 2026, 07:51:47Müsste ich mich damit jetzt auch noch befassen bzw. müsste tatsächlich irgendeine fremde Person eingeweiht und hinzugezogen werden, obwohl doch alles so einigermaßen, vielleicht nicht optimal, aber doch im Sinne der zu pflegenden Person, die im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist, läuft?
Wenn es Verwandtschaft ist ja. Ansonsten wirst du eher kein Betreuer zumindest aus meiner Erfahrung.
Außerdem ist das kein "Spaß an der Freud" sondern richtig gemacht auch Arbeit und da läuft es dann so das du nur einen geringen Jahresfreibetrag als Aufwandsentschädigung bekommst und (zu meiner Zeit) auch anteilig als Einkommen gesehen wird. Da weiß ich nicht ob sich etwas geändert hat.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maxh

Besten Dank auch für deine Antwort, Fettnäpfchen!

Zwar bin ich kein Betreuer, doch habe ich für das was ich tue Vollmachten.
Da es sich um Verwandtschaft handelt ist wohl eine andere Stelle als das Betreuungsgericht zuständig, wenn es darum geht, sich als Betreuer eintragen zu lassen.

Damit werde ich mich beschäftigen, wenn die Pflege richtig angelaufen ist.
Ein Pflegedienst soll später auch noch hinzugezogen werden, auch deswegen, wenn ich mal verhindert sein sollte.

LG