Frage zur Ortsabwesenheit: Wann und wie lange

Begonnen von Peter_Lustig, 01. September 2026, 18:26:23

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Peter_Lustig

Hallo,

ich werde für den Herbst Ortsabwesenheit beantragen. Allerdings ist es etwas "kompliziert".
Ich werde nicht an einem Stück OA sein, sondern immer nur einige Tage. Jedoch will ich für den gesamten Zeitraum OA beantragen, damit ich nicht immer xmal zum JC rennen muss, um mich wieder als Anwesend zu melden.

Das wären am Stück im Oktober 4 Tage (Di-Fr, wobei ich erst Samstag morgens wieder zuhause sein werde)

und dann vom 27.11. bis 18.12. Werden die Sams- und sonntage dann mitgerechnet? Dann wäre ich drüber und müsste es dann doch stückeln (und mich jedesmal Anwesend melden)
Ohne Sams-/Sonntag wären es 20 Tage, mit entsprechend mehr.

Eine generelle Frage aber noch zur OA:
Soweit ich es weis, muss man nur postalisch erreichbar sein. Was bedeutet, dass es ausreicht, wenn ich morgens um 7 Uhr den JC-Brief aus dem Briefkasten zu ziehen, um z.B. um 8 Uhr beim JC zu sein, auch wenn ich den Tag zuvor von morgens bis abends gottweiswo war.
Was soll das denn dann sein mit der maximalen 2,5 Stunden? Selbst wenn ich 2,5 Stunden von meinem Wohnort entfernt wäre, was bei mir aus dem Westen mit der Bahn z.B. Koblenz wäre und ich dann zurückfahren müsste - mit der Bahn :D :D :D, da kann das schonmal 5 Stunden dauern. Und dann?

Danke

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter_Lustig am 01. September 2026, 18:26:23Werden die Sams- und sonntage dann mitgerechnet?

Leider ist das so.

Zitat von: Peter_Lustig am 01. September 2026, 18:26:23Was soll das denn dann sein mit der maximalen 2,5 Stunden?

Das gilt nicht bei OA, zudem ist es nur ein Richtwert.

Man kann auch am Vormittag losfahren, bis zum Ziel 6 Stunden brauchen und nachts wieder zurück sein.

Peter_Lustig

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. September 2026, 18:42:16
Zitat von: Peter_Lustig am 01. September 2026, 18:26:23Werden die Sams- und sonntage dann mitgerechnet?

Leider ist das so.

Zitat von: Peter_Lustig am 01. September 2026, 18:26:23Was soll das denn dann sein mit der maximalen 2,5 Stunden?

Das gilt nicht bei OA, zudem ist es nur ein Richtwert.

Man kann auch am Vormittag losfahren, bis zum Ziel 6 Stunden brauchen und nachts wieder zurück sein.


Also muss ich stückeln und öfters zum JC Laufen :(

Und es gilt: Wo ich tagsüber hinfahre ist egal, solange ich am nächsten Tag beim JC sein kann

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter_Lustig am 01. September 2026, 18:51:48Und es gilt: Wo ich tagsüber hinfahre ist egal, solange ich am nächsten Tag beim JC sein kann

So ist es.

Rotti

Zitat von: Peter_Lustig am 01. September 2026, 18:26:23ich werde für den Herbst Ortsabwesenheit beantragen. Allerdings ist es etwas "kompliziert".
Ich werde nicht an einem Stück OA sein, sondern immer nur einige Tage. Jedoch will ich für den gesamten Zeitraum OA beantragen, damit ich nicht immer xmal zum JC rennen muss, um mich wieder als Anwesend zu melden.

wenn du jemanden hast der die Post vom Briefkasten holt und dir Bescheid sagt kannst du ja immer noch OA beantragen ich glaube wenn du nicht gerade in Portugal Urlaub machst mein Gott.
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